Obdachlosengeld-II: Unterschied zwischen den Versionen
Ttogun (Diskussion | Beiträge) (+ Bild & Text) |
Ttogun (Diskussion | Beiträge) K |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
[[Kategorie: Politik]] | [[Kategorie: Politik]] | ||
| − | Um entsprechenden Zahlungsverpflichtungen zu entgehen, befleißigen sich notorische OLG-II Verweigerer zunehmend in der hohen [[Kunst]] des Parkbank-Hopping, so dass sie derlei Mobiliar unbehelligt über einen [[Zeit]]raum von vier [[Stunde]]n beanspruchen können, um dann in den nächsten | + | Um entsprechenden Zahlungsverpflichtungen zu entgehen, befleißigen sich notorische OLG-II Verweigerer zunehmend in der hohen [[Kunst]] des Parkbank-Hopping, so dass sie derlei Mobiliar unbehelligt über einen [[Zeit]]raum von vier [[Stunde]]n beanspruchen können, um dann in den nächsten Pappkarton zu kriechen. Teleologisch sind daher auch [[Friedhof|Friedhöfe]] wieder von größerem Interesse. |
Version vom 18. September 2009, 12:40 Uhr
Beim Obdachlosengeld-II handelt es sich um eine Art Kurtaxe für Obdachlose, die im Rahmen der kommenden Reformstufe zur asozialen Marktwirtschaft und der Umstellung aller Unterstützungs-Zahlungen auf Antigeld eingeführt wird. Wer sich als Obdachloser in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhalten will, muss dafür einen Euro pro Stunde bezahlen. Das OLG-II wird mittels vorhandener Parkscheinautomaten eingezogen. Obdachlose ohne gültiges OLG-II-Ticket kommen unverzüglich in die Wurst, korpulenteren Exemplaren droht das Dicktiergerät.
Die Bestimmungen für das OLG-II sind unlängst auf Initiative der Linkspartei entschärft worden. Um soziale Härten zu vermeiden, soll die OLG-II-Zahlungspflicht mit dem Ableben des Betroffenen enden.
Um entsprechenden Zahlungsverpflichtungen zu entgehen, befleißigen sich notorische OLG-II Verweigerer zunehmend in der hohen Kunst des Parkbank-Hopping, so dass sie derlei Mobiliar unbehelligt über einen Zeitraum von vier Stunden beanspruchen können, um dann in den nächsten Pappkarton zu kriechen. Teleologisch sind daher auch Friedhöfe wieder von größerem Interesse.