Diskussion:Staatsanwalt: Unterschied zwischen den Versionen

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* Vieles ist unwitzig, sondern zeugt eher vom Frust eines Nicht-Staatsanwalts/-Juristen/-Beamten (Staatsanwälte können nichts und verdienen zuviel)
 
* Vieles ist unwitzig, sondern zeugt eher vom Frust eines Nicht-Staatsanwalts/-Juristen/-Beamten (Staatsanwälte können nichts und verdienen zuviel)
 
* Einiges ist schlicht und ergreifend falsch (also nicht "witzig-falsch", sondern nur falsch: Erfolgreiche Examensabsolventen dürfen sich automatisch als Rechtsanwalt bezeichen; nur die besten Absolventen werden Rechtsanwälte (nebenbei: Wie passt das zusammen); Staatsanwälte können nicht für befangen erklärt werden ...)--[[Kamel:Palm Kunkel|Palm Kunkel]] ([[Kamel Diskussion:Palm Kunkel|Diskussion]]) 01:06, 21. Nov. 2012 (NNZ)
 
* Einiges ist schlicht und ergreifend falsch (also nicht "witzig-falsch", sondern nur falsch: Erfolgreiche Examensabsolventen dürfen sich automatisch als Rechtsanwalt bezeichen; nur die besten Absolventen werden Rechtsanwälte (nebenbei: Wie passt das zusammen); Staatsanwälte können nicht für befangen erklärt werden ...)--[[Kamel:Palm Kunkel|Palm Kunkel]] ([[Kamel Diskussion:Palm Kunkel|Diskussion]]) 01:06, 21. Nov. 2012 (NNZ)
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:Hm. Ich sehe das nicht so verbissen.
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:*es betrifft schon Staatsanwälte (siehe Eintrag in WP):
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:** ein Staatsanwalt sollte eine Ausbildung als Jurist haben, beide Staatsexamen müssen bestanden werden: Volljurist.
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:** Staatsanwälte werden beamtenrechtlich als Richter besoldet (nicht einfach nur wie Bundespolizisten, Soldaten und Beamte). Das Leistungsprinzip kann man bei Soldaten nicht so recht anwenden (Anzahl der gewonnen Kriege pro Monat?), bei Polizisten eher auch nicht, bei allen anderen Anwendungsfällen sollte dieses Besoldungsprinzip eine persönliche Unabhängigkeit und Loyalität dem Dienstherrn gegenüber fördern.
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::: Höhe der Besoldung: Besoldungsstufe R1 für einen Staatsanwalt bleibt selbst für einen Beamten des mittleren Dienstes (höher kann man da nicht einsteigen) mit Besoldungsstufe A9 (Leutnant) ein schwer erreichbares Fernziel.
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::: Staatsanwälte verdienen nicht zu viel, sie erhalten teilweise nur zu viel: das ist eine weit verbreitete Ansicht, nicht unwesentlich beeinflusst durch das Auftreten von Lars-Torben Oltrogge beim Kachelmannprozess.
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:* Ich sehe einen Unterschied zwischen ''sich als Rechtsanwalt bezeichen'' und ''Rechtsanwalt sein''. So darf er sich als Volljurist als Rechtsanwalt bezeichenen, muss aber nicht als solcher praktizieren.
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: Ich finde den Artikel übrigens auch nicht witzig. Man kann darüber wohl auch nichts Witziges schreiben: die Realität ist einfach zu traurig. Ich erinnere nur daran, dass ein Ermittlungsverfahren innerhalb der Staatsanwaltschaft Mannheim eingeleitet wurde, um herauszufinden, wer die ganzen Interna (und gezielte Falschinformationen) an die Presse weitergegeben hat. Von einem Ergebnis dieser Ermittlungen ist übrigens nichts an die Öffentlichkeit gelangt. Ergebnislos: es fällt nur auf, dass der jeweilige Zeitpunkt und Inhalt der Veröffentlichung genau in das Konzept passte, eine Vorverurteilung von Kachelmann in der Öffentlichkeit zu erwirken.
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: Ich würde daher den Artikel eher als eine Art Anklage sehen.
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: Aber vielleicht fällt dir ja dazu mehr ein :-) und ich wäre dir auch nicht böse, wenn es was Witziges ist. ;) --[[Kamel:Charly Whisky|Charly Whisky]] ([[Kamel Diskussion:Charly Whisky|Diskussion]]) 10:41, 21. Nov. 2012 (NNZ)

Version vom 21. November 2012, 11:41 Uhr

Einwände

Sorry, aber bei dem Artikel hakt so einiges:

  • Lemmaverfehlung: Ein großer Teil betrifft keineswegs Staatsanwälte, sondern
    • Juristen allgemein (Ausführungen zu Studieninhalten, zu Richtern und Rechtsanwälten), oder
    • Beamte allgemein (Besoldung leistungsunabhängig und im voraus),
  • Vieles ist unwitzig, sondern zeugt eher vom Frust eines Nicht-Staatsanwalts/-Juristen/-Beamten (Staatsanwälte können nichts und verdienen zuviel)
  • Einiges ist schlicht und ergreifend falsch (also nicht "witzig-falsch", sondern nur falsch: Erfolgreiche Examensabsolventen dürfen sich automatisch als Rechtsanwalt bezeichen; nur die besten Absolventen werden Rechtsanwälte (nebenbei: Wie passt das zusammen); Staatsanwälte können nicht für befangen erklärt werden ...)--Palm Kunkel (Diskussion) 01:06, 21. Nov. 2012 (NNZ)


Hm. Ich sehe das nicht so verbissen.
  • es betrifft schon Staatsanwälte (siehe Eintrag in WP):
    • ein Staatsanwalt sollte eine Ausbildung als Jurist haben, beide Staatsexamen müssen bestanden werden: Volljurist.
    • Staatsanwälte werden beamtenrechtlich als Richter besoldet (nicht einfach nur wie Bundespolizisten, Soldaten und Beamte). Das Leistungsprinzip kann man bei Soldaten nicht so recht anwenden (Anzahl der gewonnen Kriege pro Monat?), bei Polizisten eher auch nicht, bei allen anderen Anwendungsfällen sollte dieses Besoldungsprinzip eine persönliche Unabhängigkeit und Loyalität dem Dienstherrn gegenüber fördern.
Höhe der Besoldung: Besoldungsstufe R1 für einen Staatsanwalt bleibt selbst für einen Beamten des mittleren Dienstes (höher kann man da nicht einsteigen) mit Besoldungsstufe A9 (Leutnant) ein schwer erreichbares Fernziel.
Staatsanwälte verdienen nicht zu viel, sie erhalten teilweise nur zu viel: das ist eine weit verbreitete Ansicht, nicht unwesentlich beeinflusst durch das Auftreten von Lars-Torben Oltrogge beim Kachelmannprozess.
  • Ich sehe einen Unterschied zwischen sich als Rechtsanwalt bezeichen und Rechtsanwalt sein. So darf er sich als Volljurist als Rechtsanwalt bezeichenen, muss aber nicht als solcher praktizieren.
Ich finde den Artikel übrigens auch nicht witzig. Man kann darüber wohl auch nichts Witziges schreiben: die Realität ist einfach zu traurig. Ich erinnere nur daran, dass ein Ermittlungsverfahren innerhalb der Staatsanwaltschaft Mannheim eingeleitet wurde, um herauszufinden, wer die ganzen Interna (und gezielte Falschinformationen) an die Presse weitergegeben hat. Von einem Ergebnis dieser Ermittlungen ist übrigens nichts an die Öffentlichkeit gelangt. Ergebnislos: es fällt nur auf, dass der jeweilige Zeitpunkt und Inhalt der Veröffentlichung genau in das Konzept passte, eine Vorverurteilung von Kachelmann in der Öffentlichkeit zu erwirken.
Ich würde daher den Artikel eher als eine Art Anklage sehen.
Aber vielleicht fällt dir ja dazu mehr ein :-) und ich wäre dir auch nicht böse, wenn es was Witziges ist. ;) --Charly Whisky (Diskussion) 10:41, 21. Nov. 2012 (NNZ)