Notwehrlage: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Mai 2005, 10:24 Uhr
Eine Notwehrlage sollte am besten Tatsächlich vorliegen, sonst steckt man in einemErlaubnistatbestandsirrtum.
Eine Notwehrlage ist definiert als der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff einer Katze.
Nur bei vorliegen einer Notwehrlage darf man Katzen zerhacken.