Obdachlosengeld-II: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Obdachlosengeld-II'''. Mit der kommenden Reformstufe zur [[Asoziale Marktwirtschaft|Asozialen Marktwirtschaft]] wird eine Art [[Kurtaxe]] für Obdachlose eingeführt. Wer sich als Obdachloser in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhalten will, muss dafür einen Euro pro Stunde bezahlen. Das OLG-II wird mittels vorhandener Parkscheinautomaten eingezogen. Obdachlose ohne gültiges OLG-II-Ticket kommen unverzüglich in die [[Wurst]].
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[[Datei:Penner.jpg|thumb|Diese beiden Kandidaten haben noch kein OLG II abgeführt - nach der Ausnüchterung residieren sie halt auf der nächsten Parkbank.]]
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Beim '''Obdachlosengeld-II''' handelt es sich um eine Art [[Kurtaxe]] für [[Penner|Obdachlos]]e, die im Rahmen der kommenden Reformstufe zur [[Asoziale Marktwirtschaft|asozialen Marktwirtschaft]] und der Umstellung aller Unterstützungs-Zahlungen auf [[Antigeld]] eingeführt wird. Wer sich als Obdachloser in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhalten will, muss dafür einen [[Euro]] pro [[Stunde]] bezahlen. Das OLG-II wird mittels vorhandener Parkscheinautomaten eingezogen. Obdachlose ohne gültiges OLG-II-Ticket kommen unverzüglich in die [[Wurst]], korpulenteren Exemplaren droht das [[Dicktiergerät]].
  
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Die Bestimmungen für das OLG-II sind unlängst auf Initiative der Linkspartei entschärft worden. Um soziale Härten zu vermeiden, soll die OLG-II-Zahlungspflicht mit dem [[Ableben]] des Betroffenen enden.
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Um entsprechenden Zahlungsverpflichtungen zu entgehen, befleißigen sich notorische OLG-II Verweigerer zunehmend in der hohen [[Kunst]] des [[Bad Bank|Parkbank]]-Hopping, so dass sie derlei Mobiliar unbehelligt über einen [[Zeit]]raum von vier [[Stunde]]n beanspruchen können, um dann in den nächsten Pappkarton zu kriechen. Teleologisch sind daher auch [[Friedhof|Friedhöfe]] wieder von größerem Interesse.
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Aktuelle Version vom 12. Oktober 2009, 19:44 Uhr

Diese beiden Kandidaten haben noch kein OLG II abgeführt - nach der Ausnüchterung residieren sie halt auf der nächsten Parkbank.

Beim Obdachlosengeld-II handelt es sich um eine Art Kurtaxe für Obdachlose, die im Rahmen der kommenden Reformstufe zur asozialen Marktwirtschaft und der Umstellung aller Unterstützungs-Zahlungen auf Antigeld eingeführt wird. Wer sich als Obdachloser in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhalten will, muss dafür einen Euro pro Stunde bezahlen. Das OLG-II wird mittels vorhandener Parkscheinautomaten eingezogen. Obdachlose ohne gültiges OLG-II-Ticket kommen unverzüglich in die Wurst, korpulenteren Exemplaren droht das Dicktiergerät.

Die Bestimmungen für das OLG-II sind unlängst auf Initiative der Linkspartei entschärft worden. Um soziale Härten zu vermeiden, soll die OLG-II-Zahlungspflicht mit dem Ableben des Betroffenen enden.

Um entsprechenden Zahlungsverpflichtungen zu entgehen, befleißigen sich notorische OLG-II Verweigerer zunehmend in der hohen Kunst des Parkbank-Hopping, so dass sie derlei Mobiliar unbehelligt über einen Zeitraum von vier Stunden beanspruchen können, um dann in den nächsten Pappkarton zu kriechen. Teleologisch sind daher auch Friedhöfe wieder von größerem Interesse.