Datei Diskussion:Maßnahme.png

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Nicht nur an die Leine! Auch wenn sie (wie im Bild gezeigt) für die Verrichtung einer Notdurft ihr Bein anheben, sollte der Kind-Halter gesetzlich verpflichtet werden, die Verschmutzung der Straße wieder zu entfernen! --c.w. 16:13, 29. Dez. 2010 (NNZ)