Benutzer:Kamelokronf/Bürokratenspiel: Unterschied zwischen den Versionen

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==Notizen==
 
==Notizen==
Heute: Entwicklung einer Corporate Identity für den Aufsichtsrat.
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Heute: Ihr werdet schon sehen.
 
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===Section 1: Corporate Mission===
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===Abschnitt A [Grundlegendes]===
  
(1) Controlling
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====Artikel 1 [Geschäftsordnungsbestimmungen]====
:Der Aufsichtsrat als Hauptorgan bekommt durch die Spielregeln, § 3.4.3 (a), die Aufgabe des Controlling zugewiesen. Der Aufsichtsrat definiert sich über das Controlling, und seine Mitarbeiter sollten sich mit dem Controlling identifizieren. Controlling hat in jeder Situation und bei jeder Amtshandlung zu erfolgen. Um ständiges Controlling zu gewährleisten, ist ↑Innovation erforderlich.
 
  
(2) Request Management
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'''§ 1 [Aufbau und Referenzierung]'''<br />
:Gemäß § 2 (d) Satz 2 der Spielregeln hat der Aufsichtsrat über Anträge auf Antragsberechtigung zu entscheiden. Dieses Request Management darf laut § 3.4.3 (d) jeder Mitarbeiter selbstständig durchführen, doch er sollte dabei die Basic Lines der Corporate Identity nicht vergessen.
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''Absatz a [Aufbau]''<br />
:§ 4 (b) der Spielregeln weist dem Aufsichtsrat außerdem die Aufgabe zu, Anträge auf Änderung der Spielregeln zu überprüfen. Dieses Request Management erfolgt in der ↑Community und ist eng an das ↑Controlling gebunden.
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(1) Bezeichnung
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#Die Öffentliche Geschäftsordnung des Geheimdienstes darf abgekürzt als ÖGG bezeichnet werden.
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#Andere Abkürzungen sind nicht zulässig.<br />
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(2) Gliederung
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#Die Öffentliche Geschäftsordnung des Geheimdienstes gliedert sich in Abschnitte, die mit einem Großbuchstaben bezeichnet sind.
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#Ein Abschnitt gliedert sich in Artikel, die mit einer Nummer bezeichnet sind.
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#Ein Artikel gliedert sich in Paragraphen, die mit dem Paragraphenzeichen (§) und einer Nummer bezeichnet sind.
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#Ein Paragraph gliedert sich in Absätze, die mit einem Kleinbuchstaben bezeichnet sind.
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#Ein Absatz gliedert sich in Ziffern, die mit einer in runden Klammern befindlichen Nummer bezeichnet sind.
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#Eine Ziffer gliedert sich in Punkte, die mit einer Nummer mit darauffolgendem Punkt (.) bezeichnet sind.<br />
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(3) Titel
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#Abschnitte, Artikel, Paragraphen und Absätze dürfen in einen Titel erhalten, der in eckigen Klammern hinter der Bezeichnung anzugeben ist.
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#Ziffern dürfen einen Titel erhalten, der hinter der Bezeichnung anzugeben ist.<br />
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''Absatz b [Referenzierung]''<br />
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(1) Titel
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#Bei einer Referenzierung von Bestimmungen der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes ist stets die Nennung der Geschäftsordnung erforderlich.
 +
#Bei der Referenzierung sind die Titel von Abschnitten, Artikeln, Paragraphen, Absätzen oder Ziffern nicht anzugeben.<br />
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(2) Abkürzungen
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#Bei der Referenzierung ist es gestattet, Artikel mit „Art.“ und Absätze mit „Abs.“ abzukürzen.
 +
#Andere Abkürzungen sind nicht gestattet.<br />
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(3) Mehrzahlformen
 +
#Werden mehrere Abschnitte der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes referenziert, so ist die Mehrzahlform „Abschnitte“ zu verwenden.
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#Werden mehrere Paragraphen der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes referenziert, so ist das doppelte Paragraphenzeichen (§§) zu verwenden.
  
(3) Personal Management
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'''§ 2 [Geltung]'''<br />
:§ 3.4.3 (b) gibt dem Aufsichtsrat das Recht, den Spielleiter seines Amtes zu entheben. Da dies nur durch Mehrheitsbeschluss geschehen kann, rückt wiederum die ↑Community in den Mittelpunkt.
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''Absatz a [Geltungsumstände]''<br />
:§ 3.4.3 (c) weist dem Aufsichtsrat die Aufgabe zu, den Zentralrat der Paragraphenreiter im gegebenen Falle neu zu besetzen. Hier spielt vor Allem die ↑Nachhaltigkeit eine tragende Rolle.
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(1) Salvatorische Klausel
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#Sollten Teile der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes den Spielregeln und/oder den Rahmenregeln widersprechen, so sind diese ungültig und nicht zu befolgen.
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#Die übrigen Teile der Geschäftsordnung bleiben, davon unberührt, weiterhin gültig.
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#Sollte diese salvatorische Regelung in Punkt 2 gegen die Spielregeln und/oder die Rahmenregeln verstoßen, so gilt sie nicht als Teil dieser Geschäftsordnung.<br />
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(2) Beschlusskorrektheit
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#Der Beschluss dieser Geschäftsordnung ist zunächst gültig, sofern er von einem Mitglied des Geheimdienstes ausgeführt wurde.
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#Stellt ein Spielteilnehmer an dem Beschluss dieser Geschäftsordnung Mängel fest, so gilt für daraus resultierende Rechtsmittel gegen den Beschluss diese Geschäftsordnung nicht.
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#In dieser Situation gilt ein etwaiger Vorgänger dieser Geschäftsordnung.
 +
#Sind die Rechtsmittel begründet und werden sie genehmigt, so ist von diesem Moment an die beschlossene Geschäftsordnung ungültig und ihr etwaiger Vorgänger gültig, bis ein erneuter Beschluss einer Geschäftsordnung vorliegt.<br />
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''Abs. b [Zeitliche Geltung]''<br />
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(1) Geltungsbeginn
 +
#Diese Geschäftsordnung gilt nach dem Verstreichen einer Minute ab ihrem Beschluss.<br />
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(2) Geltungsende
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#Die Geltung dieser Geschäftsordnung endet, sobald sie gemäß der Rahmenregeln, der Spielregeln oder dieser Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt wird.
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#Die Geltung dieser Geschäftsordnung endet, sobald sie durch den Beschluss einer neuen Geschäftsordnung des Geheimdienstes ersetzt wird. Absatz a, Ziffer 2 bleibt unberührt.
  
===Section 2: Corporate Devices===
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...
 
 
(1) Innovation
 
:Innovation ist eine entscheidende Fähigkeit des Aufsichtsrates. Nur durch die Entstehung von Neuem, beispielsweise neuer Überwachungsmethoden, kann das ↑Controlling verbessert werden. Der Aufsichtsrat soll daher der Innovation nicht entgegenstehen.
 
 
 
(2) Nachhaltigkeit
 
:Nachhaltigkeit ist ein tragendes Element im Corporate Thinking des Aufsichtsrates. So zählt bei ↑Controlling wie auch bei ↑Request Management nicht nur der Gedanke an die Gegenwart, sondern auch jener an die Zukunft. Kann es dem Aufsichtsrat beispielsweise in zukünftigen Verfahren von Vorteil sein, einen Antragsteller zufriedengestellt zu haben?
 
:Besondere Bedeutung bekommt Nachhaltigkeit im Bereich des ↑Personal Managements. Bei der Entscheidungsfindung über die Absetzung des Spielleiters oder die Neubesetzung des Zentralrates sollte den Mitarbeiter die Überlegung leiten, welche nachhaltig positiven Entwicklungen sich für den Aufsichtsrat ergeben könnten.
 
 
 
(3) Community
 
:Der Aufsichtsrat ist eine starke Community. Wo es geht, sind daher gemeisame Entscheidungen geboten. Entscheidungen des ↑Personal Managements werden stets in der Community (per Abstimmung) getroffen, ebenso wird bei Anträgen auf Änderung der Spielregeln verfahren.
 
 
 
===Section 3: Corporate Structure===
 
 
 
(1) Basics
 
:Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann genau einen Posten eines Chief Officers besetzen, falls dieser unbesetzt ist. Gibt es genau einen Chief Officer im Aufsichtsrat, ist dieser der Vorsitzende gemäß § 3.3 (e) Punkt 2 der Spielregeln. Gibt es mehrere Chief Officer, so wechselt der Vorsitz zwischen ihnen im Dreitagestakt, beginnend mit dem Mitglied, welches zuletzt Chief Officer geworden ist.
 
 
 
(2) Chief Executive Officer
 
:Der Chief Executive Officer (CEO) ist vorrangig zuständig für die Hinrichtung von Ungeziefer im Büro und in der Chill-Out-Lounge. Dabei sollte er allerdings § 10 (c) und (d) der Spielregeln beachten. Über die Exekutionen ist Buch zu führen.
 
 
 
(3) Chief Branding Officer
 
:Hauptaufgabe des Chief Branding Officers (CBO) ist die Vorsorge für den Brandfall und das Löschen etwaiger Feuersbrünste in den Räumen des Aufsichtsrates. Er hat Notfallpläne aufzustellen und ausreichend Löscheimer bereitzuhalten.
 
 
 
(4) Chief Networking Officer
 
:Der Chief Networking Officer (CNO) ist verantwortlich für das Weben, Stricken und Häkeln zur Deckung des textilen Bedarfes des Aufsichtsrates. Er sollte sich beispielsweise um Arbeitskleidung bemühen, die dem ↑Corporate Design angepasst ist.
 
 
 
===Section 4: Corporate Design===
 
 
 
(1) Logo
 
:Zeichen des Aufsichtsrates ist ein Gottesauge mit hervorgehobenem rotem A und roter Iris. Hiermit wird auf die oberste Aufgabe, das Controlling, hingewiesen.
 
:Das Zeichen des Aufsichtsrates ist auf allen seinen Seiten zu sehen und in allen seinen Vorgängen zu verwenden.
 
 
 
(2) Architektur
 
:Die Seiten des Aufsichtsrates bestehen in einem weißen Feld mit schlichter Umrandung, die abgerundete Ecken besitzt (der Internet Exploder kann hierbei vernachlässigt werden). Die Seiten sollen klar strukuriert sein und eine einheitliche, serifenlose Schriftart besitzen.
 
:Die Möbel in der Chill-Out-Lounge sollen in den Corporate Colours weiß und rot gehalten sein.
 
 
 
(3) Paper
 
:Formulare auf den Seiten des Aufsichtsrates müssen abgerundete Ecken aufweisen und eine weißlich-helle Hintergrundfarbe besitzen. Diese Regelung ist nur gültig, sofern entsprechende Formulare genehmigtermaßen bereitgestellt sind.
 

Version vom 29. November 2010, 23:52 Uhr

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2024
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  • Kamelokronf ist Mitglied des Aufsichtsrates.

Notizen

Heute: Ihr werdet schon sehen.


Abschnitt A [Grundlegendes]

Artikel 1 [Geschäftsordnungsbestimmungen]

§ 1 [Aufbau und Referenzierung]
Absatz a [Aufbau]
(1) Bezeichnung

  1. Die Öffentliche Geschäftsordnung des Geheimdienstes darf abgekürzt als ÖGG bezeichnet werden.
  2. Andere Abkürzungen sind nicht zulässig.

(2) Gliederung

  1. Die Öffentliche Geschäftsordnung des Geheimdienstes gliedert sich in Abschnitte, die mit einem Großbuchstaben bezeichnet sind.
  2. Ein Abschnitt gliedert sich in Artikel, die mit einer Nummer bezeichnet sind.
  3. Ein Artikel gliedert sich in Paragraphen, die mit dem Paragraphenzeichen (§) und einer Nummer bezeichnet sind.
  4. Ein Paragraph gliedert sich in Absätze, die mit einem Kleinbuchstaben bezeichnet sind.
  5. Ein Absatz gliedert sich in Ziffern, die mit einer in runden Klammern befindlichen Nummer bezeichnet sind.
  6. Eine Ziffer gliedert sich in Punkte, die mit einer Nummer mit darauffolgendem Punkt (.) bezeichnet sind.

(3) Titel

  1. Abschnitte, Artikel, Paragraphen und Absätze dürfen in einen Titel erhalten, der in eckigen Klammern hinter der Bezeichnung anzugeben ist.
  2. Ziffern dürfen einen Titel erhalten, der hinter der Bezeichnung anzugeben ist.

Absatz b [Referenzierung]
(1) Titel

  1. Bei einer Referenzierung von Bestimmungen der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes ist stets die Nennung der Geschäftsordnung erforderlich.
  2. Bei der Referenzierung sind die Titel von Abschnitten, Artikeln, Paragraphen, Absätzen oder Ziffern nicht anzugeben.

(2) Abkürzungen

  1. Bei der Referenzierung ist es gestattet, Artikel mit „Art.“ und Absätze mit „Abs.“ abzukürzen.
  2. Andere Abkürzungen sind nicht gestattet.

(3) Mehrzahlformen

  1. Werden mehrere Abschnitte der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes referenziert, so ist die Mehrzahlform „Abschnitte“ zu verwenden.
  2. Werden mehrere Paragraphen der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes referenziert, so ist das doppelte Paragraphenzeichen (§§) zu verwenden.

§ 2 [Geltung]
Absatz a [Geltungsumstände]
(1) Salvatorische Klausel

  1. Sollten Teile der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes den Spielregeln und/oder den Rahmenregeln widersprechen, so sind diese ungültig und nicht zu befolgen.
  2. Die übrigen Teile der Geschäftsordnung bleiben, davon unberührt, weiterhin gültig.
  3. Sollte diese salvatorische Regelung in Punkt 2 gegen die Spielregeln und/oder die Rahmenregeln verstoßen, so gilt sie nicht als Teil dieser Geschäftsordnung.

(2) Beschlusskorrektheit

  1. Der Beschluss dieser Geschäftsordnung ist zunächst gültig, sofern er von einem Mitglied des Geheimdienstes ausgeführt wurde.
  2. Stellt ein Spielteilnehmer an dem Beschluss dieser Geschäftsordnung Mängel fest, so gilt für daraus resultierende Rechtsmittel gegen den Beschluss diese Geschäftsordnung nicht.
  3. In dieser Situation gilt ein etwaiger Vorgänger dieser Geschäftsordnung.
  4. Sind die Rechtsmittel begründet und werden sie genehmigt, so ist von diesem Moment an die beschlossene Geschäftsordnung ungültig und ihr etwaiger Vorgänger gültig, bis ein erneuter Beschluss einer Geschäftsordnung vorliegt.

Abs. b [Zeitliche Geltung]
(1) Geltungsbeginn

  1. Diese Geschäftsordnung gilt nach dem Verstreichen einer Minute ab ihrem Beschluss.

(2) Geltungsende

  1. Die Geltung dieser Geschäftsordnung endet, sobald sie gemäß der Rahmenregeln, der Spielregeln oder dieser Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt wird.
  2. Die Geltung dieser Geschäftsordnung endet, sobald sie durch den Beschluss einer neuen Geschäftsordnung des Geheimdienstes ersetzt wird. Absatz a, Ziffer 2 bleibt unberührt.
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