Vermummungsverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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Regelung, die untersagt sich bei Versammlungen das [[Gesicht]] zu verdecken, damit man wenigstens erkennt, welches Kamel einen mit Steinen bewirft.
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'''Vermummungsverbot''', ''das'' … ist eine [[Regel]]ung, die untersagt sich bei Versammlungen das [[Gesicht]] zu verdecken, damit man (und die Polizei) wenigstens erkennt, welches Kamel da mit Steinen wirft. Unter [[Autonom]]en gilt es als exquisite Extremsportart und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das jährliche Happening und Megaevent für diese Klientel ist der [[Tag]], [[Tag der Arbeit|an dem sie alle mal wieder arbeiten müssen]], in [[Berlin]] Kreuzberg. Unter das Vermummungsverbot fallen mancherorts u. a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die [[Polizei]] zu minimieren, wurde daher in arabischen [[Staat]]en deshalb ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen.
Unter das Vermummungsverbot fallen u.a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die Polizei zu minimieren, wurde in arabischen Staaten deshalb ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen.
 
  
In [[Kameltholisch|kameltolischen]] Gegenden wird das Vermummungsverbot erheblich exzessiver ausgelegt. Insbesondere männlichen Kamelen ist es hier streng untersagt ihren kleinen Mann mittels [[Gummi]] zu vermummen. Obgleich selten in der Öffentlichkeit praktiziert, respektieren die Katoholiker den vom [[Kapst]] gestifteten Glaubensgrundsatz: '''"Wenn dein Kleiner kotzen muss, lass ihn nicht daran ersticken!"''', wenngleich modernere Glaubens- und Hygienegrundsätze diese Form der Vermummung auch hier rechtfertigen würden und sogar in anderen [[Landstrich]]en straffrei ist.
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In [[Kameltholisch|kameltolischen]] Gegenden wird das Vermummungsverbot erheblich exzessiver ausgelegt. Insbesondere männlichen Kamelen ist es hier strengstens untersagt ihren „Kleinen Mann” mittels [[Gummi]] zu vermummen, wenn sich dieser anschickt einer [[Mumu]] näherzutreten. Obgleich selten in der Öffentlichkeit praktiziert, respektieren die Katholiker sehr häufig den vom [[Kapst]] gestifteten Glaubensgrundsatz: '''"Wenn dein Kleiner kotzen muss, lass ihn nicht daran ersticken!"''', wenngleich [[modern]]ere Glaubens- und [[Hygiene]]grundsätze diese Form der Vermummung auch hier rechtfertigen würden und sogar in anderen [[Landstrich]]en straffrei ist.
  
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Version vom 9. März 2009, 14:35 Uhr

Vermummungsverbot, das … ist eine Regelung, die untersagt sich bei Versammlungen das Gesicht zu verdecken, damit man (und die Polizei) wenigstens erkennt, welches Kamel da mit Steinen wirft. Unter Autonomen gilt es als exquisite Extremsportart und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das jährliche Happening und Megaevent für diese Klientel ist der Tag, an dem sie alle mal wieder arbeiten müssen, in Berlin Kreuzberg. Unter das Vermummungsverbot fallen mancherorts u. a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die Polizei zu minimieren, wurde daher in arabischen Staaten deshalb ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen.

In kameltolischen Gegenden wird das Vermummungsverbot erheblich exzessiver ausgelegt. Insbesondere männlichen Kamelen ist es hier strengstens untersagt ihren „Kleinen Mann” mittels Gummi zu vermummen, wenn sich dieser anschickt einer Mumu näherzutreten. Obgleich selten in der Öffentlichkeit praktiziert, respektieren die Katholiker sehr häufig den vom Kapst gestifteten Glaubensgrundsatz: "Wenn dein Kleiner kotzen muss, lass ihn nicht daran ersticken!", wenngleich modernere Glaubens- und Hygienegrundsätze diese Form der Vermummung auch hier rechtfertigen würden und sogar in anderen Landstrichen straffrei ist.

Siehe auch.png Siehe auch:  Versammlung | Religion
Siehe auch.png Hat gar nichts zu tun mit:  Mumuverbot