Licht-Theorie: Unterschied zwischen den Versionen

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Licht ist eines der ältesten bekannten Phänomene innerhalb der Natur. Es handelt sich dabei um ein helles Gestrahle, das  selber unsichtbar ist. Es ermöglicht das Sichtbarmachen von materiellen Objekten und Umgebungen aller Art.
 
Seit der Industrialisierung wird Licht vorwiegend industriell verarbeitet und in sterilisierter Form in lichtarmen Gegenden zum Kauf angeboten.
 
Z.T. bestehen erhebliche Unterschiede zwischen professionellem Licht und solchem für den Heimgebrauch. Insbesondere eingegläsertes Licht gibt oft zu heftigen Diskussionen Anlass, da aufgrund der stationären Natur von Lichtgläsern (auch Glühbirnen genannt) die Verteilung des Lichtes auf die immer gleichen Räumlichkeiten zu Ermüdungserscheinungen innerhalb der Lichtstrahlen führen kann. Dieses Problem konnte jedoch seit Beginn der Kreidezeit drastisch reduziert werden. Bis in die frühe Steinzeit hinein bewegten sich Lichtstrahlen noch mechanisch vorwärts. Seit der Umstellung auf optische Wellen konnte die Lichtgeschwindigkeit deutlich gesteigert werden.
 
 
 
Die industrielle Fertigung und Leistungsoptimierung des Lichtes hat allerdings auch zu erhöhtem Anfall an Altlicht geführt. Dieses kann aufgrund seiner zunehmend künstlicheren Natur nicht mehr in den natürlichen Kreislauf des optischen Stoffwechsels eingebunden werden. Daraus resultiert eine in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegene Anzahl an Lichtverbrennungsanlagen.
 
Hierzu ein Auszug aus dem neuen erweiterten Lightmare-Gesetz PAT 317, das am 13. Oktober 2005 in Kraft getreten ist:
 
 
 
 
 
"Verbrauchtes Licht (Altlicht) ist an die Lichtentsorgungsanlage Schwarzloch in Ebmattingen abzugeben. Dies gilt gemäss Bundesbeschluss des eidg. Departementes für allgemeine Strahlung vom 14. November 1988.
 
 
 
Die Richtlinien für privaten Lichtverbrauch liegen neu bei 3,47 Lux pro Einheit und gelten für alle Jahreszeiten. Die seit Anfang Jahr obligatorischen Luxanzeiger können bei den entsprechenden Amtsstellen bezogen werden."
 

Aktuelle Version vom 9. April 2012, 00:14 Uhr

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