Bearbeiten von „Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge“

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Mit anderen Worten wird angefragt, ob Organe durch § 0 verpflichtet sind, ihre Aufgaben auch dann in vollem Umfang zu erfüllen, wenn relevante Tatbestände zwar vorliegen, aber ihr diesbezügliches Tätigwerden nicht entsprechend beantragt wurde.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 12:56, 17. Feb 2007 (CET)|[[Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge#Nr. 5 vom 15.02.2007: Antrag auf Ausstellung einer Verwarnung für die Abkürzungsaufsicht|Antrag Nr. 5 mit der zitierten Bemerkung des Spielleiters]]}}{{Bürokratenspiel/Vorlagen/erledigt}}
 
Mit anderen Worten wird angefragt, ob Organe durch § 0 verpflichtet sind, ihre Aufgaben auch dann in vollem Umfang zu erfüllen, wenn relevante Tatbestände zwar vorliegen, aber ihr diesbezügliches Tätigwerden nicht entsprechend beantragt wurde.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 12:56, 17. Feb 2007 (CET)|[[Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge#Nr. 5 vom 15.02.2007: Antrag auf Ausstellung einer Verwarnung für die Abkürzungsaufsicht|Antrag Nr. 5 mit der zitierten Bemerkung des Spielleiters]]}}{{Bürokratenspiel/Vorlagen/erledigt}}
  
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|28-Feb-07-Mthk-gt8vRA-4|Verbindliche Regelauslegung gem. §&nbsp;14&nbsp;(a)&nbsp;SR des §&nbsp;0&nbsp;SR bezüglich Untätigkeit von Organen|Sind für die Bearbeitung eines Verwaltungsaktes keine Fristen gesetzt, so ist er in angemessener Frist zu bearbeiten. Werden Fristen nicht eingehalten, so stellt dies einen Verstoss dar, es sei denn, für diesen Fall werden spezielle Regelungen getroffen, wie z.B. automatische Genehmigung oder Weiterleitung an ein anderes Organ.<br>Führt ein Organ eine ihm durch die Spielregeln oder Geschäftsordnungen auferlegte Aufgabe, die es aus eigenem Antrieb zu erledigen hat, trotz Mahnung nicht aus, so liegt ein Verstoss gegen die betreffende Regelung vor.|Spielleiter|Grundsätzlich müssen Anträge und auch andere Verwaltungsakte in angemessener Frist bearbeitet werden. Ob ein Regelverstoss gegen §&nbsp;0 vorliegt, hängt sehr von dem Paragraphen ab, der entsprechende Anträge regelt. Anträge nach §&nbsp;3&nbsp;(b)&nbsp;SR z.B. gelten automatisch als genehmigt, wenn sie nicht bearbeitet werden. Eine Nicht-Bearbeitung stellt in diesem Fall keinen Verstoss dar. Das gilt auch, wenn eine Weiterleitung an ein anderes Organ oder Einzelkamel erfolgt (wie z.B. in §&nbsp;12&nbsp;(d)&nbsp;SR), oder wenn andere spezielle Regelungen für den Fall des Nicht-Bearbeitens bestehen.<br>Werden Fristen festgelegt, innerhalb derer ein Verwaltungsakt bearbeitet werden muss, so liegt ein Verstoss vor, wenn diese nicht eingehalten werden und keine triftigen Gründe vorliegen, welche die Einhaltung der Frist verunmöglicht haben. Darunter fällt z.B. die Ablieferung eines Zwischenberichts an den Innenrevisionsdienst, sofern der Innenrevisionsdienst eine Frist festlegt (§&nbsp;8.2&nbsp;(d)&nbsp;SR).<br>In Fällen, wo keine Frist genannt wird, soll das Organ, das sich um die Bearbeitung eines Verwaltungsaktes zu kümmern hat, zu dessen Bearbeitung ermahnt werden, wenn diese nach längerer Zeit nicht erfolgt. Handelt das Organ trotz Aufforderung nicht und gibt es keine Gründe, die eine Bearbeitung verhindern, so liegt ein Verstoss vor. Überlastung kann möglicherweise als Verhinderungsgrund gelten. Dann sollte das Organ jedoch Schritte unternehmen, um seine personelle Besetzung aufzustocken.
 
 
Werden einem Organ durch die Spielregeln oder durch eine Geschäftsordnung Aufgaben auferlegt, die es aus eigenem Antrieb zu erledigen hat, und führt es diese nicht aus, so soll es darauf hingewiesen werden. Bleibt ein Handeln weiterhin aus, so liegt klar ein Verstoss gegen diejenige Regelung vor, welche die betreffende Aufgabe des Organs regelt.
 
 
'''Hinweis''': Diese Regelauslegung gilt gem. Artikel&nbsp;D §&nbsp;2 Absatz&nbsp;c GO-Spl bis die ausgelegte Regel geändert wurde oder bis die Auslegung vom Spielleiter für fehlerhaft und somit für ungültig erklärt wird.|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 10:09, 28. Feb 2007 (CET), Spielleiter}}
 
  
 
== Nr. 10 vom 17.Februar 2007: Antrag auf eigene Seite des Innenrevisionsdienstes ==
 
== Nr. 10 vom 17.Februar 2007: Antrag auf eigene Seite des Innenrevisionsdienstes ==
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