Bearbeiten von „Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Meldestelle/GOMESt“

Zur Navigation springen Zur Suche springen

Achtung: Die Datenbank wurde für Wartungsarbeiten gesperrt, so dass deine Änderungen derzeit nicht gespeichert werden können. Sichere den Text bitte lokal auf deinem Computer und versuche zu einem späteren Zeitpunkt, die Änderungen zu übertragen.

Grund für die Sperre: 1

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und speichere dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 2: Zeile 2:
 
   
 
   
 
== Neue Geschäftsordnung der Meldestelle ==
 
== Neue Geschäftsordnung der Meldestelle ==
''Kursive Texte beziehen sich auf die Zeit nach dem 22.01.2010. Diese Texte sind daher ab 22.01.2010 erst anwendbar. Durchgestrichene Texte beziehen sich auf die Zeit vor dem 22.01.2010. Diese Texte sind daher ab 22.01.2010 ungültig.''
 
  
 
=== I. Allgemeines ===
 
=== I. Allgemeines ===
Zeile 19: Zeile 18:
 
=== III. Aufgaben ===
 
=== III. Aufgaben ===
 
§ 6 Die Meldestelle hat folgende aufgeführten Aufgaben:
 
§ 6 Die Meldestelle hat folgende aufgeführten Aufgaben:
 
+
# Führen der Meldeliste aller Kamele, die einen Antrag nach § 3 (b) gestellt und genehmigt bekommen haben. (Einwohnermeldeamt) (§ 8 (b) Nr. 3 der Regeln)
''(a)'' <s>1.</s> Führen der Meldeliste aller Kamele, die einen Antrag nach § 3 (b) gestellt und genehmigt bekommen haben. (Einwohnermeldeamt) (§ 8 (b) Nr. 3 der Regeln)
+
# Sammeln persönlicher Daten zur Verhinderung terroristischer Anschläge. (Geheimdienst) (§ 8 (b) Nr. 4 der Regeln)
 
 
''(b)'' <s>2.</s> Sammeln persönlicher Daten zur Verhinderung terroristischer Anschläge. (Geheimdienst) (§ 8 (b) Nr. 4 der Regeln)
 
  
 
§ 7 Die Meldestellen haben außerdem aus ihren gesammeltes Material Organen auf Antrag zur Verfügung zu stellen (§ 8 (b) Nr. 8 der Regeln)
 
§ 7 Die Meldestellen haben außerdem aus ihren gesammeltes Material Organen auf Antrag zur Verfügung zu stellen (§ 8 (b) Nr. 8 der Regeln)
Zeile 31: Zeile 28:
 
§ 9 Die Frist ist regelmäßig 5 Tage und Nächte, kann jedoch auf Antrag auf 7 Tage verlängert werden. (§ 8 (b) Nr. 6 der Regeln)
 
§ 9 Die Frist ist regelmäßig 5 Tage und Nächte, kann jedoch auf Antrag auf 7 Tage verlängert werden. (§ 8 (b) Nr. 6 der Regeln)
  
§ 10 ''(a)'' Das Meldestelle wird bei Eingang des Fragebogens tätig. Es trägt das Kamel als eingetragenes und erfasstes Mitglied. Es überprüft stichprobenartig den Wahrheitsgehalt der Angaben.
+
§ 10 Das Meldestelle wird bei Eingang des Fragebogens tätig. Es trägt das Kamel als eingetragenes und erfasstes Mitglied. Es überprüft stichprobenartig den Wahrheitsgehalt der Angaben.
 
 
''(b) Die Meldestellte teilt den eingetragenen Mitgliedern eine Gefahrenklasseneinstufung (GKE) zu.
 
 
 
''(c) Die GKE A bedeutet, dass die Gefahr, einem Anschlag zum Opfer zu fallen, sehr hoch ist. Alle Vorsitzenden eines Organs sind in A einzustufen.''
 
 
 
''(d) Die GKE B bedeutet, dass die Gefahr, einem Anschlag zum Opfer zu fallen, hoch ist. Alle Organsmitglieder ohne besondere Aufgabe sind in B einzustufen, falls keine höhere Einstufung erforderlich ist.''
 
 
 
''(e) Die GKE C bedeutet, dass die Gefahr, einem Anschlag zum Opfer zu fallen, normal ist. Alle aktiven Kamele ohne Organmitgliedsschaft sind mit C einzustufen, falls keine höhere Einstufung erforderlich ist.''
 
 
 
''(f) Die GKE D bedeutet, dass keinerlei Gefahr besteht, einem Anschlag zum Opfer zu fallen. Alle inaktiven Kamele sind mit D einzustufen.''
 
  
 
§ 11 Falls kein Fragebogen eingeht und die Frist verstreichen lässt, wird die Meldestelle von Amts wegen tätig und trägt das Kamel als erfasst ein. Es erfasst alle nötigen Daten. Der Geheimdienstvorsitzende kann anordnen, den Kamelbau, andere Seiten des Bürokratenspiels und Vorgänge des Bürokratenspiels auszuwerten. Er kann die Auswertung auf einen bestimmten Bereich einschränken.
 
§ 11 Falls kein Fragebogen eingeht und die Frist verstreichen lässt, wird die Meldestelle von Amts wegen tätig und trägt das Kamel als erfasst ein. Es erfasst alle nötigen Daten. Der Geheimdienstvorsitzende kann anordnen, den Kamelbau, andere Seiten des Bürokratenspiels und Vorgänge des Bürokratenspiels auszuwerten. Er kann die Auswertung auf einen bestimmten Bereich einschränken.
 
  
 
=== V. Geheimdienst ===
 
=== V. Geheimdienst ===
Zeile 65: Zeile 51:
  
 
§ 19 Jeder Antrag ist in ordnungsgemäßer Form zu stellen. Das Aktenzeichen ist folgendermaßen zu bilden:
 
§ 19 Jeder Antrag ist in ordnungsgemäßer Form zu stellen. Das Aktenzeichen ist folgendermaßen zu bilden:
 
+
# Die nächste Nummer des Antrag (fortlaufend)
''(a)''<s>1.</s> Die nächste Nummer des Antrag (fortlaufend)
+
# Ein Schrägstrich (/)
 
+
# A für einen Antrag, F für einen Fragebogen
''(b)''<s>2.</s>  Ein Schrägstrich (/)
+
# Ein Schrägstrich (/)
 
+
# Der Buchstabe A
''(c)''<s>3.</s> A für einen Antrag, F für einen Fragebogen
 
 
 
''(d)''<s>4.</s> Ein Schrägstrich (/)
 
 
 
''(e)''<s>5.</s> Der Buchstabe A
 
 
 
 
z. B. 1/A/A
 
z. B. 1/A/A
  
 
§ 20 Die Vorgänge haben folgendes Aktenzeichen:
 
§ 20 Die Vorgänge haben folgendes Aktenzeichen:
 
+
# Die Nummer des Antrags oder A, wenn Meldestelle vom Amts wegen tätig wird.
''(a)''<s>1.</s> Die Nummer des Antrags oder A, wenn Meldestelle vom Amts wegen tätig wird.
+
# Ein Schrägstrich (/)
 
+
# Die Nummer des Vorgangs im Antrag
''(b)''<s>2.</s> Ein Schrägstrich (/)
+
# Ein Schrägstrich (/)
 
+
# Der Buchstabe V
''(c)''<s>3.</s> Die Nummer des Vorgangs im Antrag
 
 
 
''(d)''<s>4.</s> Ein Schrägstrich (/)
 
 
 
''(e)''<s>5.</s> Der Buchstabe V
 
 
 
 
z. B. 1/1/V
 
z. B. 1/1/V
  
 
§ 21 Einsprüche sind gegen Anträge und Vorgänge nur innerhalb von 17 1/2 Stunden möglich, gegen Fragebögen nur innerhalb von 21 Stunden möglich. Sie sind direkt an den Vorsitzenden zu richten. Der angegriffene Antrag, Fragebogen oder Vorgang zu bezeichnen. Das Aktenzeichen wird so gebildet:
 
§ 21 Einsprüche sind gegen Anträge und Vorgänge nur innerhalb von 17 1/2 Stunden möglich, gegen Fragebögen nur innerhalb von 21 Stunden möglich. Sie sind direkt an den Vorsitzenden zu richten. Der angegriffene Antrag, Fragebogen oder Vorgang zu bezeichnen. Das Aktenzeichen wird so gebildet:
 
+
# Die Nummer des Einspruchs (fortlaufend)
''(a)'' <s>1.</s> Die Nummer des Einspruchs (fortlaufend)
+
# Ein Schrägstrich (/)
 
+
# EV für einen Einspruch gegen einen Antrag, EV gegen einen Vorgang und EF gegen einen Fragebogen
''(b)'' <s>2.</s> Ein Schrägstrich (/)
+
# Ein Schrägstrich (/)
 
+
# Der Buchstabe B
''(c)'' <s>3.</s> EV für einen Einspruch gegen einen Antrag, EV gegen einen Vorgang und EF gegen einen Fragebogen
 
 
 
''(d)'' <s>4.</s> Ein Schrägstrich (/)
 
 
 
''(e)'' <s>5.</s> Der Buchstabe B
 
 
 
 
z. B. 1/EV/B
 
z. B. 1/EV/B
  
Zeile 109: Zeile 77:
  
 
§ 23 Falls auf die Regeln verwiesen werden, hat der Regeltext Vorrang vor der Geschäftsordnung.
 
§ 23 Falls auf die Regeln verwiesen werden, hat der Regeltext Vorrang vor der Geschäftsordnung.
 
''§ 24 Die Beurkundung der Eintragung erfolgt nur, wenn der Antragssteller seinen Fragebogen abgegeben hat, einen GKS zugeteilt bekommen hat. Die Beurkundung muss den Namen des Antragsstellers, den GKS und einen Checkcode enthalten. Der Checkcode wird nach interner Beratung durch den Bearbeiter gebildet.''
 
 
 
== Alte Geschäftsordnung der Meldestelle ==
 
== Alte Geschäftsordnung der Meldestelle ==
  
Mit dem Speichern dieser Seite …
Abbrechen Bearbeitungshilfe (neues Fenster)
Zum Vermeiden unnötiger Artikelversionen bitte den Vorschau-Button benutzen!