Notwehrlage: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Eine Notwehrlage sollte am besten Tatsächlich vorliegen, sonst steckt man in einem[[Erlaubnistatbestandsirrtum]]. | + | Eine Notwehrlage sollte am besten Tatsächlich vorliegen, sonst steckt man in einem [[Erlaubnistatbestandsirrtum]]. |
Eine Notwehrlage ist definiert als der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff einer [[Katze]]. | Eine Notwehrlage ist definiert als der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff einer [[Katze]]. | ||
Nur bei vorliegen einer Notwehrlage darf man [[Katzen zerhacken]]. | Nur bei vorliegen einer Notwehrlage darf man [[Katzen zerhacken]]. | ||
+ | |||
+ | Die Notwehrlage bestimmt sich nach folgendem Kriterium: | ||
+ | |||
+ | Es muss ein gegenwärtiger Angriff gegen ein notwehrfähiges Rechtsgut vorlieg | ||
+ | |||
+ | Angriff: Jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen (Ein Kamel will anderes Kamel gegen den Willen des Kameles nageln) | ||
+ | |||
+ | gegenwärtig: Der Angriff ist gegewärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert (Kamel 1 holt aus um Kamel 2 eine Flasche über den Kopf zu ziehen, Kamel 1 schlägt Kamel 2 mit der Flasche auf den Kopf, Kamel 1 holt erneut aus, um Kamel 2 die Flasche über den Kopf zu ziehen) | ||
+ | |||
+ | rechtswidrig: Ist der Angriff dann, wenn er nicht seinerseits gerechtfertigt ist ( Ich liebe diese schwammigen Formulierungen) | ||
+ | |||
+ | notwehrfähiges Rechtsgut: Rechtsgüter des Einzelnen, aber auch der Allgemeinheit |
Version vom 10. Mai 2005, 10:25 Uhr
Eine Notwehrlage sollte am besten Tatsächlich vorliegen, sonst steckt man in einem Erlaubnistatbestandsirrtum.
Eine Notwehrlage ist definiert als der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff einer Katze.
Nur bei vorliegen einer Notwehrlage darf man Katzen zerhacken.
Die Notwehrlage bestimmt sich nach folgendem Kriterium:
Es muss ein gegenwärtiger Angriff gegen ein notwehrfähiges Rechtsgut vorlieg
Angriff: Jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen (Ein Kamel will anderes Kamel gegen den Willen des Kameles nageln)
gegenwärtig: Der Angriff ist gegewärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert (Kamel 1 holt aus um Kamel 2 eine Flasche über den Kopf zu ziehen, Kamel 1 schlägt Kamel 2 mit der Flasche auf den Kopf, Kamel 1 holt erneut aus, um Kamel 2 die Flasche über den Kopf zu ziehen)
rechtswidrig: Ist der Angriff dann, wenn er nicht seinerseits gerechtfertigt ist ( Ich liebe diese schwammigen Formulierungen)
notwehrfähiges Rechtsgut: Rechtsgüter des Einzelnen, aber auch der Allgemeinheit