Triebwagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. August 2009, 18:34 Uhr
Synonym für Schlafwagen.
Wird oft mit dem Wagen zum Antreiben von irgendwas verwechselt.
Im Triebwagen, insbesondere in denen mit geschlossenen Doppelbetten, werden die Fahrkarten der Triebtäter nicht vom Zugbegleiter kontrolliert. Besonders gerne wird im Berufsverkehr auf die Fahrkartenkontrolle verzichtet.
Als Ausgleich dafür müssen Uhrheberrechtsabgaben für eventuelle Erzeugnisse in den sog. Triebwägen GEZahlt werden, die meist in Form der Leibeigenschaft an die Deutsche Bahn als Zugbegleiter abgeführt werden.
Neuerdings werden Triebwagen auch bei der S-Bahn eingesetzt.
Siehe auch: Eisernes Kamel | U-Bahn
Siehe besser nicht: Blödkamel, D’r Skiwaggon