Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Bekanntmachungen

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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Wichtiger Hinweis:

Runde 4 ist beendet und wurde geschlossen. Der Sieger wurde noch nicht ermittelt.

Amtliche Bekanntmachungen des Geschäftsordnungswartungsdienstes

1. Wartung der GODZILLA[<small>bearbeiten</small>]

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: GOW-M-1

Maßnahme: Im Zeitraum vom 13. November, 0:00 Uhr bis 16. November, 0:00 Uhr wird LL.3 (a) GODZILLA für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Prüfung auf Schimmelbefall, div. Laboruntersuchungen.


Unterschrift, Datum: Mambres 22:16, 12. Nov 2007 (CET)


Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.


2. Wartung der Geschäftsordnung des Spielleiters[<small>bearbeiten</small>]

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: SP-M-1

Maßnahme: Im Zeitraum vom 18. November, 0:00 Uhr bis 21. November, 0:00 Uhr wird § 2 (c) der Geschäftsordnung des Spielleiters für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Lack abschleifen, Rostschutz auftragen, neu lackieren.


Unterschrift, Datum: Mambres 12:52, 17. Nov 2007 (CET)


Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.


3. Wartung der Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele[<small>bearbeiten</small>]

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: SP-IBK-1

Maßnahme: Im Zeitraum vom 2. Dezember, 1:00 Uhr bis 5. Dezember, 1:00 Uhr werden die ersten beiden Sätze von § 1 der Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Verletzungsgefahr, da spielregelwidrig.


Unterschrift, Datum: Mambres 00:19, 2. Dez. 2007 (CET)


Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.


4. Wartung der Geschäftsordnung des Spielleiters[<small>bearbeiten</small>]

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: SP-M-2

Maßnahme: Im Zeitraum vom 6. Dezember, 12:00 Uhr bis 9. Dezember, 12:00 Uhr wird § 2 (a) der Geschäftsordnung des Spielleiters für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Prüfung auf umweltbelastende Inhaltsstoffe.


Unterschrift, Datum: Mambres 11:41, 6. Dez. 2007 (CET)


Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.


5. Wartung der Geschäftsordnung des Unterorgans Kantine der Poststelle[<small>bearbeiten</small>]

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: PO-KANT-J-1

Maßnahme: Im Zeitraum vom 8. Januar, 12:01 bis zum 11. Januar, 11:38 wird §2 (1) der Geschäftsordnung der Kantine, welche ein Unterorgan der Poststelle ist, außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Beseitigung von Speiseresten, Desinfektion


Unterschrift, Datum: J* 19:55, 7. Jan 2008 (CET)


Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.


6. Wartung der GOA[<small>bearbeiten</small>]

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: GOA-J!-1

Maßnahme: Vom 13. Januar 2008, 21:35 bis zum 16. Januar 2008 um 21:34 wird §7 (c) ausser Kraft gesetzt.

Begründung:

Hinterhältiger Rauswurf, weiterer Versuch


Unterschrift, Datum: JANNiS 21:32, 13. Jan 2008 (CET)


Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.


7. Wartung der GODZILLA[<small>bearbeiten</small>]

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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: GODZILLA-M-2

Maßnahme: Vom 5. März 2008, 23:13 bis zum 6. März 2008 um 23:59 wird LL.5 (a) GODZILLA außer Kraft gesetzt.

Begründung:

Schikanierung des Zentralrats


Unterschrift, Datum: Mambres 19:39, 5. Mär 2008 (CET)


Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.