Pirat-Insolvenz
Hinter dem Begriff der Pirat-Insolvenz verbirgt sich ein Verfahren zu Entschuldung von Frei- und Ausbeutern. Sie tritt ein, wenn die natürliche Person über keine Mittel (Golddukaten, Kaperschiff, Krummsäbel, etc.) mehr verfügt um ihr Gewerbe ordentlich ausüben zu können. In diesem Fall kann in vielen Staaten dann ein so genanntes Verbrecherinsolvenzverfahren eingeleitet werden. Nach 3 - 8 Jahren führt dieses zu der vollständigen Tilgung aller Verbindlichkeiten des Ganoven. Zusätzlich kann er im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahren von jeglicher Schuld freigesprochen werden und verschwindet danach von den polizeilichen Fahndungs-Listen und besitzt auch wieder ein sauberes Führungszeugnis. Mit dieser neuen weißen Weste ist er dann im besonders Maße dazu befähigt, ein Öffentlichen/Politisches Amt zu bekleiden. Natürlich ist es ihm aber unbenommen eine neue Karriere, z.B. als Kredit- oder Miet-Hai zu beginnen.
Siehe auch: Pirat-Parkplatz