Nationalgericht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
|||
Zeile 82: | Zeile 82: | ||
|[[Russland]] || [[Vodka]] | |[[Russland]] || [[Vodka]] | ||
|} | |} | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Kulinarik]] |
Version vom 6. Dezember 2005, 11:31 Uhr
Dieser Artikel beleuchtet behandelt den kulinarischen Aspekt eines Gerichtes auf nationaler Ebene. Für die gleichnamige (nationale) Institution siehe Gerichtshof. |
Ein Nationalgericht ist eine landesspezifische Speise. In den jeweiligen Ländern werden NUR die Nationalgerichte gegessen. Es kann vorkommen das ein Land mehrere Nationalgerichte hat.