Nationalgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Dieser Artikel|behandelt den kulinarischen Aspekt eines Gerichtes auf nationaler Ebene. Für die gleichnamige (nationale) Institution siehe [[Nationalgericht|Gerichtshof]].}}
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{{Dieser Artikel|den kulinarischen Aspekt eines Gerichtes auf nationaler Ebene. Für die gleichnamige (nationale) Institution siehe [[Nationalgericht|Gerichtshof]].}}
  
 
Ein '''Nationalgericht''' ist eine [[land]]esspezifische Speise. In den jeweiligen Ländern werden ''NUR'' die Nationalgerichte gegessen. Es kann vorkommen das ein Land mehrere Nationalgerichte hat.
 
Ein '''Nationalgericht''' ist eine [[land]]esspezifische Speise. In den jeweiligen Ländern werden ''NUR'' die Nationalgerichte gegessen. Es kann vorkommen das ein Land mehrere Nationalgerichte hat.

Version vom 6. Oktober 2007, 10:57 Uhr