Hartzer Roller: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Hartzer Roller''' ist ab [[2023]] das staatlich vorgeschriebene Fortbewegungsmittel für [[B]]-Kamele. Finanziert wird dieser vom [[Obdachlosengeld-II]]. Alternativ steht auch die [[Uhbahn]] zur Verfügung.
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Der '''Hartzer Roller''' ist ab [[2023]] das staatlich vorgeschriebene Fortbewegungsmittel für [[B]]-Kamele. Finanziert wird dieser vom [[Obdachlosengeld-II]]. Alternativ steht auch die [[U-Bahn]] zur Verfügung.
  
 
Anhänger der [[WASG]] halten all dies für [[Käse]].
 
Anhänger der [[WASG]] halten all dies für [[Käse]].

Version vom 8. Januar 2007, 06:58 Uhr

Der Hartzer Roller ist ab 2023 das staatlich vorgeschriebene Fortbewegungsmittel für B-Kamele. Finanziert wird dieser vom Obdachlosengeld-II. Alternativ steht auch die U-Bahn zur Verfügung.

Anhänger der WASG halten all dies für Käse.