Benutzer Diskussion:Atreju
Archiv bis 31.12.2011
Bitte beachten
Hallo [].
Ich freue mich immer über (sinnvolle) Post in meiner Kamelbox. Bitte beachte das dies hier kein Abladeplatz für (geistigen/geistlosen) Müll ist, sondern zu meinem persönlichen Bereich in der Kamelopedia gehört. Oder laden etwa bei Dir zu Hause in der Wohnung alle den Müll ab?
In diesem Sinne Danke und viel Spass in meiner Kamelbox,
--Atreju (Diskussion) 19:37, 9. Apr. 2012 (NNZ)
12. Runde
Moin Atreju,
schön, dass man dich hier ab und zu durch die Dünen streifen sieht!
Hast du vielleicht mal wieder Lust auf eine ordentliche Runde? Gruß, Kamelokronf (Diskussion) 21:35, 22. Sep. 2012 (NNZ)
- Nee danke, hat sich ja jetzt erledigt. --Atreju (Diskussion) 13:38, 2. Okt. 2012 (NNZ)
- Weil der Aufsichtsrat aufgelöst wurde? Siehe § 4.1 (c) – der Spielleiter regelt die Neubesetzung und er würde dich bestimmt (auf Antrag?) gerne einsetzen. --JANNiS (Diskussion) 13:53, 2. Okt. 2012 (NNZ)
- Och noe, ich lass es lieber. --Atreju (Diskussion) 13:59, 2. Okt. 2012 (NNZ)
- Aus Interesse: Darf ich fragen, wieso? --JANNiS (Diskussion) 15:10, 2. Okt. 2012 (NNZ)
- Och Atreju, was gibts denn? Ja, das war ein bisschen schnell und viel gestern, vermutlich die aufgestaute Spielfreude… aber jetzt gehts doch erst so richtig los! Es müssen Anträge abgelehnt und Vetos eingelegt werden (bevor noch diese seltsame Gewinnerregelung da durchkommt)! Sag mal, du kannst doch nicht die
monstermäßigsteordentlichste Geschäftsordnung aller Zeiten schreiben und dann „och noe“ sagen? Traurig, dein Kamelokronf (Diskussion) 15:23, 2. Okt. 2012 (NNZ) - Wirklich schade, wen setze ich denn jetzt in den neuen Aufsichtsrat? Da hatte ich eigentlich angenommen, dass du zur Verfügung stehen würdest. -- TM?! (Diskussion) 15:26, 2. Okt. 2012 (NNZ)
- Ich habe gestern und heute einfach zu viel verpasst und den Anschluss verloren. Ich warte einfach auf die neue Runde im naechsten Jahr. --Atreju (Diskussion) 15:49, 2. Okt. 2012 (NNZ)
- Die Runde ist doch erst einen Tag alt – ist noch fast nichts passiert. Das grösste bisher war die Auflösung des Aufsichtsrates, ansonsten gibt es erst ein paar Anträge und Bürokratie. Der Spielleiter ist auch das einzige Organ bisher mit Unterseiten und Geschäftsordnung – die Runde ist also noch sehr jung und ist noch gar nicht richtig gestartet. Ganz ehrlich: Ich hätte dich gerne dabei. --JANNiS (Diskussion) 16:07, 2. Okt. 2012 (NNZ)
- Fuer den neuen temporaeren Aufsichtsrat findet sich sicher jemand, der bis zur erneuten Aufloesung desselbigen dann fuer ne Stunde oder zwei das Amt uebernimmt. Der ZdP kann ja relativ einfach ohne Vetomoeglichkeit den Aufsichtsrat binnen Minuten aufloesen (ein Recht, das dem Aufsichtsrat im Gegenzug nicht zusteht). Wer stellt sicher, das hier keine Endlos-Rekursion stattfindet - frei nach dem Motto "Bei Nichtgefallen der Entscheidung einfach AR aufloesen"? Ausserdem sehe ich nicht einmal im Ansatz, das hier §4.1(c) vom Spielleiter in irgendeiner Form gewuerdigt oder verfolgt wird. Es existiert eine eklatante Rechtsunsicherheit in Bezug auf §2(d) wenn kein Aufsichtsrat existiert. Wie sollen neue Spieler am Spiel teilnehmen, wenn diese keine gueltige Antragsberechtigung erlangen koennen (welche laut Regeln ausschlieslich vom nicht existierenden Aufsichtsrat genehmigt werden)? Gilt der hier in den Regeln genannte Punkt der Nichtbearbeitung durch den AR auch fuer den Fall das der AR nicht existiert? Koennen hier Antraege ueberhaupt nach §0 als nicht bearbeitet gelten wenn diese nicht bearbeitet werden koennen? Muss jeder Mitspieler nun zwei volle Tage abwarten, bis er endlich am Spiel teilnehmen kann? Ist das sinnvoll? Besitzen ehemalige Entscheidungen des aufgeloesten AR ueberhaupt rechtsverbindlichen Charakter? Verlieren einmal erteilte Antragsgenehmigungen ihre Gueltigkeit? Als Privatkamel muss ich daher dem Spielleiter dringend anraten, hier fuer eine entsprechende Rechtssicherheit und eine entsprechende Releglauslegung zu §2(d) zu sorgen. --Atreju (Diskussion) 19:46, 3. Okt. 2012 (NNZ)
- Freut mich, dass du es dir anscheinend anders überlegt hast. Der Spielleiter ist bereits tätig geworden. Eine Regelauslegung müsste hingegen erst in nicht-formloser Form beantragt werden, ist schließlich das Bürokratenspiel. Der AR kann übrigens zwar den Zentralrat nicht auflösen, dafür aber den Spielleiter feuern, der wiederum den Zentralrat auflösen kann. (Nicht, dass das einer ausnutzen wollte, oder? ;-)) -- TM?! (Diskussion) 20:59, 3. Okt. 2012 (NNZ) PS: *hust* Teilnehmerliste *hust*
- hust*Spielteilnehmer ist man erst, wenn man im Besitz einer gültigen Antragsstellungsberechtigung ist, oder? Immer an §0 denken, gell? --Atreju (Diskussion) 21:14, 3. Okt. 2012 (NNZ) *hust*
- Aber nein, man kann ja auch ohne Antragsberechtigung mitspielen. Gibt ja noch zahlreiche andere Vorgänge. Insbesondere kann man Mitglied eines Organs werden. -- TM?! (Diskussion) 21:16, 3. Okt. 2012 (NNZ)
- Freut mich, dass du es dir anscheinend anders überlegt hast. Der Spielleiter ist bereits tätig geworden. Eine Regelauslegung müsste hingegen erst in nicht-formloser Form beantragt werden, ist schließlich das Bürokratenspiel. Der AR kann übrigens zwar den Zentralrat nicht auflösen, dafür aber den Spielleiter feuern, der wiederum den Zentralrat auflösen kann. (Nicht, dass das einer ausnutzen wollte, oder? ;-)) -- TM?! (Diskussion) 20:59, 3. Okt. 2012 (NNZ) PS: *hust* Teilnehmerliste *hust*
- Fuer den neuen temporaeren Aufsichtsrat findet sich sicher jemand, der bis zur erneuten Aufloesung desselbigen dann fuer ne Stunde oder zwei das Amt uebernimmt. Der ZdP kann ja relativ einfach ohne Vetomoeglichkeit den Aufsichtsrat binnen Minuten aufloesen (ein Recht, das dem Aufsichtsrat im Gegenzug nicht zusteht). Wer stellt sicher, das hier keine Endlos-Rekursion stattfindet - frei nach dem Motto "Bei Nichtgefallen der Entscheidung einfach AR aufloesen"? Ausserdem sehe ich nicht einmal im Ansatz, das hier §4.1(c) vom Spielleiter in irgendeiner Form gewuerdigt oder verfolgt wird. Es existiert eine eklatante Rechtsunsicherheit in Bezug auf §2(d) wenn kein Aufsichtsrat existiert. Wie sollen neue Spieler am Spiel teilnehmen, wenn diese keine gueltige Antragsberechtigung erlangen koennen (welche laut Regeln ausschlieslich vom nicht existierenden Aufsichtsrat genehmigt werden)? Gilt der hier in den Regeln genannte Punkt der Nichtbearbeitung durch den AR auch fuer den Fall das der AR nicht existiert? Koennen hier Antraege ueberhaupt nach §0 als nicht bearbeitet gelten wenn diese nicht bearbeitet werden koennen? Muss jeder Mitspieler nun zwei volle Tage abwarten, bis er endlich am Spiel teilnehmen kann? Ist das sinnvoll? Besitzen ehemalige Entscheidungen des aufgeloesten AR ueberhaupt rechtsverbindlichen Charakter? Verlieren einmal erteilte Antragsgenehmigungen ihre Gueltigkeit? Als Privatkamel muss ich daher dem Spielleiter dringend anraten, hier fuer eine entsprechende Rechtssicherheit und eine entsprechende Releglauslegung zu §2(d) zu sorgen. --Atreju (Diskussion) 19:46, 3. Okt. 2012 (NNZ)
- Die Runde ist doch erst einen Tag alt – ist noch fast nichts passiert. Das grösste bisher war die Auflösung des Aufsichtsrates, ansonsten gibt es erst ein paar Anträge und Bürokratie. Der Spielleiter ist auch das einzige Organ bisher mit Unterseiten und Geschäftsordnung – die Runde ist also noch sehr jung und ist noch gar nicht richtig gestartet. Ganz ehrlich: Ich hätte dich gerne dabei. --JANNiS (Diskussion) 16:07, 2. Okt. 2012 (NNZ)
- Ich habe gestern und heute einfach zu viel verpasst und den Anschluss verloren. Ich warte einfach auf die neue Runde im naechsten Jahr. --Atreju (Diskussion) 15:49, 2. Okt. 2012 (NNZ)
- Och noe, ich lass es lieber. --Atreju (Diskussion) 13:59, 2. Okt. 2012 (NNZ)
- Weil der Aufsichtsrat aufgelöst wurde? Siehe § 4.1 (c) – der Spielleiter regelt die Neubesetzung und er würde dich bestimmt (auf Antrag?) gerne einsetzen. --JANNiS (Diskussion) 13:53, 2. Okt. 2012 (NNZ)
Hallo, Treju, A! Im Tschät wird grad, genau: getschättetet. 8-D (Diskussion) 10:39, 21. Aug. 2013 (NNZ)