Erschießungsbeitrag

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Erschießungsbeiträge sind Kosten, die den Kamelen entstehen, wenn sie erschossen werden. Diese werden in der Regel nur einmal pro Person erhoben werden, sofern es sich bei der Person nicht gerade um das Kamel von Nazareth handelt. Eine unabdingbare Voraussetzung zur Erhebung dieses Beitrages ist natürlich, dass der Betroffene auch über ein entsprechendes Erschießungsgrundstück verfügt. Kamele ohne Grundstück haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Erschießung.

Grundlage[<small>bearbeiten</small>]

Bei einer vom Grundstücksbeigentümer gewollten Erschießung kann ein schriftlicher Erschießungsantrag gestellt werden. Geschieht dies nicht, wird die Abteilung Erschießungsangelegenheiten im örtlichen Schießbauamt in der Regel von selbst tätig.
Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im Kapitel Erschießen im “BauGb“ (Ballerei auf Unschuldige-Gesetzbuch). Das BauGb zählt zum „Strafen und Schlagrecht“. In der Regel liegen die Kosten bei 10 – 20 Egypto / m² Höckerfläche und erhöhen sich um den Faktor 1,25 wenn Zweigeschossigkeit vorliegt (also mehr als ein mal geschossen werden muss), bei drei Schüssen 1,5 usw. usw.. Werden um ein Kamel mehrere Erschießungs-Anlagen errichtet, muss auch für jede einzeln gezahlt werden, sofern diese nicht zu einer Erschießungseinheit zusammengefasst werden.
Um auch die Hinterlader veranlagen zu können, wird heutzutage nicht mehr anhand des Frontladermaßstabes abgerechnet. Abgerechnete Erschießungen werden in einer Kartei vermerkt, damit sichergestellt ist, dass keine erneuten Erschießungsbeiträge veranlagt werden. Diese Klausel musste eingeführt werden, da eine drohende Reinkarnation mit anschließender Erschießung, gegen die Verfassung verstoßen hätte.

Vor Festsetzung des Erschießungsbeitrages muss ein Amtskamel zuerst Angebote von mehreren Firmen einholen, damit dabei alles mit rechten Dingen zugeht, dürfen die Angebote keine Abkürzungen enthalten, denn dies widerspräche dem Prinzip der Ausschreibung. Anhand der Angebote können danach die entstehenden Kosten geschätzt werden, welche dann auch umgehend erhoben werden, damit nicht die Liquidität des von der Erschießung ge betroffenen verloren geht. Die Erfahrung hat sch(l)ießlich gezeigt, dass die Zahlungsmoral nach der Erschießung deutlich abnimmt.

Plan B[<small>bearbeiten</small>]

Häufig wird für das flächendeckende Erschießen ein so genannter B-Plan (Beschussplan) aufgestellt, der u. a. regelt, welche Geschosszahl überhaupt zulässig ist. Die Kosten richten sich immer nach der möglichen Geschosszahl und nicht nach der tatsächlichen, dass heißt ein Kamel könnte selbst dann, wenn es könnte, keine nachträgliche Bestattung Erstattung mehr verlangen. Damit sichergestellt ist, dass ein Kamel sich auch Erschießen lässt, enthalten die Satzungen der meisten Kuhdörfer einen "Plan B zu Erschieung. Siehe dazu: Abschuss- und Bestattungszwang

Der Anschussbeitrag[<small>bearbeiten</small>]

Viel schmerzhafter noch sind die sich aufgrund des Kommunalen Anschusszwangs ergebenden Anschussbeitäge. Hiermit sollen die Geldflüsse zur Kommune kanalisiert werden. Den Anschüssen folgen in der Regel Dauerzahlungen langwierige Ausblutungen, die das Überleben der Gemeinde sichern und den Angeschossenen dauerhaft siech machen. Von einem schnellen Ende ist man dabei weit entfernt. Hier steht noch Justizias Votum aus, ob es sich ggf. um eine unzulässige Dauerfolter handelt und ob diese mit der Genfer Konvention vereinbar ist. Dessen ungeachtet werden beide Beiträge zur Verharmlosung und Verschleierung, insbesondere der letztgenannten Art, zu dem Begriff Erschießungskosten zusammengefasst.

Abschließende Erschießung per Vertrag[<small>bearbeiten</small>]

Möchte man die Angelegenheit schnell und bürokratsich, also möglichst einfach erledigt haben, bietet es sich an mit den Ämtern einen so genannten Erschießungsvertrag zu schließen. Ein weiterer Vorteil im Vertag liegt darin, dass die Kosten für die Erschießung bereits mit dem Kauf abgegolten werden, so dass sich auf Wunsch aller Anlieger die Erschießung auch noch um einige Jahre herauszögern lässt. Das Gegenteil zum öffentlichen Erschießungsvertrag ist nach Meinung von Experten der privatrechtliche Ehevertrag. Bei Abschuss eines solchen beginnt,der Abstieg auf Raten bereits mit dem Übereinkommen, die Dahinscheidung kann sich aber noch Jahrzehnte hinziehen.

Sonstiges[<small>bearbeiten</small>]

Es ist zu beachten, dass es trotz Emanzipation nur eine ERschießung, nie aber eine SIEschießung geben kann. Häufig wollen auch Nachbarn der Betroffenen im Wege der Eigenleistung ihren Beitrag zu Erschießungen leisten, das ist jedoch nicht rechtmäßig und würde strenggenommen sogar als Amtsanmaßung ausgelegt werden müssen. Wird ein Kamel nicht vollständig erschossen, nennt man das übrigens Teilerschießung, doch auch diese verursacht bereits Kosten. Käufer bei denen aus Gründen ihrer pazifistischen Einstellung kein Erschießungswunsch vorliegt, sollten beim Kauf immer auf das Kürzel ebf achten. Es bedeutet, dass das Grundstück als erschießungs- (und) beschussfrei anzusehen ist. Die Kennzeichnung ebp ist hingegen für das Antonym hiervon.

Siehe auch.png Siehe auch:  Beitrag | Flurstück | Kiesgrube | Erschießen
Siehe auch.png Nicht zu verwechseln mit:  Strafenausbaubeitrag, Kanalbestattungsgebühr wiki:Erschließungsbeitrag wiki:Erschließung (Grundstück)#Erschließungsbeitrag