Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Organe/Zentralrat/GO ZPR!: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier ist die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter. Sie gilt für jedes Mitglied des Zentralrates, und für jeden und alles das mit dem Zentralrat zu tun hat.
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Hier ist die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter.  
  
== Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter, von Abzt, 16:29, 10. Mär 2008 (CET) ==
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{{Warnung2|Diese Geschäftsordnung ist noch nicht in Kraft getreten!}}
  
=== Abschnitt A, Der Zentralrat und seine Mitglieder ===
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===§1 Arbeitsweise ===
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:(a) Der Zentralrat richtet sich bei seiner Arbeit nach den Spielregeln
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:(b) Der Zentralrat ist die Gesamtheit seiner Mitglieder.
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:(c) Jedes Mitglied kann an den Zentralrat gerichtete Vorgänge unter Einhaltung der Geschäftsordnung bearbeiten.
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:(d) Handlungen nach Ziffer (c) können von jedem Mitglied des Zentralrates innerhalb 48 Stunden für ungültig erklärt werden. Das für-ungültig-erklärende Mitglied leitet daraufhin Abstimmung über den Vorgang ein.
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:(e) Eine Abstimmung nach (d) ist beendet, wenn alle Mitglieder abgestimmt haben, in jedem Falle aber nach 5 Tagen. Ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen Pro, so wird die betreffende Handlung nach (c) erneut durchgeführt.
  
==== §1 - Sinn, Zweck, und Nutzen des Zentralrates der Paragraphenreiter ====
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===§2 Vorgänge ===
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:(a) Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn diese gemäß dieser Geschäftsordnung gestellt wurden.
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:(b) Für jede Angelegenheit, die dem Zentralrat vorgebracht wird, ist eine neue Akte anzulegen.
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:(c) Jeder Vorgang ist mit einer gültigen Vorgangsnummer zu kennzeichnen. Eine gültige Vorgangsnummer besteht aus folgenden Elementen, jeweils durch Schrägstriche getrennt und in angegebener Reihenfolge:
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::(1) dem aktuellen Datum im Format yyyy-mm-dd
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::(2) im Namen des Unterzeichners vorkommenden Konsonanten in der Reihenfolge ihres Vorkommens
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::(3) der Anzahl der Vorgänge, die sich vor dem einreichen des Vorgangs auf der Vorgangsseite des Zentralrats befanden
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:(d) Sind im Namen des Unterzeichners Leerzeichen, Sonderzeichen oder mehr als 3 Vokale enthalten, so sind anstelle der Schrägstriche Doppelpunkte zu verwenden.
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:(e) Jeder Vorgang, der unter den Geltungsbereich dieser Geschäftsordnung fällt, muss auf der Vorgangsseite des Zentralrates eingereicht werden.
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:(f) Jeder Vorgang, der weniger als 10 Sätze enthält muss mindestens einmal das Wort "Gummistiefel" enthalten. Das Wort "Gummistiefel" ist dabei in einen Satz mit möglichst sinnvollem Kontext einzubinden.
  
(i) Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist als Hauptorgan anzusehen.
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===§3 Übergangsregelung===
 
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:(a) Für Vorgänge, die nach Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung weder erstellt noch bearbeitet wurden, sowie alle Vorgänge innerhalb der selben Akte, entfällt §2 (c) bis (f).
(ii) Der Zentralrat der Paragraphenreiter darf; außer in Links, URLS, Privatgesprächen und von seinen Mitgliedern selbst, ''nicht'' als «Zentralrat» abgekürzt werden.
 
 
 
(iii) Der Zentralrat der Paragraphenreiter darf ein Veto gegen jegliche Entscheidungen eines anderen Organes einlegen, solange dies nicht ausdrücklich in den Regeln verhindert wird.
 
 
 
(iv) Ein Antrag, der eine Regeländerung mit sich bringt, kann vom Zentralrat beanstandet, angefochten, oder sonstwie abgelehnt werden, die entgültige Entscheidung fällt jedoch das Organ, an welches der Antrag gestellt wurde.
 
 
 
(v) Jeder Ratsmann kann Anträge an den Zentralrat stellen und sie selbst genehmigen, wogegen nur der Leiter höchstselbst ein Veto stellen kann.
 
 
 
==== §2 - Aufbau des Zentralrates der Paragraphenreiter ====
 
 
 
(i) Der Zentralrat der Paragraphenreiter umfasst gemäß §2 Abschnitt a der Regeln drei Mitglieder, nicht mehr und nicht weniger.
 
 
 
(ii) Der ''«Leiter»'' bzw. ''«Vorsitzende»'' des Zentralrates wählt sich, solange der Posten frei ist, selbst.
 
 
 
(iii) Der Leiter/Vorsitzende wird nicht mit «Euer Ehren» wie in §18 Abschnitt a der Spielregeln adressiert, sondern vielmehr mit «Euer Exzellenz».
 
 
 
(iv) Der Vorsitzende hat ein Stimmgeicht von drei Stimmen in Abstimmungen
 
 
 
(v) Die «normalen» Ratsmitglieder haben ein Stimmgewicht von einer Stimme in Abstimmungen
 
 
 
(vi) Jene zwei Mitglieder, Ratsherren genannt, dürfen nur mit vorheriger Abstimmung Beschlüsse fällen. Sie müssen mit "Eure Benediktät" betitelt werden.
 
 
 
(vii) Der Leiter darf ohne Abstimmung Anweisungen, Verfügungen, Beschlüsse, Genehmigungen, Absagen, Maßnahmen, Ungültigkeitserklärungen, Stellungnahmen, Rügen und Verwarnungen austeilen, durchführen und/oder fällen.
 
 
 
(viii) Gegen derartige Beschlüsse ist durch kein Organ und kein Einzelkamel eine Maßnahme, Beschwerde oder sonstiger Einwand durchzuführen.
 
 
 
(ix) Der Leiter darf alles im Zentralrat der Paragraphenreiter bestimmen.
 
 
 
(x) Geschäftsordnunsänderungen können nur durch den Leiter vollstreckt werden. Über sie ist nicht abzustimmen und gegen sie nichts einzuwenden.
 

Version vom 25. März 2008, 17:22 Uhr

§reiter.jpg

§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Schloss.png Diese Runde wurde für Beendet erklärt, da die Spielleiterposition mehr als 9 Tage unbesetzt war. Bitte nichts mehr ändern!


Hier ist die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter.

Vorlage:Warnung2

§1 Arbeitsweise

(a) Der Zentralrat richtet sich bei seiner Arbeit nach den Spielregeln
(b) Der Zentralrat ist die Gesamtheit seiner Mitglieder.
(c) Jedes Mitglied kann an den Zentralrat gerichtete Vorgänge unter Einhaltung der Geschäftsordnung bearbeiten.
(d) Handlungen nach Ziffer (c) können von jedem Mitglied des Zentralrates innerhalb 48 Stunden für ungültig erklärt werden. Das für-ungültig-erklärende Mitglied leitet daraufhin Abstimmung über den Vorgang ein.
(e) Eine Abstimmung nach (d) ist beendet, wenn alle Mitglieder abgestimmt haben, in jedem Falle aber nach 5 Tagen. Ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen Pro, so wird die betreffende Handlung nach (c) erneut durchgeführt.

§2 Vorgänge

(a) Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn diese gemäß dieser Geschäftsordnung gestellt wurden.
(b) Für jede Angelegenheit, die dem Zentralrat vorgebracht wird, ist eine neue Akte anzulegen.
(c) Jeder Vorgang ist mit einer gültigen Vorgangsnummer zu kennzeichnen. Eine gültige Vorgangsnummer besteht aus folgenden Elementen, jeweils durch Schrägstriche getrennt und in angegebener Reihenfolge:
(1) dem aktuellen Datum im Format yyyy-mm-dd
(2) im Namen des Unterzeichners vorkommenden Konsonanten in der Reihenfolge ihres Vorkommens
(3) der Anzahl der Vorgänge, die sich vor dem einreichen des Vorgangs auf der Vorgangsseite des Zentralrats befanden
(d) Sind im Namen des Unterzeichners Leerzeichen, Sonderzeichen oder mehr als 3 Vokale enthalten, so sind anstelle der Schrägstriche Doppelpunkte zu verwenden.
(e) Jeder Vorgang, der unter den Geltungsbereich dieser Geschäftsordnung fällt, muss auf der Vorgangsseite des Zentralrates eingereicht werden.
(f) Jeder Vorgang, der weniger als 10 Sätze enthält muss mindestens einmal das Wort "Gummistiefel" enthalten. Das Wort "Gummistiefel" ist dabei in einen Satz mit möglichst sinnvollem Kontext einzubinden.

§3 Übergangsregelung

(a) Für Vorgänge, die nach Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung weder erstellt noch bearbeitet wurden, sowie alle Vorgänge innerhalb der selben Akte, entfällt §2 (c) bis (f).