Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Bekanntmachungen: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/Maßnahme|Geschäftsordnungswartungsdienst|SP-M-2|Im Zeitraum vom 6. Dezember, 12:00 Uhr bis 9. Dezember, 12:00 Uhr wird § 2 (a) der Geschäftsordnung des Spielleiters für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.|Prüfung auf umweltbelastende Inhaltsstoffe.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 11:41, 6. Dez. 2007 (CET)|Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.}} | {{Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/Maßnahme|Geschäftsordnungswartungsdienst|SP-M-2|Im Zeitraum vom 6. Dezember, 12:00 Uhr bis 9. Dezember, 12:00 Uhr wird § 2 (a) der Geschäftsordnung des Spielleiters für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.|Prüfung auf umweltbelastende Inhaltsstoffe.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 11:41, 6. Dez. 2007 (CET)|Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.}} | ||
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Version vom 7. Januar 2008, 20:55 Uhr
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Amtliche Bekanntmachungen des Geschäftsordnungswartungsdienstes
1. Wartung der GODZILLA
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: GOW-M-1
Maßnahme: Im Zeitraum vom 13. November, 0:00 Uhr bis 16. November, 0:00 Uhr wird LL.3 (a) GODZILLA für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Prüfung auf Schimmelbefall, div. Laboruntersuchungen.
Unterschrift, Datum: Mambres 22:16, 12. Nov 2007 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.
2. Wartung der Geschäftsordnung des Spielleiters
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: SP-M-1
Maßnahme: Im Zeitraum vom 18. November, 0:00 Uhr bis 21. November, 0:00 Uhr wird § 2 (c) der Geschäftsordnung des Spielleiters für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Lack abschleifen, Rostschutz auftragen, neu lackieren.
Unterschrift, Datum: Mambres 12:52, 17. Nov 2007 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.
3. Wartung der Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: SP-IBK-1
Maßnahme: Im Zeitraum vom 2. Dezember, 1:00 Uhr bis 5. Dezember, 1:00 Uhr werden die ersten beiden Sätze von § 1 der Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Verletzungsgefahr, da spielregelwidrig.
Unterschrift, Datum: Mambres 00:19, 2. Dez. 2007 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.
4. Wartung der Geschäftsordnung des Spielleiters
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: SP-M-2
Maßnahme: Im Zeitraum vom 6. Dezember, 12:00 Uhr bis 9. Dezember, 12:00 Uhr wird § 2 (a) der Geschäftsordnung des Spielleiters für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Prüfung auf umweltbelastende Inhaltsstoffe.
Unterschrift, Datum: Mambres 11:41, 6. Dez. 2007 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.
5. Wartung der Geschäftsordnung des Unterorgans Kantine der Poststelle
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: PO-KANT-J-1
Maßnahme: Im Zeitraum vom 8. Januar, 12:01 bis zum 11. Januar, 11:38 wird §2 (1) der Geschäftsordnung der Kantine, welche ein Unterorgan der Poststelle ist, außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Beseitigung von Speiseresten, Desinfektion
Unterschrift, Datum: J* 19:55, 7. Jan 2008 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.