Frage:Sollte ich vor meinem Tod eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen ?

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Version vom 14. Dezember 2015, 13:25 Uhr von Höckeres Wesen (Diskussion | Beiträge) (Antwort)
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2.246.202.78[<small>bearbeiten</small>]

Jedermann!

Seppiverseckelt[<small>bearbeiten</small>]

Das ist doch nur was für Feiglinge, die es sich nochmal anders überlegen... ^^ ^^

Igor[<small>bearbeiten</small>]

Ach quatsch, kann doch eigentlich nur besser werden.

Charly Whisky[<small>bearbeiten</small>]

Ist nicht erforderlich. Ein Schadensfall für eine Reiserücktrittskostenversicherung tritt nur in den Fällen ein, in denen auch ein tatsächlicher Schaden entsteht. Da dein Tod weder ein Schaden noch ein Verlust ist, wird die Reiserücktrittskostenversicherung nicht zuständig sein.

PLATON[<small>bearbeiten</small>]

Die zahlt ja nur falls du VOR deinem ableben von demselben zurückzutreten gedächtest, weil du aber, so wenig wie jeder andere, nicht wissen kannst, WANN du idealerweise zurücktreten müsstest, so wäre dies eine glatte Fehlinvestition! Stattdessen aber eine Reiseunfallversicherung mit Rückfluggarantie, für den Fall dass unterwegs was passiert, tja DAS wäre eine echte Option !

Höckeres Wesen[<small>bearbeiten</small>]

Nein, lieber eine Risikolebensversicherung. Dafür brauchst du noch einen Begünstigten. Du hast Mail!