Starkbiertest: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. März 2007, 17:12 Uhr
Starkbierprobe:
In Bayern wird eine Starkbierprobe nach folgendem Prinzip durchgeführt:
- Man nimmt zwei Maß des Gerstensaftes
- Man schütte diese auf eine handelsübliche Bierbank
- Man besorge sich in halbes Dutzend gstandene Mannsbuidl in Lederhosen
- Man lasse sie auf der Bierbank, welche mit dem Getränk getränkt wurde, platznehmen
- Man warte kurz
- Man lasse sie alle gemeinsam aufstehen
Wenn nun die Bierbank an den Lederhosen der Männer 2 Minuten klebenbleibt, so ist das Bier für die Weiterverwendung bestens geeignet. Der Alkoholgehalt des Getränks lässt sich aus folgender Formel errechnen: Wurzel aus Anzahl der Maßen an Bier (MaBi) mal Anzahl der Mannsbuidl (MB), und dieses noch mal die Zeit, in Minuten (min), die die Bierbank an den Hosen klebenblieb, ergibt den Alkoholgehalt(a):
<math>a=\sqrt{MaBi*MB}*min</math>