Beratungsdiebstahl
Als Beratungsdiebstahl kennt der Strafrechtler heute eines der weiterbreitesten Verbrechen in Norddeutschland. Hier bei gibt ein Betrüger sich bei einem Einzelhändler als Kunde aus und stiehlt ihm, dann in einem unbemerkten Augenblick kurzum eine oder mehrere Beratungen. Wissen muss man hierbei, dass Beratungen in Norddeutschland schon immer zu den extrem knappen Gütern zählten und deswegen als besonders wertvoll gelten.
Kaum bei einem anderen Verbrechen ist das Unrechtsbewusstsein der Täter so gering wie dieser Form des Diebstahls. Dies macht es für Einzelhändler auch so schwer, ihre "Kunden" richtig einzuschätzen, denn diejenigen Kamele, welche diese Straftat begehen, stammen grundsätzlich aus allen Schichten der Gesellschaft und sind häufig sogar strafrechtlich noch nicht vorbelastet. Im Geschäft selbst bemerkt der Händler in der Regel meist auch noch gar nichts davon, dass er Opfer eines schweren Raubes wurde. Die Tricks der vermeintlichen Kunden sind heute nämlich meist so ausgefeilt, dass sie selbst mit modernster Überwachungstechnik nicht bemerkt werden können. Auch die Detektoren am Ausgang des Geschäftes schlagen meist bei gestohlenen Beratungen nicht an. Ganz dreiste Beratungsdiebe gehen sogar so weit und verkaufen die Beratung noch vor dem Verlassen des Geschäftes via Internet und können das Geschäft daher selbst bei stattfindenden Personenkontrollen ganz ungefährdet verlassen.
Die Auswüchse des Beratungsdiebstahls sind heute schon so ausgeprägt, dass sie ganze Branchen mehr oder weniger in den Ruin treiben. Für Schuhe und Bücher z.B. könnte es in einigen Jahren daher mit dem stationären Verkauf sogar ganz vorbei sein. Selbst die Norddeutsche Bundesregierung ist gegen diese Form der Kriminalität annähernd machtlos. Einige Kritiker befürchten hier sogar schon, wenn nicht bald gegengesteuert wird, den Norddeutschen Staatsbankrott. Kürzlich wurde bekannt, dass die NSA der Norddeutschen Regierung bei der Jagd nach Beratungsdieben bereits Amtshilfe leistet. Mit ihrer weltweit führenden Spionagetechnik überwachen sie so z.B. bereits den gesamten Datentransfer in Norddeutschland. Leider fehlt es hier noch ein wenig an den Möglichkeiten die Daten rechtzeitig auszuwerten, so dass die Beratungsdiebe vorerst meist wohl weiterhin straffrei ausgehen.
Internethändler wie z.B. Omazon gelten hingegen meist als profiteuere des Beratungsdiebstahls. Denn ihre Beratungsresistenz sorgt dafür, dass man ihnen gar keine Beratungen klauen kann. Einige Händler versuchen daher ebenfalls sich selbst gegen den Beratungsdiebstahl zu schützen, in dem sie einfach jegliche Form der Beratung verweigern. Gefährlich wird es aber, wenn die Nichtberatung übertriebene Formen annimmt, denn dann werden die Kunden den Händler wohl über kurz oder lang meiden. Eine Ladenkette für Hobbybastler bekamt dies nämlich jüngst zu spüren und musste daher mal beim Insolvenzamt vorbeischauen.
Das alles soll aber nicht darüber wegtäuschen, dass Beratungsdiebstahl 20042 STGB strafbar ist und mit Anbindung nicht unter fünf Jahren geahndet wird.
Siehe auch: Dieb | Reden | Zukunft | Indernet
Schau mal in die Wahnsinnig Weite Wüste: [1]