Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Organe/Zentralrat/GO ZPR!: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier ist die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter. Sie gilt für jedes Mitglied des Zentralrates, und für jeden und alles das mit dem Zentralrat zu tun hat.
 
Hier ist die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter. Sie gilt für jedes Mitglied des Zentralrates, und für jeden und alles das mit dem Zentralrat zu tun hat.
  

Version vom 11. März 2008, 09:48 Uhr

§reiter.jpg

§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Schloss.png Diese Runde wurde für Beendet erklärt, da die Spielleiterposition mehr als 9 Tage unbesetzt war. Bitte nichts mehr ändern!


Hier ist die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter. Sie gilt für jedes Mitglied des Zentralrates, und für jeden und alles das mit dem Zentralrat zu tun hat.

Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter, von Abzt, 16:29, 10. Mär 2008 (CET)

Abschnitt A, Der Zentralrat und seine Mitglieder

§1 - Sinn, Zweck, und Nutzen des Zentralrates der Paragraphenreiter

(i) Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist als Hauptorgan anzusehen.

(ii) Der Zentralrat der Paragraphenreiter darf; außer in Links, URLS, Privatgesprächen und von seinen Mitgliedern selbst, nicht als «Zentralrat» abgekürzt werden.

(iii) Der Zentralrat der Paragraphenreiter darf ein Veto gegen jegliche Entscheidungen eines anderen Organes einlegen, solange dies nicht ausdrücklich in den Regeln verhindert wird.

(iv) Ein Antrag, der eine Regeländerung mit sich bringt, kann vom Zentralrat beanstandet, angefochten, oder sonstwie abgelehnt werden, die entgültige Entscheidung fällt jedoch das Organ, an welches der Antrag gestellt wurde.

(v) Jeder Ratsmann kann Anträge an den Zentralrat stellen und sie selbst genehmigen, wogegen nur der Leiter höchstselbst ein Veto stellen kann.

§2 - Aufbau des Zentralrates der Paragraphenreiter

(i) Der Zentralrat der Paragraphenreiter umfasst gemäß §2 Abschnitt a der Regeln drei Mitglieder, nicht mehr und nicht weniger.

(ii) Der «Leiter» bzw. «Vorsitzende» des Zentralrates wählt sich, solange der Posten frei ist, selbst.

(iii) Der Leiter/Vorsitzende wird nicht mit «Euer Ehren» wie in §18 Abschnitt a der Spielregeln adressiert, sondern vielmehr mit «Euer Exzellenz».

(iv) Der Vorsitzende hat ein Stimmgeicht von drei Stimmen in Abstimmungen

(v) Die «normalen» Ratsmitglieder haben ein Stimmgewicht von einer Stimme in Abstimmungen

(vi) Jene zwei Mitglieder, Ratsherren genannt, dürfen nur mit vorheriger Abstimmung Beschlüsse fällen. Sie müssen mit "Eure Benediktät" betitelt werden.

(vii) Der Leiter darf ohne Abstimmung Anweisungen, Verfügungen, Beschlüsse, Genehmigungen, Absagen, Maßnahmen, Ungültigkeitserklärungen, Stellungnahmen, Rügen und Verwarnungen austeilen, durchführen und/oder fällen.

(viii) Gegen derartige Beschlüsse ist durch kein Organ und kein Einzelkamel eine Maßnahme, Beschwerde oder sonstiger Einwand durchzuführen.

(ix) Der Leiter darf alles im Zentralrat der Paragraphenreiter bestimmen.

(x) Geschäftsordnunsänderungen können nur durch den Leiter vollstreckt werden. Über sie ist nicht abzustimmen und gegen sie nichts einzuwenden.