Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Spielleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschäftsordnung des Spielleiters (GOSP) ==
 
== Geschäftsordnung des Spielleiters (GOSP) ==
  
Der Spielleiter arbeitet nach folgender Geschäftsordnung, erlassen durch die
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Der Spielleiter arbeitet nach folgender Geschäftsordnung, geändert am 13.12.2007 nach Genehmigung des Antrags beim Aufsichtsrat:
einstimmige Abstimmung in Vorgang [[Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge#Nr. 6 vom 23. Oktober 2007: Antrag auf Erlass einer Geschäftsordnung|Nr. 6 (SP)]]:
 
 
 
§ 1 Aufgabe
 
  
 
:(a) Der Spielleiter erfüllt die ihm durch die Spielregeln übertragenen Aufgaben.
 
:(a) Der Spielleiter erfüllt die ihm durch die Spielregeln übertragenen Aufgaben.
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§ 2 Anträge
 
§ 2 Anträge
  
:(a) Anträge an den Spielleiter können auf beliebigen Seiten des Bürokratenspiels eingereicht werden.
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:(a) Anträge an den Spielleiter müssen auf der Antragsseite des Spielleiters eingereicht werden.
 
:(b) Der Spielleiter bestätigt umgehend den Eingang des Antrags unter Verwendung der Vorlage „in Bearbeitung“.
 
:(b) Der Spielleiter bestätigt umgehend den Eingang des Antrags unter Verwendung der Vorlage „in Bearbeitung“.
:(c) Dabei führt er in seiner Eingangsbestätigung neben der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer weitere wichtige Angaben auf, die er eigenständig ermittelt. Dies umfasst mindestens
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:(c) Ablehnungen oder Zurückweisungen von Anträgen sowie Ungültigkeitserklärungen von Vorgängen werden vom Spielleiter ausreichend begründet
::(i) das prozentuale Verhältnis von Antragstext zu Antragsbegründung, gemessen an der Anzahl der Wörter,
 
::(ii) die verbleibende Zeit bis zum voraussichtlichen Spielende in Tagen,
 
::(iii) die seit der letzten Antragsstellung an den Spielleiter verstrichene Zeit in Minuten.
 
:(d) Ablehnungen oder Zurückweisungen von Anträgen sowie Ungültigkeitserklärungen von Vorgängen werden vom Spielleiter in Reimen von jeweils mindestens vier Zeilen begründet.
 
  
 
§ 3 Geschäftsordnung
 
§ 3 Geschäftsordnung
  
:(a) Diese Geschäftsordnung kann nur auf Antrag geändert werden, wenn der Antrag von einer Mehrheit der Mitglieder der Spielleitung angenommen und vom Aufsichtsrat genehmigt wird.
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:(a) Diese Geschäftsordnung kann nur auf Antrag geändert werden, wenn der Antrag von einer Mehrheit der Mitglieder der Spielleitung angenommen wird.
:(b) Im Falle von offensichtlichen Verstößen des Spielleiters gegen diese Geschäftsordnung gilt sein Recht zum Ergreifen von Ordnungsmaßnahmen gegen den Spielleiter nach § 14 (c) der Spielregeln als gemäß § 11 delegiert an jedes beliebige antragsberechtigte Kamel.
 
  
 
§ 4 Rechtsmittel
 
§ 4 Rechtsmittel

Version vom 13. Dezember 2007, 15:51 Uhr

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenSpielregelnRahmenregelnOrganeSpielleiterVorgänge (allgemein)
Anträge an den SpielleiterVerunglimpfung des SpielleitersDer Spielleiter

Regierungssitz des Spielleiters

Willkommen im Regierungsitz des Spielleiters!

  • Anträge können hier gestellt werden.
  • Die Besetzung der Position ist hier eingetragen.
  • Verunglimpfungen des Spielleiters können hier vorgenommen werden.

Geschäftsordnung des Spielleiters (GOSP)

Der Spielleiter arbeitet nach folgender Geschäftsordnung, geändert am 13.12.2007 nach Genehmigung des Antrags beim Aufsichtsrat:

(a) Der Spielleiter erfüllt die ihm durch die Spielregeln übertragenen Aufgaben.
(b) Weiterhin ist er das Ziel von Verunglimpfungen, mit denen frustrierte Kamele Aggressionen abbauen können.
(c) Der Spielleiter berichtet der Öffentlichkeit wöchentlich über seine Tätigkeit.

§ 2 Anträge

(a) Anträge an den Spielleiter müssen auf der Antragsseite des Spielleiters eingereicht werden.
(b) Der Spielleiter bestätigt umgehend den Eingang des Antrags unter Verwendung der Vorlage „in Bearbeitung“.
(c) Ablehnungen oder Zurückweisungen von Anträgen sowie Ungültigkeitserklärungen von Vorgängen werden vom Spielleiter ausreichend begründet

§ 3 Geschäftsordnung

(a) Diese Geschäftsordnung kann nur auf Antrag geändert werden, wenn der Antrag von einer Mehrheit der Mitglieder der Spielleitung angenommen wird.

§ 4 Rechtsmittel

(a) Wird eine Entscheidung des Spielleiters angefochten, so hat er über den Vorgang unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente neu zu entscheiden.
(b) Wurde eine Entscheidung über einen Zeitraum von mehr als 72 Stunden nicht angefochten, so kann der Spielleiter den Vorgang für abgeschlossen erklären und damit eine spätere Anfechtung ausschließen.