Datei:Philae1 bew.gif
Philae1_bew.gif (523 × 421 Pixel, Dateigröße: 139 KB, MIME-Typ: image/gif, Endlosschleife, 2 Bilder, 3.0 s)
Quellen- und Urheberangaben
irgendwas Namens „(siehe www.esa.int)“
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Technik
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ROST-Prüfung[<small>bearbeiten</small>]
((urv))
Problem 1: Die ESA verwendet für ihre Bilder eine eigene Lizenz, die aus folgenden Gründen keine freie Lizenz ist:
- Es fehlt die Genehmigung zur Änderung des Werkes (z.B. ausmalen). Das UrhG untersagt Änderungen als Default.
- Die ESA-Lizenz verlangt in bestimmten Situationen die Übersendung eines Belegexemplares und fällt damit durch den Desert Island Test.
Auf Commons sind ESA-Bilder daher nicht zugelassen und werden deshalb gelöscht (siehe aktuelles Beispiel).
Problem 2: Die Lizenzen sind hier falsch angegeben:
- Die Lizenz des Ausgangsbildes ist, wie schon gesagt, die handgestrickte ESA-Lizenz.
- Das Gesamtblid kann nicht in der Public Domain sein, wenn das Ausgangsbild urheberrechtlich geschützt ist, da sich „geschützte“ Bestandteile des Ausgangsbildes im Gesamtbild wiederfinden.
- Die Lizenz des Gesamtbildes muss kompatibel sein zur Ausgangslizenz. Eine solche zu finden oder zu erschaffen dürfte in diesem Fall schwierig sein, da das Gesamtbild bereits zur Ausgangslizenz nicht konform ist.
Ich schlage nicht vor, dieses Bild zu löschen, sondern möchte vor allem eine Debatte anstoßen, wie mit solchen Bilder in Zukunft am besten umgegangen werden sollte. Bei den Lizenzangaben zu schummeln, entwertet die Bilder mit korrekten Angaben. -- Scheißefresser (Diskussion) 22:00, 16. Nov. 2014 (NNZ)
- Das Mit dem public domain hab ich geraten, weil die Presse das Foto ohne Lizenzangabe veröffentlichte, bevor die Esa es veröffentlichte, und folglich die Lizenz nicht abprüfbar war. Die ESA ist ein staatliches Unternehmen der EU und von daher setzte ich PD voraus. Hier liegt keine Ausmalung vor, sondern eine drübergelegte Farb-Schicht zum Hervorheben der wissenschaftlichen Beobachtungen des Lebens auf dem Kometen. Stupi-News meldete zeitgleich unter Berufung auf ESA-Aussagen, Tschuri habe eine Atmosphäre, so dass eine Täuschung über Lebensmöglichkeit dort ausgeschlossen ist! Die ESA-Lizenz ist eineindeutig: "If ESA images are to be used in advertising or any commercial promotion, layout and copy must be submitted to ESA beforehand for approval to: spaceinimages@esa.int". Wir sind hier doch nicht kommerziell und Reklame machen wir mit dem Artikel auch nicht! Also müssen wir das Layout nicht zur Prüfung bei der ESA vorlegen. Die Lizenz lässt "fair use" also zu.Kamelurmel (Diskussion) 23:54, 16. Nov. 2014 (NNZ)
- Raten ist bei Lizenz-Geschichten niemals eine gute Idee!
- Dass staatliche Veröffentlichungen PD sind, gilt nur für die USA.
- „Wir sind hier doch nicht kommerziell und Reklame machen wir mit dem Artikel auch nicht!“ – Es geht nicht darum, was die Kamelopedia ist oder macht, sondern, dass sich Dritte aufgrund der falschen Lizenzangabe bei einer Weiternutzung außerhalb der Kamelopedia Ärger einhandeln können. Wenn auf die Lizenzangaben in der Kamelopedia kein Verlass ist, entwertet dies die Lizenzangaben aller Bilder!
- Es könnte sein, dass das Original-Bild in naher Zukunft umlizensiert wird mit einer freien, zu CC-BY-SA ähnlichen, aber wahrscheinlich inkompatiblen Lizenz. Die NAVCAM-Bilder sind es bereits, dieses Bild ist jedoch ein Bild der CIVA-Kamera. Also erstmal beobachten.
- -- Scheißefresser (Diskussion) 00:32, 21. Nov. 2014 (NNZ)
- Die ESA hat diese Bilder unter die CC BY-SA IGO 3.0 Lizenz gestellt, siehe z.B. http://www.heise.de/newsticker/meldung/ESA-Mission-Rosetta-Kometenlander-Philae-ist-wohlauf-und-in-schwieriger-Position-2456311.html?hg=2&hgi=0&hgf=false Kamillo (Diskussion) 16:22, 21. Nov. 2014 (NNZ)
- Folgende ESA-Lizenz ist direkt an die Bildseite des Originalbildes angelinkt:
You may use ESA images or videos for educational or informational purposes. The publicly released ESA images may be reproduced without fee, on the following conditions: - Credit ESA as the source of the images. Examples: Photo: ESA; Photo: ESA/Cluster; Image: ESA/NASA - SOHO/LASCO - ESA images may not be used to state or imply the endorsement by ESA or any ESA employee of a commercial product, process or service, or used in any other manner that might mislead. - If an image includes an identifiable person, using that image for commercial purposes may infringe that person‘s right of privacy, and separate permission should be obtained from the individual. Some images contained in this website have come from other sources, and this is indicated in the Copyright notice. For re-use of non-ESA images contact the designated authority. - If ESA images are to be used in advertising or any commercial promotion, layout and copy must be submitted to ESA beforehand for approval to: spaceinimages@esa.int
- Was also zu beachten ist, es ist zwar ein Kosak zu erkennen, aber welcher von den vielen, die den Kometen besiedeln, ist nicht erkennbar. Also sind niemandes Rechte infringiert. ÇIVA ist lediglich die verwendete Kamera an Bord des ESA-Landers. "fair use" ist außerdem ein Zauberwort, das hier gelten muss. Solln die doch froh sein, wenn hier auf der Erde jemand auf den gelieferten Bildern was bedeutendes erkennen kann. Wäre das nicht der Fall, gehörte die ESA sofort wegen Verschwendung von Steuermitteln geschlossen. Kamelurmel (Diskussion) 10:40, 22. Nov. 2014 (NNZ)
@Kamillo: Die ESA hat meines Wissens nur die NAVCAM-Bilder unter die CC-BY-SA-IGO gestellt, nicht aber die CIVA-Bilder. @Kamelurmel: Die von dir zitierte, handgestrickte ESA-Lizenz ist keine freie Lizenz, da sie keine Änderungen am Werk erlaubt. Sie fällt außerdem durch den Desert-Island-Test. Beides habe ich schon weiter oben geschrieben. Der Ausdruck „fair use“ stammt aus dem amerikanischen Urheberrechtsgesetz und bezeichnet dort die Schrankenregelungen. Im deutschen Urheberrecht gibt es andere Schrankenregelungen. Die des deutschen Urheberrechts sind im Hinblick auf freie Werke allesamt unbrauchbar. -- Scheißefresser (Diskussion) 23:15, 22. Nov. 2014 (NNZ)
- Eine Vorlage des Layouts zwecks Genehmigung durch die ES wird aber ausdrücklich nur verlangt, wenn mit der Bildänderug Geld verdient werden soll, also v.a. bei Verwendung in der Werbung, sowie andere kommerzielle Zwecke. Damit impliziert die ESA-Regelung nichtkommerziellen "fair use".Kamelurmel (Diskussion) 12:27, 23. Nov. 2014 (NNZ)
- zum 1. Satz: Das bedeutet, dass die ESA-Lizenz keine freie Lizenz ist. Es fehlt in der Kamelopedia eine klare Regelung, wie mit unfreien Bildern umgegangen werden soll. Hierbei geht es nicht (bzw. nicht nur) um die Frage, ob das Bild in der Kamelopedia gezeigt werden darf, sondern auch um die Möglichkeit für Dritte, die Bilder außerhalb der Kamelopedia weiterzuverwenden.
- zum 2. Satz: Dieser Satz ergibt keinen Sinn. Wenn du nicht weißt, was „Fair Use“ ist, solltest du diesen Ausdruck nicht verwenden. Ich kann nicht raten, was du meinst.
- Das ausgemalte ESA-Bild kann nicht unter der ESA-Lizenz stehen, da die ESA dem Ausmalen nicht zugestimmt hat. Es steht erstmal unter gar keiner Lizenz. Um dies zu ändern, müsstest du dich mit der ESA an einen Tisch setzen und verhandeln.
- Du könntest für den fiktiven Fall, dass die ESA die CIVA-Bilder wie bereits die NAVCAM-Bilder unter die CC BY-SA 3.0 IGO gestellt wird, bereits festlegen, ob dein Werk ebenfalls unter dieser Lizenz freigegeben wird.
- -- Scheißefresser (Diskussion) 01:23, 27. Nov. 2014 (NNZ)
- @Scheißefresser: Hat bei den Wikipeden schon mal jemand bei der ESA angeklopft wegen freier Lizenzierung der CIVA-Bilder? Falls ja, kriegst Du den aktuellen Stand mit? Falls sich nichts bewegt, fragt Kamelurmel einfach mal nach wegen des Bildes? Ist ja n Kontakt angegeben. 8-D (Diskussion) 16:50, 11. Feb. 2015 (NNZ)
- Die Lizenz ist eineindeutig fomuliert: for educational and informational purposes! NICHTS anderes ist mit dem Bild in der Kamelo passiert: Es ist unverändert! Zur Veranschaulichung der originalen wissenschaftlichen Entdeckung der Kamelopedia wird kurzfristig ab und zu die mögliche Handkolorierung eingeblendet, dann wieder das unveränderte Bild darunter. Nichts ist verfälscht. Für kommerzielle Zwecke ist es bei uns auch nicht im Einsatz. Und die Credits sind vorschriftsmäßig angegeben. Kamelurmel (Diskussion) 14:46, 5. Mär. 2021 (NNZ)
- Eine Vorlage des Layouts zwecks Genehmigung durch die ES wird aber ausdrücklich nur verlangt, wenn mit der Bildänderug Geld verdient werden soll, also v.a. bei Verwendung in der Werbung, sowie andere kommerzielle Zwecke. Damit impliziert die ESA-Regelung nichtkommerziellen "fair use".Kamelurmel (Diskussion) 12:27, 23. Nov. 2014 (NNZ)
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aktuell | 16:17, 13. Nov. 2014 | 523 × 421 (139 KB) | Kamelurmel (Diskussion | Beiträge) | {{Bild |Technik= {{Bild/Technik: Animation}} |Software= {{Bild/Software: Nichts von dem|1=GIF-X}} |Quelle= {{Bild/Quelle: Sonstige Internetquelle|1=http://www.tagesspiegel.de/images/rosetta-b2uektaimae8r0h/10974430/3-format14.jpg|2=by|3=ESA/Rosetta/Phi… |
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