Strafgesetzbuch
Version vom 7. Februar 2005, 02:41 Uhr von Lung (Diskussion | Beiträge)
Im Strafgesetzbuch (StGB) sind alle möglichen Sachen zusammengestellt, die man nicht tun soll, oder für die man Ärger kriegt. Es ist schweinelangweilig, zu lang und zu undurchsichtig, weshalb Reformbestrebungen im Gange sind. Ein Reformvorhaben aus Januar 2005 schlägt vor, das StGB in nur 1 (einem) Paragrafen zusamenzufassen:
§ 1 Wer etwas tut oder unterlässt wird bestraft.
Selbst Kritiker loben die Klarheit der Konzeption.