Kamelrechte
Version vom 9. Mai 2013, 22:12 Uhr von Kryptonym (Diskussion | Beiträge)
nach: UKO (United Kamels Organisation)
- Alle Kamele sind gleich, nur wenige sind gleicher.
- Jedes Kamel hat ein Grundrecht auf Leben, Wasser und Paarung.
- Jedes Kamel hat ein Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit.
- Kein Kamel darf auf Grund seiner Herkunft, Rasse, Fellfarbe oder Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.
- Kein Kamel darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden, wenigstens nicht öffentlich.
- Kein Kamel darf gefoltert werden, es sei denn es bittet darum, was oftmals auch so ausgelegt werden kann.
- Kein Kamel darf gezwungen werden Zwangs- oder Pflichtarbeiten zu verrichten, außer nach Hartz IV oder im Wehr- oder Zivildienst.
- Im Falle einer Anklage hat jedes Kamel ein Recht auf ein faires Verfahren und im Falle der Verurteilung auf einen anständigen Metzger.
- Jedes Kamel hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung, unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
- Wer's glaubt ist ein Kamel.
Der genaue, juristisch leichter dehnbare Wortlaut steht verstreut über alle Gesetze Ägyptens. Weitere Hinweise zu allgemeinem Kamel-UN-Recht | Grundgesetz | Kamelokratie | Verfassung oder Demokratur gibts im Kamelbinett.
Siehe besser nicht: Grundrecht | Grundgesetz