Forum:Überflüssige URV-Diskussionen
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Bei Bedarf dann halt einen neuen Fred starten oder diesen notfalls reanimieren.
Satire und Parodie nimmt häufig Dinge aus der Realität auf die Schippe. Im bildnerischen Sinne bezieht sich das zuweilen auch auf andere bildnerische Werke. Dieses zu ermöglichen wird in Staaten, in denen Presse- und Meinungsfreiheit herrscht, hoch angesiedelt, was auch der hiesige Gesetzgeber betont. Gleichzeitig gilt es, die Rechte Anderer, zum Beispiel der Schöpfer jener anderen Werke zu schützen. Damit im Namen der Kunst- und Meinungsfreiheit dennoch eine z.B. parodistische, satirische oder anderweitige künstlerische Auseinandersetzung ermöglicht wird, haben demokratische Staaten Möglichkeiten dazu gesetzlich verankert. Bei uns sind es bestimmte Paragraphen im Deutschen Urheberrecht, die die Grenze zwischen erlaubter Auseinandersetzung und unerlaubter Aneignung eines fremden Werkes definieren. In der Praxis kann diese Grenze durch eine griffige Faustformel erfasst werden, die hier auf der Seite „Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern“ im gelben Ampelbereich in der rechten Spalte steht, wo diese Grenze zwischen „erlaubt“ und „unerlaubt“ erläutert wird.
Im Rahmen meiner Ausbildung zur Illustratorin hatte ich naturgemäß mit diesen Paragraphen zu tun. Dieses Wissen habe ich hier eingebracht und Beispiele dazu errecherchiert und verlinkt. Ich habe das sehr genau genommen und insgesamt hat mich das, was als „kurz mal was helfen“ angedacht war, unzählige Stunden Arbeit gekostet. Für die Formulierung besagter Faustformel habe ich u.a. eine Fachdozentin um Rat gebeten. Zu Einzelfragen habe ich mit 2 Anwälten aus meinem Freundeskreis gesprochen und obendrein mit einer Spiegelredakteurin telefoniert, die mitverantwortlich für die Satire-Rubrik „Hohlspiegel“ war, in welcher lustige bzw. missglückte Passagen aus anderen Presseerzeugnissen in Text und/oder Bild wiedergegeben werden. Ich wollte sichergehen, auf keinen Fall etwas falsch zu verstehen und womöglich etwas Falsches zu schreiben.
Diese Dinge wurden im Laufe der Jahre hier an unterschiedlichen Stellen immer wieder Gegenstand von Diskussionen, interessanterweise kaum von sachlichen. Meine Einbringungen wurden auf unsachliche Weise von immer den gleichen Personen niedergemacht. Ein Dankeschön hingegen habe ich für meine Mühe nie erhalten. Ich bin nicht erpicht darauf, kann aber auf Arschtritte ebenso verzichten. Auch wenn diese von der immergleichen Seite kommen und sich keineswegs nur auf meine Einbringungen beziehen, bedeutet es das Erzeugen einer maximal destruktiven und spaßfreien Atmosphäre, auf die ich keine Lust mehr habe.
8-D (Diskussion) 21:05, 28. Feb. 2015 (NNZ)
- Genau, das musste mal gesagt werden! Ich habe selber keine Ahnung vom Urheberrecht, aber ich kann bestätigen, wie intensiv sich 8-D seinerzeit mit der Thematik auseinandergesetzt hat. Es ist also davon auszugehen, dass die Faustregeln, die sie definiert hat, Hand und Fuß haben. Und dafür gebührt ihr einfach mal ein großes DANKESCHÖN!
- Ob irgendein Bild oder Werk jedweder Art eine URV darstellt, lässt sich NIEMALS im Voraus sagen. Das würde am Ende immer irgendein/e Richter/in entscheiden, wenn es darauf ankommt. Auf Basis von Gesetzen, klar, aber wie es der/die Richter/in jeweils auslegt, ist schlicht tagesformabhängig und damit vollkommen unvorhersagbar.
- Würde man die Angst vor eventuellen URV zum Maß des Handelns nehmen, wäre Kunst quasi nicht möglich. Was ist also für ein Wiki wie dieses das Beste? Zu versuchen, aus allen verfügbaren Informationen zum Thema eine bestmögliche Handlungsanweisung zu erstellen, nach dieser vorzugehen und in dem Fall, dass es eventuelle Beschwerden von Urhebern verwendeter Werke gibt, die entsprechenden Adaptionen natürlich sofort zu löschen und keinen Rechtsstreit zu riskieren. Aber eben erst dann.
- Und genau diese Entscheidungshilfe hat 8-D mit ihren Recherchen und ihren Regeln für die Bilderstellung geliefert. Diese sollten einfach mal befolgt werden oder gerne mit (fundierten! selber recherchierten!) eigenen Ergänzungen oder Änderungen versehen werden. Es ist doch besser, seine Energien darin zu verwenden, an den Regeln (mit-) zu arbeiten, statt bei jedem Bild neu zu diskutieren. Dann kann man nämlich einfach gucken: Entspricht ein Bild der Regel, ja oder nein.
- Und für den "gelben" Fall, sprich den Fall, der letztlich Auslegungssache ist - siehe oben.
- Anna Waffel (Diskussion) 21:29, 28. Feb. 2015 (NNZ)
- Stimmt. Sowohl 8-D als auch damals Kamel:Ungott haben sich eine bewundernswerte Kompetenz zu diesem Thema erarbeitet, welche in den meisten Fällen (das betrifft hier etwa 12.000 Fälle) zutreffend und ausreichend sind. Das hat auch niemand bestritten. Trotzdem sollten aber in gewissen Einzelfällen auch andere Meinungen wenigstens geduldet und nicht einfach nur gelöscht werden. --2003:65:4F46:BF00:E066:5E9E:BFD2:F850 21:40, 28. Feb. 2015 (NNZ) (die IP sollte jetzt bekannt sein!)
- Stimmt. Dass Satire sowas darf, das wurde ja im Gegenteil gar nicht bestritten und das ist auch hinreichend bekannt. In diesem Fall wurde aber von mehreren Nutzern die Eigenständigkeit des Werkes und die Abstandnahme in Frage gestellt. Ich weiß gerade nicht, wie viele Nutzer an der Diskussion beteiligt waren, aber es gab dazu durchaus unterschiedliche Meinungen und man hätte das nicht löschen müssen. Grüße und gute Nacht. Netti (Diskussion) 22:13, 28. Feb. 2015 (NNZ)
- Collagen sind nie eigenständig, denn das ist ja die Eigenschaft der Collage, sie bezieht sich immer auf mehrere Ausgangswerke, die in neuem Zusammenhang zusammengeklebt wurden. Wer das nicht versteht, versteht nicht was eine Collage ist. (coller, frz. für kleben) Und ich kriege hier gleich einen Koller. Kamillo (Diskussion) 22:18, 28. Feb. 2015 (NNZ)
- Stimmt. Dass Satire sowas darf, das wurde ja im Gegenteil gar nicht bestritten und das ist auch hinreichend bekannt. In diesem Fall wurde aber von mehreren Nutzern die Eigenständigkeit des Werkes und die Abstandnahme in Frage gestellt. Ich weiß gerade nicht, wie viele Nutzer an der Diskussion beteiligt waren, aber es gab dazu durchaus unterschiedliche Meinungen und man hätte das nicht löschen müssen. Grüße und gute Nacht. Netti (Diskussion) 22:13, 28. Feb. 2015 (NNZ)
- " Um dies zu verhindern, hat der BGH entschieden, dass der für eine freie Benutzung erforderliche Abstand zu den entlehnten Charakterzügen des benutzten Werkes bei deutlichen Übernahmen in der Formgestaltung, wie sie bei der Parodie typischerweise einhergehen, auch dadurch gegeben sein kann, dass das neue Werk einen so großen inneren Abstand zu dem älteren Werk hält, dass das neue Werk seinem Wesen nach als selbständig anzusehen ist. Es kommt also entscheidend auf eine innere Abstandnahme an, welche nur dann gegeben sei, wenn sich das neue Werk mit dem älteren auseinandersetzt, wie dies etwa bei einer Parodie der Fall ist. Der BGH will dabei einen strengen Maßstab ansetzen (BGH, Urt. v. 11. März 1993 – I ZR 263/91)." 1 So und jetzt ist mal gut, das wird mir langsam zu blöd hier. Netti (Diskussion) 22:27, 28. Feb. 2015 (NNZ)
- Es wurd eine einzelne Person aus einer Gruppe anderer Personen rausgeschnitten und in ein völlig anderes Bild reingeklebt. Die Körperhaltung der ausgeschnittenen Person spielt da überhaupt keine Rolle, selbst wenn sie das Hauptmotiv darstellt. Das reicht völlig, um dem Bild eine ganz andere Aussage zu geben. Eine Tomate mit lauter anderen Tomaten auf einem Bild hat auch eine ganz andere Aussage wei wenn ich eine der Tomaten aus dem Bild ausschneide und in ein Bild mit dem Inneren einer Mülltonne einklebe. Kamillo (Diskussion) 22:33, 28. Feb. 2015 (NNZ)
- " Um dies zu verhindern, hat der BGH entschieden, dass der für eine freie Benutzung erforderliche Abstand zu den entlehnten Charakterzügen des benutzten Werkes bei deutlichen Übernahmen in der Formgestaltung, wie sie bei der Parodie typischerweise einhergehen, auch dadurch gegeben sein kann, dass das neue Werk einen so großen inneren Abstand zu dem älteren Werk hält, dass das neue Werk seinem Wesen nach als selbständig anzusehen ist. Es kommt also entscheidend auf eine innere Abstandnahme an, welche nur dann gegeben sei, wenn sich das neue Werk mit dem älteren auseinandersetzt, wie dies etwa bei einer Parodie der Fall ist. Der BGH will dabei einen strengen Maßstab ansetzen (BGH, Urt. v. 11. März 1993 – I ZR 263/91)." 1 So und jetzt ist mal gut, das wird mir langsam zu blöd hier. Netti (Diskussion) 22:27, 28. Feb. 2015 (NNZ)