Beamtenlaufbahn: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(@Palm … habe nicht vorhandene KATs gekillt und den Rest einfach eingebläut, sollte ein essentieller "Roter“ darunter gewesen sein, dann bitte besetzen und ändern)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Bild:Beamtenlaufbahn.jpg|250px|thumb|Regierungsamtmann B. Haeberle auf der Beamtenlaufbahn]]
+
[[Bild:Beamtenlaufbahn.jpg|thumb|Regierungsamtmann B. Haeberle auf der Beamtenlaufbahn]]
Die '''Beamtenlaufbahn''' ist ein Generator zur Erzeugung [[Strom|elektrischer Energie]]. Betrieben wird er über ein auf Rollen gelagertes Laufband, das wiederum von Staatsdienern aller Dienstherrn, Verwaltungszweige und Rangstufen durch [[Laufen|kräftige Fortbewegungsbestrebungen]] in Betrieb zu halten ist. Standardgeräte produzieren eine Leistung von [[Watt|2 bis 19½ Kilo Watt]]. Die Belegschaft eines größeren Landratsamtes etwa ist damit durchaus in der Lage einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs der dazugehörigen Kreisstadt zu decken.
+
Die '''Beamtenlaufbahn''' ist ein [[Kraftwerk|Generator]] zur Erzeugung [[Strom|elektrischer Energie]]. Betrieben wird er über ein auf Rollen gelagertes Laufband, das wiederum von [[Staat]]sdienern aller Dienstherrn, Verwaltungszweige und Rangstufen durch [[Bewegung|kräftige Fortbewegungsbestrebungen]] in Betrieb zu halten ist. Standardgeräte produzieren eine Leistung von [[Watt|2 bis 19½ Kilo Watt]]. Die Belegschaft eines größeren Landratsamtes etwa ist damit durchaus in der Lage einen erheblichen Teil des [[Strom]]verbrauchs der dazugehörigen [[Kreis]][[stadt]] zu decken, allerdings nur wenn die betroffene Personengruppe frei von [[Diät]]en ist.
  
Auf diese Weise werden kongenial drei Probleme auf einmal gelöst:
+
Auf diese [[Wiese|Weise]] werden kongenial drei Probleme auf einmal gelöst:
* Sicherung der Energieversorgung durch Erschließung alternativer Erzeugungsmethoden.  
+
* Sicherung der Energieversorgung durch Erschließung alternativer und regenerativer Erzeugungsmethoden, hier [[Biomasse]].
* [[Fleiß|Fachgerechte Verwendung und Auslastung]] des bei Bund, Ländern und Kommunen vorhandenen Personalüberhangs.
+
* [[Endung|Fachgerechte Verwendung und Auslastung]] des bei [[Bund]], Ländern und Kommunen vorhandenen Personalüberhangs.
 
* [[Sport|Gesunderhaltung]] der häufig zu stark an sitzende Tätigkeiten gewöhnten Staatsdiener.
 
* [[Sport|Gesunderhaltung]] der häufig zu stark an sitzende Tätigkeiten gewöhnten Staatsdiener.
  
Die technischen Betriebsanforderungen sind einheitlich in der Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Dort heißt es etwa in § 13, dass in der Regel kein Beamter länger als 18 Stunden täglich auf die Laufbahn geschickt werden sollte und alle drei Stunden Anspruch auf eine Tasse Kaffee hat.
+
Die technischen Betriebsanforderungen sind einheitlich in der Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Dort heißt es etwa in § 13, dass in der [[Regel]] kein [[Beamter]] länger als 18 [[Stunde]]n täglich auf die Laufbahn geschickt werden sollte und alle drei Stunden [[Anspruch]] auf eine Tasse[ [Kaffee]] hat.
  
{{sv}}[[Leibzucht]]
+
{{sv}}[[Leibzucht]] | [[Siebenschläfer]]
  
 
[[Kategorie:Technik]]
 
[[Kategorie:Technik]]
[[Kategorie:Energie]]
+
[[Kategorie:Gesellschaft]]
[[Kategorie:Beamte]]
 

Version vom 21. Oktober 2008, 19:23 Uhr

Regierungsamtmann B. Haeberle auf der Beamtenlaufbahn

Die Beamtenlaufbahn ist ein Generator zur Erzeugung elektrischer Energie. Betrieben wird er über ein auf Rollen gelagertes Laufband, das wiederum von Staatsdienern aller Dienstherrn, Verwaltungszweige und Rangstufen durch kräftige Fortbewegungsbestrebungen in Betrieb zu halten ist. Standardgeräte produzieren eine Leistung von 2 bis 19½ Kilo Watt. Die Belegschaft eines größeren Landratsamtes etwa ist damit durchaus in der Lage einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs der dazugehörigen Kreisstadt zu decken, allerdings nur wenn die betroffene Personengruppe frei von Diäten ist.

Auf diese Weise werden kongenial drei Probleme auf einmal gelöst:

Die technischen Betriebsanforderungen sind einheitlich in der Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Dort heißt es etwa in § 13, dass in der Regel kein Beamter länger als 18 Stunden täglich auf die Laufbahn geschickt werden sollte und alle drei Stunden Anspruch auf eine Tasse[ [Kaffee]] hat.

Siehe auch.png Siehe vielleicht: Leibzucht | Siebenschläfer