Benutzer:Kamelokronf/Bürokratenspiel: Unterschied zwischen den Versionen

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<small><small>Für vorgenannte Angaben<br>wird keine Haftung<br>übernommen.</small></small></div>
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<small><small>Für vorgenannte Angaben<br />wird keine Haftung<br />übernommen.</small></small></div>
  
 
Willkommen auf der Übersichtsseite von '''[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]]'''. Auf der Diskussionsseite dieser Seite können offizielle, formlose Anfragen an Kamelokronf gestellt werden, jedoch ''nicht'' in Ausübung seines Amtes als Organmitglied (d. h. keine Antragstellungen laut Regeln etc.).
 
Willkommen auf der Übersichtsseite von '''[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]]'''. Auf der Diskussionsseite dieser Seite können offizielle, formlose Anfragen an Kamelokronf gestellt werden, jedoch ''nicht'' in Ausübung seines Amtes als Organmitglied (d. h. keine Antragstellungen laut Regeln etc.).
  
 
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*Aktuell: Teilnahme an Runde 9.
+
*Aktuell: Teilnahme an Runde 12.
*Kamelokronf ist Mitglied des [[Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe|Aufsichtsrates]].
 
 
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{{clear}}
 
==Notizen==
 
Heute: Ihr werdet schon sehen.
 
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===Abschnitt A [Grundlegendes]===
+
__TOC__
 +
{{css|KeineTOCNummerierung}}
  
====Artikel I [Geschäftsordnungsbestimmungen]====
+
==Notizen==
 
+
'''Regelungen zur Ordnungsgemäßen Tätigkeit des Zentralrates''' (ROTZ)
'''§ 1 [Aufbau und Referenzierung]'''<br />
 
''Absatz a [Aufbau]''<br />
 
(1) Bezeichnung
 
#Die Öffentliche Geschäftsordnung des Geheimdienstes darf abgekürzt als ÖGG bezeichnet werden.
 
#Andere Abkürzungen sind nicht zulässig.<br />
 
(2) Gliederung
 
#Die Öffentliche Geschäftsordnung des Geheimdienstes gliedert sich in Abschnitte, die mit einem Großbuchstaben bezeichnet sind.
 
#Ein Abschnitt gliedert sich in Artikel, die mit einer römischen Zahl bezeichnet sind.
 
#Ein Artikel gliedert sich in Paragraphen, die mit dem Paragraphenzeichen (§) und einer Nummer bezeichnet sind.
 
#Ein Paragraph gliedert sich in Absätze, die mit einem Kleinbuchstaben bezeichnet sind.
 
#Ein Absatz gliedert sich in Ziffern, die mit einer in runden Klammern befindlichen Nummer bezeichnet sind.
 
#Eine Ziffer gliedert sich in Punkte, die mit einer Nummer mit darauffolgendem Punkt (.) bezeichnet sind.<br />
 
(3) Titel
 
#Abschnitte, Artikel, Paragraphen und Absätze dürfen in einen Titel erhalten, der in eckigen Klammern hinter der Bezeichnung anzugeben ist.
 
#Ziffern dürfen einen Titel erhalten, der hinter der Bezeichnung anzugeben ist.<br />
 
''Absatz b [Referenzierung]''<br />
 
(1) Titel
 
#Bei einer Referenzierung von Bestimmungen der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes ist stets die Nennung der Geschäftsordnung erforderlich.
 
#Bei der Referenzierung sind die Titel von Abschnitten, Artikeln, Paragraphen, Absätzen oder Ziffern nicht anzugeben.<br />
 
(2) Abkürzungen
 
#Bei der Referenzierung ist es gestattet, Artikel mit „Art.“ und Absätze mit „Abs.“ abzukürzen.
 
#Andere Abkürzungen sind nicht gestattet.<br />
 
(3) Mehrzahlformen
 
#Werden mehrere Abschnitte der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes referenziert, so ist die Mehrzahlform „Abschnitte“ zu verwenden.
 
#Werden mehrere Paragraphen der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes referenziert, so ist das doppelte Paragraphenzeichen (§§) zu verwenden.
 
 
 
'''§ 2 [Geltung]'''<br />
 
''Absatz a [Geltungsumstände]''<br />
 
(1) Salvatorische Klausel
 
#Sollten Teile der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes den Spielregeln und/oder den Rahmenregeln widersprechen, so sind diese Teile ungültig und nicht zu befolgen.
 
#Die übrigen Teile der Geschäftsordnung bleiben, davon unberührt, weiterhin gültig.
 
#Sollte diese salvatorische Regelung in Punkt 2 gegen die Spielregeln und/oder die Rahmenregeln verstoßen, so gilt sie nicht als Teil dieser Geschäftsordnung.<br />
 
(2) Beschlusskorrektheit
 
#Der Beschluss dieser Geschäftsordnung ist zunächst gültig, sofern er von einem Mitglied des Geheimdienstes ausgeführt wurde.
 
#Stellt ein Spielteilnehmer an dem Beschluss dieser Geschäftsordnung Mängel fest, so gilt für daraus resultierende Rechtsmittel gegen den Beschluss diese Geschäftsordnung nicht.
 
#In dieser Situation gilt ein etwaiger Vorgänger dieser Geschäftsordnung.
 
#Sind die Rechtsmittel begründet und werden sie genehmigt, so ist von diesem Moment an die beschlossene Geschäftsordnung ungültig und ihr etwaiger Vorgänger gültig, bis ein erneuter Beschluss einer Geschäftsordnung vorliegt.<br />
 
''Abs. b [Zeitliche Geltung]''<br />
 
(1) Geltungsbeginn
 
#Diese Geschäftsordnung gilt nach dem Verstreichen einer Minute ab ihrem Beschluss.<br />
 
(2) Geltungsende
 
#Die Geltung dieser Geschäftsordnung endet, sobald sie gemäß der Rahmenregeln, der Spielregeln oder dieser Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt wird.
 
#Die Geltung dieser Geschäftsordnung endet, sobald sie durch den Beschluss einer neuen Geschäftsordnung des Geheimdienstes ersetzt wird. Absatz a, Ziffer 2 bleibt unberührt.
 
 
 
'''§ 3 [Zusätzliche Bestimmungen]'''<br />
 
''Absatz a [Zusätzliche öffentliche Bestimmungen]''<br />
 
(1) Grundsätzliches<br />
 
#Zusätzlich zur Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes kann der Geheimdienst weitere öffentliche Bestimmungen beschließen.
 
#Diese Bestimmungen werden bei Widersprüchen von den Rahmenregeln, den Spielregeln und/oder der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes gebrochen.<br />
 
(2) Beschlussfindung
 
#Eine zusätzliche öffentliche Bestimmung kann nur durch ein Mitglied des Geheimdienstes beantragt werden.
 
#Eine zusätzliche öffentliche Bestimmung ist öffentlich zu beantragen, sofern im Antrag keine stichhaltige Begründung für einen Ausschluss der Öffentlichkeit angegeben ist.
 
#Einen Antrag auf eine zusätzliche öffentliche Bestimmung kann der Geheimdienst in einer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit annehmen.
 
#Sobald der Antrag angenommen ist, kann jedes beliebige Mitglied des Geheimdienstes die zusätzliche Bestimmung beschließen.<br />
 
(3) Gültigkeit
 
#Eine zusätzliche öffentliche Bestimmung gilt nach dem Verstreichen einer Minute ab ihrem Beschluss.
 
#Eine zusätzliche öffentliche Bestimmung verliert ihre Gültigkeit, sobald sie gemäß der Rahmenregeln, der Spielregeln, dieser Geschäftsordnung oder einer anderen gültigen Bestimmung außer Kraft gesetzt wird.
 
#Eine zusätzliche öffentliche Bestimmung kann jederzeit geändert, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden, wobei wie bei einem Neubeschluss vorzugehen ist.<br />
 
''Absatz b [Nichtöffentliche Bestimmungen]''<br />
 
(1) Grundsätzliches
 
#Der Geheimdienst kann nichtöffentliche Bestimmungen beschließen.
 
#Diese Bestimmungen werden bei Widersprüchen von den Rahmenregeln, den Spielregeln und/oder der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes gebrochen.<br />
 
(2) Beschlussfindung
 
#Der Beschluss einer nichtöffentlichen Bestimmung darf nicht öffentlich erfolgen.
 
#Soweit in keiner nichtöffentlichen Bestimmung anderweitig festgelegt, darf jedes Mitglied des Geheimdienstes eine nichtöffentliche Bestimmung beantragen.
 
#Soweit in keiner nichtöffentlichen Bestimmung anderweitig festgelegt, kann der Geheimdienst solche Anträge in einer Abstimmung mit hundertprozentiger Zustimmung in Kraft setzen.<br />
 
(3) Gültigkeit
 
#Eine nichtöffentliche Bestimmung tritt mit der Annahme ihrer Beantragung in Kraft.
 
#Die Bestimmung muss regeln, unter welchen Umständen ihre Gültigkeit endet.
 
 
 
====Artikel II [Seiten]====
 
 
 
'''§ 1 [Öffentliche Seiten]'''<br />
 
''Absatz a [Startseite]''<br />
 
(1) Funktion
 
#Die Startseite des Geheimdienstes soll einen Überblick über das Organ für Spielteilnehmer geben.
 
#Auf der Startseite befindet sich der Zugang zu nichtöffentlichen Seiten des Geheimdienstes, falls diese existieren.<br />
 
(2) Bearbeitung
 
#Der Vorsitzende des Geheimdienstes darf die Startseite stets bearbeiten.
 
#Besteht durch die Startseite die Gefahr einer Verletzung der Spielregeln und/oder der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes, so darf jedes Mitglied des Geheimdienstes die Startseite bearbeiten.<br />
 
''Absatz b [Empfangshalle]''<br />
 
(1) Funktion
 
#Die Empfangshalle ist die öffentliche Vorgangsseite des Geheimdienstes.
 
#Alle Vorbringungen an den Geheimdienst von Nichtmitgliedern sowie alle in einer solchen Sache folgenden Vorgänge sind in der Empfangshalle einzureichen.
 
#Alle Vorbringungen an den Geheimdienst von Organen (außer dem Geheimdienst) sowie alle in einer solchen Sache folgenden Vorgänge sind in der Empfangshalle einzureichen.
 
#Alle öffentlichen Vorgänge des Geheimdienstes sind in der Empfangshalle durchzuführen.<br />
 
(2) Bearbeitung
 
#Jeder Spielteilnehmer, der in mindestens einem der Organe Spielleiter, Aufsichtsrat oder Geheimdienst Mitglied ist, darf die Empfangshalle stets bearbeiten.
 
#Jeder Spielteilnehmer, dem der Geheimdienst nicht ausdrücklich die Erlaubnis dazu entzogen hat, darf die Empfangshalle bearbeiten. Punkt 1 bleibt unberührt.<br />
 
''Absatz c [Bevölkerungsschutzportal]''<br />
 
(1) Funktion
 
#Auf dem Bevölkerungsschutzportal werden alle öffentlichen Geschäftsordnungen und Bestimmungen des Geheimdienstes veröffentlicht.
 
#Auf dem Bevölkerungsschutzportal kann der Geheimdienst alle Informationen veröffentlichen, die er für den Schutz der Spielrunde und ihrer Teilnehmer für wichtig oder zumindest dieser nicht abträglich hält.
 
#Dies gilt nicht für vertrauliches Material.<br />
 
(2) Bearbeitung
 
#Das Bevölkerungsschutzportal darf von jedem Mitglied des Geheimdienstes bearbeitet werden.
 
#Hält ein Spielteilnehmer eine Information für dem Schutze der Spielrunde und ihrer Teilnehmer zuträglich, so kann er beim Geheimdienst eine Aufnahme dieser Information in das Bevölkerungsschutzportal beantragen.<br />
 
''Absatz d [Nichtöffentliche Seiten]''<br />
 
(1) Grundsätzliches
 
#Der Geheimdienst ist berechtigt, nichtöffentliche Seiten zu führen.
 
#Solche Seiten müssen genau wie öffentliche Seiten zuvor vom Spielleiter genehmigt werden, allerdings dürfen die Seitentitel dem Spielleiter vertraulich mitgeteilt werden.<br />
 
(2) Seitenschutz
 
#Nichtöffentliche Seiten dürfen nur von Mitgliedern des Geheimdienstes besucht und gelesen werden.
 
#Bemerkt ein Mitglied des Geheimdienstes einen Verstoß gegen diese Regel, so darf es den Schuldigen Mecklenburgvorpommern.
 
#Zum Schutze der Seiten dürfen diese nicht direkt in der Navigationsleiste oder auf anderen Seiten der Spielrunde verlinkt werden.
 
#Nichtöffentliche Seiten können passwortgeschützt werden, wenn der Geheimdienst mit einfacher Merheit ein Passwort beschließt.
 
#Ein solcher Beschluss darf nicht öffentlich geschehen.<br />
 
 
 
===Abschnitt B [Mitglieder]===
 
 
 
====Artikel I [Ein- und Austritt]====
 
  
'''§ 1 [Mitgliederaufnahme]'''<br />
+
===1 Organ und Ämter===
''Absatz a [Primäre Aufnahme]''<br />
+
:(a) Die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter dürfen als Paragraphenreiter bezeichnet werden.
(1) Grundsätzliches
+
:(b) Der Vorsitzende wird durch die einfache Mehrheit der Paragraphenreiter gewählt.
#Die primäre Aufnahme von Mitgliedern in den Geheimdienst kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Geheimdienst nur ein Mitglied besitzt oder unbesetzt ist.
 
#In der primären Aufnahmephase kann, gemäß § 3.4.4 (f) Spielregeln, jeder Spielteilnehmer nach freier Entscheidung Mitglied werden.<br />
 
(2) Beitrittsverfahren
 
#Zur primären Aufnahme hat ein Spielteilnehmer eine Mitteilung in der Empfangshalle des Geheimdienstes zu hinterlassen.
 
#Eine solche Mitteilung ist zu unterzeichnen mit der Floskel „Auf gute Zusammenarbeit“.
 
#Der Unterzeichnername muss so verschlüsselt werden, dass der Geheimdienst in irgendeiner Form die Chance besitzt, den Namen in irgendeiner Weise zu entschlüsseln.<br />
 
''Absatz b [Sekundäre Aufnahme]''<br />
 
(1) Grundsätzliches
 
#Die sekundäre Aufnahme von Mitgliedern in den Geheimdienst kann stets zur Anwendung kommen, wenn der Geheimdienst mindestens ein Mitglied besitzt.
 
#Bei der Besetzung mit zwei oder mehr Mitgliedern ist nur noch die sekundäre Aufnahme möglich.<br />
 
(2) Aufnahmeverfahren
 
#Bei der sekundären Aufnahme entscheidet die einfache Mehrheit der Mitglieder des Geheimdienstes über die Aufnahme eines neuen Mitglieds.
 
#Es ist Spielteilnehmern gestattet, einen Antrag auf Aufnahme an den Geheimdienst zu stellen.
 
#In einem solchen Antrag darf der Unterzeichnername verschlüsselt werden; es gilt Absatz a, Ziffer 2, Punkt 3.
 
#Der Geheimdienst muss einen solchen Antrag nicht berücksichtigen.
 
#Genauere Modalitäten zum sekundären Aufnahmeverfahren können in zusätzlichen Bestimmungen des Geheimdienstes geregelt werden.
 
  
'''§ 2 [Ausscheiden]'''<br />
+
===2 Vorgangsseiten===
''Absatz a [Ausscheiden auf Initiative des Mitgliedes]''<br />
+
:(a) Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung beendet der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Arbeit auf der allgemeinen Vorgangsseite. Ausnahmen siehe Absatz (g).
(1) Absichtsäußerung
+
:(b) Zur Weiterführung einer Akte der allgemeinen Vorgangsseite, im Folgenden Ursprungsakte, ist eine neue Akte, im Folgenden Weiterführungsakte, gemäß dieser Geschäftsordnung zu erstellen. Der erste Vorgang der Weiterführungsakte soll dabei eine Anmerkung sein, die auf die Ursprungsakte verweist und deren Fortführung an dieser Stelle bekanntgibt. Für den Ort und die Nummerierung der Weiterführungsakte ist der erste Vorgang der Ursprungsakte maßgeblich.
#Hat ein Mitglied des Geheimdienstes die Absicht, aus dem Organ auszuscheiden, so hat es dies in einer internen Mitteilung bekanntzugeben.
+
:(c) Anträge auf Regeländerungen gemäß § 5 (a) der Spielregeln sind im Professor-Bienlein-Zimmer einzureichen. Dazu ist eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung erforderlich.
#Jede anderweitige Äußerung der Absicht des Ausscheidens aus dem Geheimdienst ist untersagt und unwirksam.
+
:(d) Anträge auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung sowie alle sonstigen Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter sind im Dölerich-Hirnfidler-Raum zu stellen.
#Konsequenzen bei Verstoß gegen diese Regelung ist der sofortige Ausschluss aus dem Geheimdienst, soweit in zusätzlichen Bestimmungen nichts anderes festgelegt wird.<br />
+
:(e) Interne Besprechungen, Änderungen der Geschäftsordnung sowie sämtliche Abstimmungen des Zentralrates der Paragraphenreiter finden im Dr.-Wutzofant-Saal unter Ausschluss unbefugter Öffentlichkeit statt.
(2) Gesprächsphase
+
:(f) Öffentliche Bekanntgaben des Zentralrates Paragraphenreiter, beispielsweise zur Auflösung des Aufsichtsrates gemäß § 4.2 (b) oder zur Neubesetzung des Spielleiters gemäß § 4.2 (c), werden in der Victor-Hugenay-Halle verlesen.
#Hat ein Mitglied gemäß Ziffer 1 die Absicht geäußert, auszuscheiden, so beginnt zunächst die Gesprächsphase.
+
:(g) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2, Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 sowie Maßnahmen nach § 6 (e) Satz 2 der Spielregeln gibt der Zentralrat generell in den entsprechenden Akten auf auswärtigen Vorgangsseiten bekannt.
#Die Gesprächsphase erfolgt ausschließlich intern; über sie darf keinerlei Information veröffentlicht werden.
 
#Einzige Ausnahme von Punkt 2 ist die Erwähnung eines Ausscheideverfahrens in vertraulichen Berichten an den Aufsichtsrat, falls antibürokratische Tendenzen ersichtlich sind.
 
#In der Gesprächsphase soll das Mitglied, das die Absicht des Ausscheidens erklärt hat, mit wirksamen Mitteln davon überzeugt werden, dass ein Ausscheiden nicht die beste Lösung ist.
 
#Jedes Mitglied des Geheimdienstes darf dabei mithelfen, Überzeugungsarbeit zu leisten.<br />
 
...
 
''Absatz b [Ausscheiden auf Initiative des Organs]''<br />
 
...
 
  
====Artikel II [Ämter und Befugnisse]====
+
===3 Akten- und Vorgangsnummerierung===
 +
:(a) Auf den Vorgangsseiten des Zentralrates der Paragraphenreiter hat jede Akte eine gültige Aktennummer gemäß Absatz (b) und (c) und jeder Vorgang eine gültige Vorgangsnummer gemäß Absatz (d) bis (h) zu tragen.
 +
:(b) Die Aktennummer ergibt sich einerseits aus dem ersten Buchstaben des Raumes, in dem die Akte erstellt wird. Dabei werden die Namenszusätze "Dr." und "Professor" übersprungen.
 +
:(c) Der zweite Bestandteil ist eine innerhalb des Raumes fortlaufende ganzzahlige Nummer, beginnend bei 1.
 +
:(d) Zur Bestimmung der Vorgangsnummer sind zunächst alle Stellen des Tagesdatums der Einreichung im Format TT.MM.JJJJ zu addieren.
 +
:(e) Vom Ergebnis ist die Anzahl der Zeichen des Kamelnamens des Einreichenden abzuziehen. Dabei zählen die Sonderzeichen ? und * an Wochentagen ohne ''M'' bzw. ''m'' im Namen doppelt, sonst einfach. Die Sonderzeichen ! und - zählen montags, mittwochs und donnerstags von 14:23 bis 20:47 doppelt, sonst einfach. Leerzeichen zählen grundsätzlich nicht, außer sonntags zwischen 3:39 und 19:15. Großbuchstaben zählen freitags zwischen 17:17 und 21:21 doppelt. Der Kleinbuchstabe ''j'' zählt dienstags und samstags 5:06 bis 12:56 nicht.
 +
:(f) Sollte sich als Ergebnis eine negative Zahl ergeben, so ist die Anzahl der Kalendertage des laufenden Monats hinzuzuzählen.
 +
:(g) Sollte die ergebende Zahl keine eindeutige Vorgangsnummer ergeben, so ist ein beliebiger kyrillischer Kleinbuchstabe anzufügen. An ganzzahlig durch 3 teilbaren Kalendertagen ist stattdessen ein griechischer Großbuchstabe zu verwenden. Bei Mangel an entsprechenden Buchstaben können auch mehrere verwendet werden.
 +
:(h) Der Vorgangsnummer ist stets die Aktennummer voranzustellen, außer an ganzzahlig durch 5 teilbaren Kalendertagen. Zur Abtrennung ist ein Punkt (.) zu verwenden, in ungeraden Wochen dagegen eine Tilde (~).
  
'''§ 1 [Befugnisse und Aufgaben]'''
+
===4 Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung===
...
+
:(a) Zur Einreichung eines Antrags auf Änderung der Spielregeln benötigt der Antragsteller eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung. Es ist dabei unerheblich, ob der Antrag unter eigenem Namen, für ein Organ oder im Rahmen einer Delegation eingereicht wird.
 +
:(b) Der Zentralrat der Paragraphenreiter erteilt die Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung auf Antrag.
 +
:(c) Der Antrag auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung ist samt einem korrekt und vollständig ausgefüllten Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.
  
'''§ 2 [Vorsitz]'''
+
===5 Rechtsmittel===
...
+
:(a) Als Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates können Anfechtungen eingereicht werden.
 +
:(b) Zu jeder Anfechtung ist ein korrekt und vollständig ausgefüllter Rechtsmitteleinlegungsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.
 +
:(c) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2 sowie Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 können nicht inhaltlich angefochten werden.
 +
:(d) Jeder Paragraphenreiter kann Anfechtungen selbstständig bearbeiten.
 +
:(e) Ist der Anfechtende mit der Bearbeitung einer Anfechtung nicht einverstanden, so kann er eine Beschwerde einlegen. Über Beschwerden wird durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Paragraphenreiter entschieden.
  
===Abschnitt C [Vorgänge]===
+
===6 Geschäftsordnungsbestimmungen===
 +
:(a) Im Friedemann-von-Klönen-Foyer hängt die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter aus.
 +
:(b) Diese Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter geändert oder außer Kraft gesetzt werden.
 +
:(c) Der Anhang der Geschäftsordnung kann durch jeden Paragraphenreiter durch einfache Bearbeitung geändert werden. Dies gilt analog auch für die im Anhang bereitgestellten Vorlagen des Zentralrates der Paragraphenreiter.
 +
:(d) Treten bei der Änderung des Anhangs gemäß Absatz (c) Uneinigkeiten zwischen den Paragraphenreitern auf, so ist ein Mehrheitsbeschluss zu fällen, dem 4 Tage lang nicht durch Änderung gemäß Absatz (c) zuwidergehandelt werden darf, soweit nicht anders beschlossen.
  
====Artikel I [Begriffsdefinitionen]====
+
===Anhang===
 +
====Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen====
 +
{{Bürokratenspiel/12. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen}}
  
'''§ 1 [Grundlegende Begriffe]'''<br />
+
Einbindung:
''Absatz a [Vorgangsbegriffe]''<br />
+
<pre><nowiki>{{Bürokratenspiel/12. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen
(1) Vorgang
+
|1a= |1b= |1c=
#Als Vorgang wird jedes souveräne Formular...
+
|2=
(2) Öffentlicher Vorgang<br />
+
|3a= |3b= |3c=
(3) Nichtöffentlicher Vorgang<br />
+
|4=
''Absatz b [Aktenbegriffe]''<br />
+
|5a= |5b= |5c=
(1) Akte<br />
+
|6=
(2) Öffentliche Akte<br />
+
|7a= |7b=
(3) Nichtöffentliche Akte
+
|8=
 +
}}</nowiki></pre>
 +
Antworten sind mit „x“ anzukreuzen bzw. ordnungsgemäß in die Textfelder zu füllen.
  
'''§ 2 [Spezielle Begriffe]'''<br />
+
====Rechtsmitteleinlegungsfragebogen====
''Absatz a [Vorbringungen]''<br />
+
{{Bürokratenspiel/12. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Rechtsmitteleinlegungsfragebogen}}
(1) Öffentliche Vorbringung
 
#Als Öffentliche Vorbringungen gelten jeder Antrag und jede Anfrage, deren Adressat der Geheimdienst oder eine ihm angehörige Körperschaft ist.
 
#Ausgenommen hiervon sind Anträge und Anfragen von Mitgliedern des Geheimdienstes, die die Inkraftsetzung, Änderung oder Außerkraftsetzung der Öffentlichen Geschäftsordnung des Geheimdienstes oder zusätzlicher öffentlicher oder nichtöffentlicher Bestimmungen zum Zwecke haben.
 
#Des Weiteren sind nichtöffentliche Anträge und Anfragen ausgenommen.<br />
 
(2) Interne Vorbringung<br />
 
(3) Nichtöffentliche Vorbringung<br />
 
''Absatz b [Bearbeitungsvorgänge]''<br />
 
(1) Explizite Bearbeitung<br />
 
(2) Uneigentliche Bearbeitung<br />
 
''Absatz c [Mitteilende Vorgänge]''<br />
 
(1) Beauftragung<br />
 
(2) Hinweis<br />
 
''Absatz d [Rechtsmittel]''<br />
 
  
...
+
Einbindung:
#Öffentliche Vorbringungen sind in der Empfangshalle einzureichen.
+
<pre><nowiki>{{Bürokratenspiel/12. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Rechtsmitteleinlegungsfragebogen
#Sollte keine Berechtigung zur Bearbeitung der Empfangshalle bestehen, so kann in dringenden Fällen der Spielleiter um die Einreichung gebeten werden. Die Entscheidung darüber liegt beim Spielleiter.<br />
+
|1a= |1b= |1c=
...
+
|2a=
 +
|3=
 +
|4=
 +
}}</nowiki></pre>
 +
Antworten sind mit „x“ anzukreuzen bzw. ordnungsgemäß in die Textfelder zu füllen.
  
 
==Hilfestellungen für Bürokraten==
 
==Hilfestellungen für Bürokraten==

Aktuelle Version vom 16. Oktober 2012, 21:40 Uhr

Montag
8
Juli
2024
12:02

Für vorgenannte Angaben
wird keine Haftung
übernommen.

Willkommen auf der Übersichtsseite von Kamelokronf. Auf der Diskussionsseite dieser Seite können offizielle, formlose Anfragen an Kamelokronf gestellt werden, jedoch nicht in Ausübung seines Amtes als Organmitglied (d. h. keine Antragstellungen laut Regeln etc.).

  • Aktuell: Teilnahme an Runde 12.


Notizen[<small>bearbeiten</small>]

Regelungen zur Ordnungsgemäßen Tätigkeit des Zentralrates (ROTZ)

1 Organ und Ämter[<small>bearbeiten</small>]

(a) Die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter dürfen als Paragraphenreiter bezeichnet werden.
(b) Der Vorsitzende wird durch die einfache Mehrheit der Paragraphenreiter gewählt.

2 Vorgangsseiten[<small>bearbeiten</small>]

(a) Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung beendet der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Arbeit auf der allgemeinen Vorgangsseite. Ausnahmen siehe Absatz (g).
(b) Zur Weiterführung einer Akte der allgemeinen Vorgangsseite, im Folgenden Ursprungsakte, ist eine neue Akte, im Folgenden Weiterführungsakte, gemäß dieser Geschäftsordnung zu erstellen. Der erste Vorgang der Weiterführungsakte soll dabei eine Anmerkung sein, die auf die Ursprungsakte verweist und deren Fortführung an dieser Stelle bekanntgibt. Für den Ort und die Nummerierung der Weiterführungsakte ist der erste Vorgang der Ursprungsakte maßgeblich.
(c) Anträge auf Regeländerungen gemäß § 5 (a) der Spielregeln sind im Professor-Bienlein-Zimmer einzureichen. Dazu ist eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung erforderlich.
(d) Anträge auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung sowie alle sonstigen Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter sind im Dölerich-Hirnfidler-Raum zu stellen.
(e) Interne Besprechungen, Änderungen der Geschäftsordnung sowie sämtliche Abstimmungen des Zentralrates der Paragraphenreiter finden im Dr.-Wutzofant-Saal unter Ausschluss unbefugter Öffentlichkeit statt.
(f) Öffentliche Bekanntgaben des Zentralrates Paragraphenreiter, beispielsweise zur Auflösung des Aufsichtsrates gemäß § 4.2 (b) oder zur Neubesetzung des Spielleiters gemäß § 4.2 (c), werden in der Victor-Hugenay-Halle verlesen.
(g) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2, Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 sowie Maßnahmen nach § 6 (e) Satz 2 der Spielregeln gibt der Zentralrat generell in den entsprechenden Akten auf auswärtigen Vorgangsseiten bekannt.

3 Akten- und Vorgangsnummerierung[<small>bearbeiten</small>]

(a) Auf den Vorgangsseiten des Zentralrates der Paragraphenreiter hat jede Akte eine gültige Aktennummer gemäß Absatz (b) und (c) und jeder Vorgang eine gültige Vorgangsnummer gemäß Absatz (d) bis (h) zu tragen.
(b) Die Aktennummer ergibt sich einerseits aus dem ersten Buchstaben des Raumes, in dem die Akte erstellt wird. Dabei werden die Namenszusätze "Dr." und "Professor" übersprungen.
(c) Der zweite Bestandteil ist eine innerhalb des Raumes fortlaufende ganzzahlige Nummer, beginnend bei 1.
(d) Zur Bestimmung der Vorgangsnummer sind zunächst alle Stellen des Tagesdatums der Einreichung im Format TT.MM.JJJJ zu addieren.
(e) Vom Ergebnis ist die Anzahl der Zeichen des Kamelnamens des Einreichenden abzuziehen. Dabei zählen die Sonderzeichen ? und * an Wochentagen ohne M bzw. m im Namen doppelt, sonst einfach. Die Sonderzeichen ! und - zählen montags, mittwochs und donnerstags von 14:23 bis 20:47 doppelt, sonst einfach. Leerzeichen zählen grundsätzlich nicht, außer sonntags zwischen 3:39 und 19:15. Großbuchstaben zählen freitags zwischen 17:17 und 21:21 doppelt. Der Kleinbuchstabe j zählt dienstags und samstags 5:06 bis 12:56 nicht.
(f) Sollte sich als Ergebnis eine negative Zahl ergeben, so ist die Anzahl der Kalendertage des laufenden Monats hinzuzuzählen.
(g) Sollte die ergebende Zahl keine eindeutige Vorgangsnummer ergeben, so ist ein beliebiger kyrillischer Kleinbuchstabe anzufügen. An ganzzahlig durch 3 teilbaren Kalendertagen ist stattdessen ein griechischer Großbuchstabe zu verwenden. Bei Mangel an entsprechenden Buchstaben können auch mehrere verwendet werden.
(h) Der Vorgangsnummer ist stets die Aktennummer voranzustellen, außer an ganzzahlig durch 5 teilbaren Kalendertagen. Zur Abtrennung ist ein Punkt (.) zu verwenden, in ungeraden Wochen dagegen eine Tilde (~).

4 Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung[<small>bearbeiten</small>]

(a) Zur Einreichung eines Antrags auf Änderung der Spielregeln benötigt der Antragsteller eine Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung. Es ist dabei unerheblich, ob der Antrag unter eigenem Namen, für ein Organ oder im Rahmen einer Delegation eingereicht wird.
(b) Der Zentralrat der Paragraphenreiter erteilt die Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung auf Antrag.
(c) Der Antrag auf Regeländerungsantragseinreichungsberechtigung ist samt einem korrekt und vollständig ausgefüllten Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.

5 Rechtsmittel[<small>bearbeiten</small>]

(a) Als Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates können Anfechtungen eingereicht werden.
(b) Zu jeder Anfechtung ist ein korrekt und vollständig ausgefüllter Rechtsmitteleinlegungsfragebogen einzureichen. Der aktuell gültige Fragebogen findet sich im Anhang dieser Geschäftsordnung.
(c) Vetos gemäß § 4.1 (d) Satz 2 sowie Widersprüche gemäß § 10 (c) Satz 2 können nicht inhaltlich angefochten werden.
(d) Jeder Paragraphenreiter kann Anfechtungen selbstständig bearbeiten.
(e) Ist der Anfechtende mit der Bearbeitung einer Anfechtung nicht einverstanden, so kann er eine Beschwerde einlegen. Über Beschwerden wird durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Paragraphenreiter entschieden.

6 Geschäftsordnungsbestimmungen[<small>bearbeiten</small>]

(a) Im Friedemann-von-Klönen-Foyer hängt die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter aus.
(b) Diese Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter geändert oder außer Kraft gesetzt werden.
(c) Der Anhang der Geschäftsordnung kann durch jeden Paragraphenreiter durch einfache Bearbeitung geändert werden. Dies gilt analog auch für die im Anhang bereitgestellten Vorlagen des Zentralrates der Paragraphenreiter.
(d) Treten bei der Änderung des Anhangs gemäß Absatz (c) Uneinigkeiten zwischen den Paragraphenreitern auf, so ist ein Mehrheitsbeschluss zu fällen, dem 4 Tage lang nicht durch Änderung gemäß Absatz (c) zuwidergehandelt werden darf, soweit nicht anders beschlossen.

Anhang[<small>bearbeiten</small>]

Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen[<small>bearbeiten</small>]

Nach bestem
Wissen und
Gewissen
Fragebogen

Vorgangsnummer:

Adressat:

Fragen:

  1. Wie haben Sie vom Zentralrat der Paragraphenreiter erfahren? Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Klage von Bekannten oder Verwandten Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Lesen der Spielregeln Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Schicksal
  2. Wo waren sie am 27.08.1979 zwischen 11 und 23 Uhr?    
  3. Haben Sie regelmäßigen Schriftverkehr? Ankreuzkaestchen ohne Haken.png nicht wirklich Ankreuzkaestchen ohne Haken.png müsste mal wieder… Ankreuzkaestchen ohne Haken.png mehr als fünfmal täglich
  4. Was würden Sie mit vierhundertmillionenmilliarden Lewonzen machen?    
  5. Sind Sie schwanger? Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja Ankreuzkaestchen ohne Haken.png vielleicht Ankreuzkaestchen ohne Haken.png unter Umständen
  6. Wenn 2 Ochsen in 2 Tagen 2 Liter Milch geben. Wieviel Milch geben dann 10 Ochsen in 10 Tagen?    
  7. Sind Sie an einer Verschwörung gegen den Zentralrat der Paragraphenreiter beteiligt oder haben Sie das in Zukunft vor? Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja Ankreuzkaestchen ohne Haken.png nein
  8. Wie alt ist der Busfahrer?    

Unterschrift, Datum:

Einbindung:

{{Bürokratenspiel/12. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Regeländerungsantragseinreichungsberechtigungsantragsfragebogen
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Antworten sind mit „x“ anzukreuzen bzw. ordnungsgemäß in die Textfelder zu füllen.

Rechtsmitteleinlegungsfragebogen[<small>bearbeiten</small>]

Nach bestem
Wissen und
Gewissen
Fragebogen

Vorgangsnummer:

Adressat:

Fragen:

  1. An wie vielen Verschwörungen waren Sie bereits beteiligt? Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 9–11 Ankreuzkaestchen ohne Haken.png drölf Ankreuzkaestchen ohne Haken.png mehr als 23
  2. Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Antragsmenge verloren und bis zur Regelübertretung Vorgänge ausgeführt? Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja
  3. Als der Sachbearbeiter auf den Flur trat, sah er sieben Antragsteller mit jeweils sieben Familienmitgliedern. Jedes Familienmitglied hatte sieben bereits vollständig ausgefüllte Kreuzworträtselhefte dabei. Wie viele Personen und Hefte befanden sich auf den Stühlen des Flures?    
  4. Nennen Sie fünf Ihrer Schwächen.    

Unterschrift, Datum:

Einbindung:

{{Bürokratenspiel/12. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Rechtsmitteleinlegungsfragebogen
|1a= |1b= |1c=
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Antworten sind mit „x“ anzukreuzen bzw. ordnungsgemäß in die Textfelder zu füllen.

Hilfestellungen für Bürokraten[<small>bearbeiten</small>]

Synonyme für "Organ"[<small>bearbeiten</small>]

  • Abordnung
  • Administration
  • Amt
  • Anstalt
  • Aufsicht
  • Ausschuss
  • Behörde
  • Beirat
  • Club
  • Crew
  • Dienst
  • Dienststelle
  • Einrichtung
  • Forum
  • Genossenschaft
  • Gesellschaft
  • Gremium
  • Gruppe
  • Innung
  • Instanz
  • Institut
  • Institution
  • Kammer
  • Kollegium
  • Komitee
  • Kommissariat
  • Kommission
  • Konferenz
  • Konsortium
  • Konvent
  • Konzil
  • Kreis
  • Kuratorium
  • Lobby
  • Ministerium
  • Organ
  • Organisation
  • Plenum
  • Rat
  • Revision
  • Sekretariat
  • Sektion
  • Sozietät
  • Stelle
  • Truppe
  • Union
  • Verein
  • Vereinigung
  • Versammlung
  • Vertretung
  • Zirkel

Synonyme für "Regelung"[<small>bearbeiten</small>]

  • Anweisung
  • Bestimmung
  • Codex
  • Dekret
  • Edikt
  • Erlass
  • Festlegung
  • Gebot
  • Gesetz
  • Grundsatz
  • Instruktion
  • Klausel
  • Leitlinie
  • Ordnung
  • Prinzip
  • Programm
  • Regel
  • Regelung
  • Reglement
  • Richtlinie
  • Satzung
  • Statut
  • Vereinbarung
  • Verfügung
  • Verordnung
  • Vorschrift