Leihstimme
Die Leihstimme ist ein wichtiges Element in einem demokratischen System. Der Wähler ist Urheber seiner Stimme, kann aber mangels Schöpfungshöhe kein Urheberrecht an dem gezeichneten Kreuz geltend machen. Windige Parteien nutzen in jedem Jahr wieder diese Rechtslücke, um mit den Wählerstimmen Geschäfte zu machen. Dennoch darf die Überlassung maximal vier Jahre dauern, dann muss dem Wähler seine Stimme zurückgegeben werden. Wird diese nicht zurückgeben, findet ein Stimmbruch statt. Dieser verstimmt den Wähler und er wird Kraft Gesetzes automatisch zum Nichtwähler. Der Wähler wird hingegen nie an dem Erlös aus dieser Form des Lehnwesens beteiligt, im Gegenteil er bezahlt später in der Regel die Zeche. Um den Zweistimmenmarkt zu flexibilisieren, ist in Zukunft damit zu rechnen, dass spezialisierte Firmen mit der Leihstimmenüberlassung beauftragen werden.
Im Jahr 2009 verlieh z.B. eine Partei aus Bayern bei der Herdentagsswahl alle Stimmen, die sie außerhalb ihres Hoheitsgebietes gewonnen hatte, einfach an eine andere Partei, die aufrund ihrer Nähe zu den Unternehmen über eine große Finanzkraft verfügt. Als aber jemand von der bayrischen Partei munter aus dem Nähkästchen plauderte, gab es bereits den ersten Zoff, bevor überhaupt mit Verhandlungen begonnen wurde. Diese Unternehmenfinanzierte Gruppierung fiel zuvor bereits schon einmal auf, als ganz öffentlich darum bat, jedes Mitglied der Herde möge ihr einfach eine zweite Stimme geben. Der Zweistimmenwahlkampf wurde nie strafrechtlich verfolgt.
Nicht zu verwechseln mit: Mietmaul
Siehe besser nicht: Wal, Wal umdrehen, Leiharbeit
{ka}} Feinabstimmung