Frage:Sollte ich vor meinem Tod eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen ?

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Jedermann!

Seppiverseckelt

Das ist doch nur was für Feiglinge, die es sich nochmal anders überlegen... ^^ ^^

Igor

Ach quatsch, kann doch eigentlich nur besser werden.

Charly Whisky

Ist nicht erforderlich. Ein Schadensfall für eine Reiserücktrittskostenversicherung tritt nur in den Fällen ein, in denen auch ein tatsächlicher Schaden entsteht. Da dein Tod weder ein Schaden noch ein Verlust ist, wird die Reiserücktrittskostenversicherung nicht zuständig sein.