Dienstbeschädigung
Eine Dienstbeschädigung ist eine Beschädigung der Unversehrtheit der Person während des Dienstes. Eine Dienstbeschädigung muss beantragt werden.
Zum Beispiel der Zusammenhang zwischen elektromagnetischer Strahlung und übermäßiger Vergesslichkeit (konkret bei den sogenannten „Radargeschädigten“). Leider sind dafür keine statistischen ärztlichen Erhebungen möglich. Die entsprechenden Fragebögen wurden nur von solchen Personen ausgefüllt zurückgesandt, die nicht betroffen waren. Die Übrigen haben das anscheinend vergessen und sind somit selber Schuld, dass dieser Nachweis nicht erbracht werden kann. Damit ist der Antrag für eine Anerkennung eines Anspruchs auf finanziellen Ausgleich aussichtslos. Für Soldaten legt das Bundesministerium der Verteidigung legt dann einfach fest: „Vergessen Sie's!“