Zweitlohnsteuer

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Zweitlohnsteuer wird von der kamelischen Regierung zusätzlich zur Lohnsteuer erhoben und ermöglicht die drastische Reduzierung der Lohnsteuer bei gleichzeitiger Erhöhung des Steueraufkommens. Wenn ein Kamel zum Beispiel Einnahmen in Höhe von 1000 Strohbündeln hat, davon aber 400 Bündel Lohnsteuer zahlen müsste, kann man die Lohnsteuer auf 300 Bündel senken und gleichzeitig eine Zweitlohnsteuer von lediglich 50 % der Lohnsteuer erheben. Das ist nur die Hälfte der Lohnsteuer. Man zahlt also statt 400 Strohbündeln nur noch 300 Strohbündel Lohnsteuer und nur davon die Hälfte Zweitlohnsteuer. Die Einnahmen aber erhöhen sich auf 450 Strohbündel trotz der Steuersenkung.