Frage:Sollte ich vor meinem Tod eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen ?
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Jedermann!
Seppiverseckelt
Das ist doch nur was für Feiglinge, die es sich nochmal anders überlegen... ^^ ^^
Igor
Ach quatsch, kann doch eigentlich nur besser werden.
Charly Whisky
Ist nicht erforderlich. Ein Schadensfall für eine Reiserücktrittskostenversicherung tritt nur in den Fällen ein, in denen auch ein tatsächlicher Schaden entsteht. Da dein Tod weder ein Schaden noch ein Verlust ist, wird die Reiserücktrittskostenversicherung nicht zuständig sein.