News:2015-12-15 – Badeerlaubnis in Berlin gekippt
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Baden oder Nichtbaden, das ist hier die Frage. Gründliche Verwaltungsrichter in Berlin haben nach langem Hin und Her festgestellt, dass man nur dort baden kann, wo auch Wasser ist. Allerdings müssten laut IHNEN die Badestellen als solche gekennzeichnet sein, z.B. mit einer dort aufgestellten Badewanne - oder auch mal mit ein paar amtlichen Schildern.
Hunde dürfen dann an diesen Stellen nicht ins kühle Nass hinein und auch ihre Notdurft dort nicht verrichten. Uferwege sind hingegen keine Badestellen. Diese könnten also von Mensch und Hund gemeinsam genutzt werden, falls mindestens einer von beiden den anderen an der Leine herumführt. - So weit, so gut.
Aber was macht nun der/die überraschend müssende Mensch*Inn, welche(r) keinen Hund oder Hündin dabei hat und auch keine Leine? Müssen jene / jener sich etwa ein öffentliches WC suchen und dem Toilettenonkel brav zwei € in die Hand drücken. Und was und wo soll überhaupt der der Hund (hin)machen, der keinen Menschen oder keine Menschin dabei hat.
Das wird sicherlich der nächsthöherer Instanz entschieden und auf dem Kamelo-Parteitag der Grün*Innen noch einmal gründlich ausdiskutiert werden müssen. Beruhigt sein darf die/der Berliner/in aber, dass sie/er zu Hause noch immer nach Herzenslust baden darf, auch mit Hund - selbst wenn beide ihre Notdurft direkt in der Wanne oder auf der entsprechenden Zuwegung verrichten. Siehe auch: [1]