Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Organe/Zentralrat/GO ZPR!
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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
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Spielkommentar
Zentralrat der Paragraphenreiter ▪ Vorgänge ▪ Geschäftsordnung
Diese Runde wurde für Beendet erklärt, da die Spielleiterposition mehr als 9 Tage unbesetzt war. Bitte nichts mehr ändern!
Hier ist die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter. Sie wurde von seinen Mitgliedern angenommen, siehe Akte Nr. 2.
§1 Arbeitsweise[<small>bearbeiten</small>]
- (a) Der Zentralrat richtet sich bei seiner Arbeit nach den Spielregeln
- (b) Der Zentralrat ist die Gesamtheit seiner Mitglieder.
- (c) Jedes Mitglied kann an den Zentralrat gerichtete Vorgänge unter Einhaltung der Geschäftsordnung bearbeiten.
- (d) Handlungen nach Ziffer (c) können von jedem Mitglied des Zentralrates innerhalb 48 Stunden für ungültig erklärt werden. Das für-ungültig-erklärende Mitglied leitet daraufhin Abstimmung über den Vorgang ein.
- (e) Eine Abstimmung nach (d) ist beendet, wenn alle Mitglieder abgestimmt haben, in jedem Falle aber nach 5 Tagen. Ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen Pro, so wird die betreffende Handlung nach (c) erneut durchgeführt.
§2 Vorgänge[<small>bearbeiten</small>]
- (a) Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn diese gemäß dieser Geschäftsordnung gestellt wurden.
- (b) Für jede Angelegenheit, die dem Zentralrat vorgebracht wird, ist eine neue Akte anzulegen.
- (c) Jeder Vorgang ist mit einer gültigen Vorgangsnummer zu kennzeichnen. Eine gültige Vorgangsnummer besteht aus folgenden Elementen, jeweils durch Schrägstriche getrennt und in angegebener Reihenfolge:
- (1) dem aktuellen Datum im Format yyyy-mm-dd
- (2) im Namen des Unterzeichners vorkommenden Konsonanten in der Reihenfolge ihres Vorkommens
- (3) der Anzahl der Vorgänge, die sich vor dem einreichen des Vorgangs auf der Vorgangsseite des Zentralrats befanden
- (d) Sind im Namen des Unterzeichners Leerzeichen, Sonderzeichen oder mehr als 3 Vokale enthalten, so sind anstelle der Schrägstriche Doppelpunkte zu verwenden.
- (e) Jeder Vorgang, der unter den Geltungsbereich dieser Geschäftsordnung fällt, muss auf der Vorgangsseite des Zentralrates eingereicht werden.
- (f) Jeder Vorgang, der weniger als 10 Sätze enthält muss mindestens einmal das Wort "Gummistiefel" enthalten. Das Wort "Gummistiefel" ist dabei in einen Satz mit möglichst sinnvollem Kontext einzubinden.
§3 Widerspruch[<small>bearbeiten</small>]
- (a) Handlungen gemäß §1 (c) können innerhalb von drei Tagen angefochten werden, sofern nicht bereits eine Abstimmung in dieser Angelegenheit eingeleitet wurde.
- (b) Beschlüsse oder Handlungen, die durch eine Abstimmung des Zentralrats zu Stande gekommen sind, können innerhalb von zwei Tagen angefochten werden.
- (c) Eine Anfechtung muss begründet werden. Der Anfechtende hat ebenfalls deutlich zu machen, inwiefern er von der Entscheidung des Zentralrats betroffen ist.
- (d) Für Anfechtungen entfällt §2 (f). Stattdessen muss die Anfechtung mindestens einmal das Wort "Kamelnase" enthalten. Das Wort "Kamelnase" ist dabei in einen Satz mit möglichst sinnvollem Kontext einzubinden.
- (e) Der Zentralrat reagiert auf eine gültige Anfechtung, indem er über die Angelegenheit (erneut) Abstimmt.
§4 Übergangsregelung[<small>bearbeiten</small>]
- (a) Für Vorgänge, die nach Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung weder erstellt noch bearbeitet wurden, sowie alle Vorgänge innerhalb der selben Akte, entfällt §2 (c) bis (f).