Vermummungsverbot: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(br vergessen)
 
(13 dazwischenliegende Versionen von 9 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Regelung, die untersagt sich bei Versammlungen das Gesicht zu verdecken, damit man wenigestens erkennt, welches Kamel einen mit Steine bewirft.
+
'''Vermummungsverbot''', ''das'' … ist eine [[Regel]]ung, die untersagt sich bei Versammlungen das [[Gesicht]] zu verdecken, damit man (und die Polizei) wenigstens erkennt, welches Kamel da mit Steinen wirft. Unter [[Autonom]]en gilt es allerdings als exquisite Extremsportart und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das jährliche Happening und Megaevent für diese Klientel ist der [[Tag]], [[Tag der Arbeit|an dem sie alle mal wieder arbeiten müssen]], in [[Berlin]] Kreuzberg.
Unter das Vermummungsverbot fallen u.a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die Polizei zu minimieren, wurde in arabischen Staaten deshalb ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen.
+
 
 +
Unter das Vermummungsverbot fallen mancherorts u. a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die [[Polizei]] zu minimieren, wurde daher in arabischen [[Staat]]en ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen. Dies kann allerdings nicht für die [[islam]]ische Welt verallgemeinert werden. Mancherorts, wo noch [[Taliban|Tali Bahnen]] das [[Straße]]nbild prägen, gibt es ab und an schon mal ein Vermummungsgebot, welches genau das vorschreibt. Es wird gemunkelt, dass dies an der [[Kopulation|UN-Zucht]] liegt, ein spezielles Vermehrungsprogramm. Man sieht dort die [[Gefahr]] einer schwindenden Population, sofern sich die Kopulationswilligen <s>beim</s> im [[Verkehr]] erkennen könnten und die angestrebte Mehrung nicht mehr [[anonym]] vollziehen können. Mithin gilt besagtes ''Vermummungsgebot'' eher als [[provinz]]iell.
 +
 
 +
In [[Kameltholisch|kameltolischen]] Gegenden wird das Vermummungsverbot erheblich exzessiver ausgelegt. Insbesondere männlichen Kamelen ist es hier strengstens untersagt ihren „Kleinen Mann” mittels [[Gummi]] zu vermummen, wenn sich dieser anschickt einer [[Mumu]] näherzutreten. Obgleich selten in der Öffentlichkeit praktiziert, respektieren die Katholiker sehr häufig den vom [[Kapst]] gestifteten Glaubensgrundsatz: '''"Wenn dein Kleiner kotzen muss, lass ihn nicht daran ersticken!"''', wenngleich [[modern]]ere Glaubens- und [[Hygiene]]grundsätze diese Form der Vermummung auch hier rechtfertigen würden und sogar in anderen [[Landstrich]]en straffrei ist.
 +
 
 +
{{sa}} [[Versammlung]] | [[Religion]] | [[Meinungsfreiheit]] | [[Rechtsstaat]] | [[Volksmeinung]]<br>
 +
{{nt}} [[Mumu]]verbot | [[Verdummungsverbot]] (oder -gebot)<br>
 +
{{sb}} [[Schleierhaft]]
 +
 
 +
[[wiki:Vermummungsverbot]]
 +
 
 +
[[Kategorie:Hygiene]]
 +
[[Kategorie:Gesellschaft]]

Aktuelle Version vom 16. Juli 2011, 22:11 Uhr

Vermummungsverbot, das … ist eine Regelung, die untersagt sich bei Versammlungen das Gesicht zu verdecken, damit man (und die Polizei) wenigstens erkennt, welches Kamel da mit Steinen wirft. Unter Autonomen gilt es allerdings als exquisite Extremsportart und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das jährliche Happening und Megaevent für diese Klientel ist der Tag, an dem sie alle mal wieder arbeiten müssen, in Berlin Kreuzberg.

Unter das Vermummungsverbot fallen mancherorts u. a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die Polizei zu minimieren, wurde daher in arabischen Staaten ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen. Dies kann allerdings nicht für die islamische Welt verallgemeinert werden. Mancherorts, wo noch Tali Bahnen das Straßenbild prägen, gibt es ab und an schon mal ein Vermummungsgebot, welches genau das vorschreibt. Es wird gemunkelt, dass dies an der UN-Zucht liegt, ein spezielles Vermehrungsprogramm. Man sieht dort die Gefahr einer schwindenden Population, sofern sich die Kopulationswilligen beim im Verkehr erkennen könnten und die angestrebte Mehrung nicht mehr anonym vollziehen können. Mithin gilt besagtes Vermummungsgebot eher als provinziell.

In kameltolischen Gegenden wird das Vermummungsverbot erheblich exzessiver ausgelegt. Insbesondere männlichen Kamelen ist es hier strengstens untersagt ihren „Kleinen Mann” mittels Gummi zu vermummen, wenn sich dieser anschickt einer Mumu näherzutreten. Obgleich selten in der Öffentlichkeit praktiziert, respektieren die Katholiker sehr häufig den vom Kapst gestifteten Glaubensgrundsatz: "Wenn dein Kleiner kotzen muss, lass ihn nicht daran ersticken!", wenngleich modernere Glaubens- und Hygienegrundsätze diese Form der Vermummung auch hier rechtfertigen würden und sogar in anderen Landstrichen straffrei ist.

Siehe auch.png Siehe auch:  Versammlung | Religion | Meinungsfreiheit | Rechtsstaat | Volksmeinung
Siehe auch.png Hat gar nichts zu tun mit:  Mumuverbot | Verdummungsverbot (oder -gebot)
Siehe auch.png Siehe besser:  Schleierhaft

wiki:Vermummungsverbot