Verkamählung
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In Norddeutschland und angrenzenden Deichgebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte Verkamählung mit dem Fegefeuer bestraft.
(Siehe auch: verkamählt.)
In Norddeutschland und angrenzenden Deichgebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte Verkamählung mit dem Fegefeuer bestraft.
(Siehe auch: verkamählt.)