Diskussion:Staatsanwalt
Einwände[<small>bearbeiten</small>]
Sorry, aber bei dem Artikel hakt so einiges:
- Lemmaverfehlung: Ein großer Teil betrifft keineswegs Staatsanwälte, sondern
- Juristen allgemein (Ausführungen zu Studieninhalten, zu Richtern und Rechtsanwälten), oder
- Beamte allgemein (Besoldung leistungsunabhängig und im voraus),
- Vieles ist unwitzig, sondern zeugt eher vom Frust eines Nicht-Staatsanwalts/-Juristen/-Beamten (Staatsanwälte können nichts und verdienen zuviel)
- Einiges ist schlicht und ergreifend falsch (also nicht "witzig-falsch", sondern nur falsch: Erfolgreiche Examensabsolventen dürfen sich automatisch als Rechtsanwalt bezeichen; nur die besten Absolventen werden Rechtsanwälte (nebenbei: Wie passt das zusammen); Staatsanwälte können nicht für befangen erklärt werden ...)--Palm Kunkel (Diskussion) 01:06, 21. Nov. 2012 (NNZ)
- Hm. Ich sehe das nicht so verbissen.
- es betrifft schon Staatsanwälte (siehe Eintrag in WP):
- ein Staatsanwalt sollte eine Ausbildung als Jurist haben, beide Staatsexamen müssen bestanden werden: Volljurist.
- Staatsanwälte werden beamtenrechtlich als Richter besoldet (nicht einfach nur wie Bundespolizisten, Soldaten und Beamte). Das Leistungsprinzip kann man bei Soldaten nicht so recht anwenden (Anzahl der gewonnen Kriege pro Monat?), bei Polizisten eher auch nicht, bei allen anderen Anwendungsfällen sollte dieses Besoldungsprinzip eine persönliche Unabhängigkeit und Loyalität dem Dienstherrn gegenüber fördern.
- Höhe der Besoldung: Besoldungsstufe R1 für einen Staatsanwalt bleibt selbst für einen Beamten des mittleren Dienstes (höher kann man da nicht einsteigen) mit Besoldungsstufe A9 (Leutnant) ein schwer erreichbares Fernziel.
- Staatsanwälte verdienen nicht zu viel, sie erhalten teilweise nur zu viel: das ist eine weit verbreitete Ansicht, nicht unwesentlich beeinflusst durch das Auftreten von Lars-Torben Oltrogge beim Kachelmannprozess.
- Ich sehe einen Unterschied zwischen sich als Rechtsanwalt bezeichen und Rechtsanwalt sein. So darf er sich als Volljurist als Rechtsanwalt bezeichenen, muss aber nicht als solcher praktizieren.
- es betrifft schon Staatsanwälte (siehe Eintrag in WP):
- Ich finde den Artikel übrigens auch nicht witzig. Man kann darüber wohl auch nichts Witziges schreiben: die Realität ist einfach zu traurig. Ich erinnere nur daran, dass ein Ermittlungsverfahren innerhalb der Staatsanwaltschaft Mannheim eingeleitet wurde, um herauszufinden, wer die ganzen Interna (und gezielte Falschinformationen) an die Presse weitergegeben hat. Von einem Ergebnis dieser Ermittlungen ist übrigens nichts an die Öffentlichkeit gelangt. Ergebnislos: es fällt nur auf, dass der jeweilige Zeitpunkt und Inhalt der Veröffentlichung genau in das Konzept passte, eine Vorverurteilung von Kachelmann in der Öffentlichkeit zu erwirken.
- Ich würde daher den Artikel eher als eine Art Anklage sehen.
- Aber vielleicht fällt dir ja dazu mehr ein :-) und ich wäre dir auch nicht böse, wenn es was Witziges ist. ;) --Charly Whisky (Diskussion) 10:41, 21. Nov. 2012 (NNZ)
Für mich ist das eine gelungene Satire. Kein Schenkelklopfhumor, aber trifft den Nagen auf den Kopf. Das Thema Immunität von Staatsanwälten und Richtern etc. ist ein durchaus kritikwürdiges und bedenkliches, den man satirisch begegnen kann - eher noch: sollte! Neulich habe ich erst einen Bericht gelesen von einem Lehrer, der aufgrund von hanebüchenen Fehlern in der Beweisführung fünf Jahre unschuldig im Knast saß, sein Amt für immer an den Nagel hängen kann und einige Schikane mehr ertragen musste wegen - wie inzwischen erwiesen - falscher Vergewaltigungs-Beschuldigung einer Kollegin. Die Verantwortlichen hocken mit dem A... im Trockenen. [1] Es ist nicht zu fassen, da landen auf der einen Seite Leute im Knast wegen solcher Delikte, ohne diese begangen zu haben, während anderswo echte Täter frei rumlaufen, in beiden Fällen oft, weil man schlichtweg keinen Bock auf eine ordentliche Untersuchung der Sachlage hat. Schweres aber wichtiges Thema für eine Satire. 8-D (Diskussion) 17:09, 21. Nov. 2012 (NNZ) Nachtrag: Hatte ich es doch richtig in Erinnerung: besagtes Justizopfer verstarb nur ein Jahr nach seiner Freilassung im Alter von 53 Jahren. Er wurde nie offiziell rehabilitiert. [2]
- Stimmt alles. Ist in dieser Form aber eher was für einen Spiegel-Artikel als für ein Satire-Wiki. Gerade weil der Artikel verbissen und ohne leichte Muse daherkommt. Bei dem Lemma haut uns die Konkurrenz ungespitzt in den Boden. Isso. Leider.--Palm Kunkel (Diskussion) 19:12, 21. Nov. 2012 (NNZ)
- Nu stelle mal unser Licht nicht so weit untern Scheffel: der passende Artikel zur Konkurrenz ist doch Anwalt und nicht Staatsanwalt. Du solltes dann also auch mit Staatsanwalt vergleichen. --Charly Whisky (Diskussion) 19:47, 21. Nov. 2012 (NNZ)
- Offenbar haben wir hier Alle eine leicht anders getönte Brille. Ich persönlich finde den Artikel nicht verbissen. Er erscheint mir durch und durch satirisch, allenfalls an manchen Stellen etwas polemisch - aber das mit Maß und Witz. Leichte Muse würde dem Thema m.E. nicht unbedingt gerecht. Falls es einzelne Stellen sind, die den verbissenen Eindruck hinterlassen, könnte man diese ggf. hier zitieren und dann schauen, ob eine Überarbeitung zu mehr Eleganz verhelfen könnte. 8-D (Diskussion) 20:53, 21. Nov. 2012 (NNZ)