Obdachlosengeld-II
Beim Obdachlosengeld-II handelt es sich um eine Art Kurtaxe für Obdachlose, die im Rahmen der kommenden Reformstufe zur asozialen Marktwirtschaft und der Umstellung aller Unterstützungs-Zahlungen auf Antigeld eingeführt wird. Wer sich als Obdachloser in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhalten will, muss dafür einen Euro pro Stunde bezahlen. Das OLG-II wird mittels vorhandener Parkscheinautomaten eingezogen. Obdachlose ohne gültiges OLG-II-Ticket kommen unverzüglich in die Wurst, korpulenteren Exemplaren droht das Dicktiergerät.
Die Bestimmungen für das OLG-II sind unlängst auf Initiative der Linkspartei entschärft worden. Um soziale Härten zu vermeiden, soll die OLG-II-Zahlungspflicht mit dem Ableben des Betroffenen enden.
Um entsprechenden Zahlungsverpflichtungen zu entgehen, befleißigen sich notorische OLG-II Verweigerer zunehmend in der hohen Kunst des Parkbank-Hopping, so dass sie derlei Mobiliar unbehelligt über einen Zeitraum von vier Stunden beanspruchen können, um dann in den nächsten Pappkarton zu kriechen. Teleologisch sind daher auch Friedhöfe wieder von größerem Interesse.