Bearbeiten von „Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge“

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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abgelehnt|Nach Artikel C Absatz c GO-Spl ist eine Anfechtung einer Spielleiterentscheidung nur dann möglich, wenn ein Regelverstoss vorliegt. Dies ist in Beschluss 26-Feb-07-Mthk-Bschl-13-2 nicht der Fall. Die Anfechtung durch Doppelnull mit Datum vom 28. Februar wird deshalb abgelehnt.|Spielleiter|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 17:18, 5. Mär 2007 (CET), Spielleiter|-keine-|Es gilt Artikel C GO-Spl.}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abgelehnt|Nach Artikel C Absatz c GO-Spl ist eine Anfechtung einer Spielleiterentscheidung nur dann möglich, wenn ein Regelverstoss vorliegt. Dies ist in Beschluss 26-Feb-07-Mthk-Bschl-13-2 nicht der Fall. Die Anfechtung durch Doppelnull mit Datum vom 28. Februar wird deshalb abgelehnt.|Spielleiter|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 17:18, 5. Mär 2007 (CET), Spielleiter|-keine-|Es gilt Artikel C GO-Spl.}}
  
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschwerde|Spielleiter|A13-B1-Don-0306|Ablehnung vom 5. März 2007, 17:18 Uhr|[[Röhr]]! EE!<br>Ich verlange eine Neubeurteilung der Anfechtung des Beschlusses 26-Feb-07-Mthk-Bschl-13-2 vom 28. Februar 2007, 10:38 Uhr!<br>Die Ablehnung begründet sich auf der Annahme, dass der Beschluss 26-Feb-07-Mthk-Bschl-13-2 keinen Regelverstoss enthält. Ein solcher liegt jedoch vor. Denn § 16 (a) 1 SR wird falsch angewendet. Es wird eine Voraussetzung gefordert, die über die Regelung des § 16 (a) SR hinausgeht. Dies ist zumindest ein Verstoß gegen § 0 SR. Auch der Spielleiter kann in einem Veto-Beschluss keine über die Spielregeln hinausgehenden Regelungen treffen.<br>Durch die Ablehnung meiner Anfechtung bin ich selbst auch direkt und unmittelbar betroffen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] Zentralreiter, Spielleiter i. V. außer Dienst, Präsident der Superrevisionsinstanz außer Dienst<br>17:22, 8. Mär 2007 (CET)|Das Datum hatte nur nicht mehr in die Zeile gepasst. --[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 14:58, 9. Mär 2007 (CET)|-}}
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{{Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/Beschwerde|Spielleiter|A13-B1-Don-0306|Ablehnung vom 5. März 2007, 17:18 Uhr|[[Röhr]]! EE!<br>Ich verlange eine Neubeurteilung der Anfechtung des Beschlusses 26-Feb-07-Mthk-Bschl-13-2 vom 28. Februar 2007, 10:38 Uhr!<br>Die Ablehnung begründet sich auf der Annahme, dass der Beschluss 26-Feb-07-Mthk-Bschl-13-2 keinen Regelverstoss enthält. Ein solcher liegt jedoch vor. Denn § 16 (a) 1 SR wird falsch angewendet. Es wird eine Voraussetzung gefordert, die über die Regelung des § 16 (a) SR hinausgeht. Dies ist zumindest ein Verstoß gegen § 0 SR. Auch der Spielleiter kann in einem Veto-Beschluss keine über die Spielregeln hinausgehenden Regelungen treffen.<br>Durch die Ablehnung meiner Anfechtung bin ich selbst auch direkt und unmittelbar betroffen.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] Zentralreiter, Spielleiter i. V. außer Dienst, Präsident der Superrevisionsinstanz außer Dienst<br>17:22, 8. Mär 2007 (CET)|Das Datum hatte nur nicht mehr in die Zeile gepasst. --[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] 14:58, 9. Mär 2007 (CET)|-}}
  
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Formfehler|Das Beschwerdeformular mit Zeichen 'A13-B1-Don-0306' trägt kein Datum.|Spielleiter|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 11:12, 9. Mär 2007 (CET), Spielleiter|-keine-|Es gilt wie immer Artikel&nbsp;C GO-Spl.}}
 
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Formfehler|Das Beschwerdeformular mit Zeichen 'A13-B1-Don-0306' trägt kein Datum.|Spielleiter|[[Kamel:Mathekamel|Mathekamel]] 11:12, 9. Mär 2007 (CET), Spielleiter|-keine-|Es gilt wie immer Artikel&nbsp;C GO-Spl.}}
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