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Aktuelle Version vom 25. Juli 2017, 18:57 Uhr
Schaffen ist der Akkusativ (Anklageform) eines Schaffs, eines wolllüstigen, aber dummen Tieres, welches sich freiwillig zur Arbeit (meist Rasenmähen) begibt, ein anklagewürdiger Umstand. Natürlich erfolgt so eine Anklage vor dem Schaffengericht, und zum Rechtschaffen ist fürs Abschaffen des nicht rechtschaffenen Schaffs im Falle eines schaffen Urteils auch schon das Schaffott beschafft. Solche Schaffengerichtsprozesse machen den Schaffen ebenso zu schaffen wie dem angeklagten schaffenden Schaff, vor allem weil sie keine Einigkeit über das Schaffell schaffen. Weniger Stress durch Schaffensdrang hat der Schaffner, der am Schaffengerichtseingang lediglich die Vorladungen von Angeklagten und Zeugen wie alte Fahrkarten locht. Wenn alle Instanzen und Revisionen ergebnislos geschafft sind, sind alle Beteiligten geschafft, doch schaffen sie es noch in die Schaffengerichtsaktenkellerdisco, um den Schaffel zu tanzen.
Nicht zu verwechseln mit: Schafen