Starkbiertest: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. März 2007, 17:07 Uhr
Starkbierprobe:
In Bayern wird eine Starkbierprobe nach folgendem Prinzip durchgeführt:
- Man nimmt zwei Maß des Gerstensaftes
- Man schütte diese auf eine handelsübliche Bierbank
- Man besorge sich in halbes Dutzend gstandene Mannsbuidl in Lederhosen
- Man lasse sie auf der Bierbank, welche mit dem Getränk getränkt wurde, platznehmen
- Man warte kurz
- Man lasse sie alle gemeinsam aufstehen
Wenn nun die Bierbank an den Lederhosen der Männer 2 Minuten klebenbleibt, so ist das Bier für die Weiterverwendung bestens geeignet. Der Alkoholgehalt des Getränks lässt sich aus folgender Formel errechnen: Wurzel aus Anzahl der Massen an Bier mal Anzahl der Mannsbuidl, und dieses noch mal die Zeit, in Minuten, die die Bierbank an den Hosen klebenblieb, ergibt den Alkoholgehalt(a):
<math>a=\sqrt{2*6}*2</math>