GEZ: Unterschied zwischen den Versionen

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'''GEZ''', ''die'': sogenannte "Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland". Hauptbetätigungsfeld dieser Organisation ist die zwangsweise Einforderung <s>von viel Geld</s> der ''gesetzlichen Rundfunkgebühr'' für viel zu schlechtes Programm im [[Kamelvision]]. Eigentlich sieht dieses [[öffentlich-rechtlich|öffentlich-rechtliche]] [[Programm]] kein [[Kamel]], dennoch muß man trotzdem jeden Monat dafür erheblich <s>blechen</s> ''gesetzliche Rundfunkgebühren entrichten''.
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Die ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'', kurz GEZ, hat aufgrund des Rundfunkgebührenstaatsvertrages die Aufgabe, von den ''Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht'' die ''gesetzlichen Rundfunkgebühren'' einzuziehen. Als ''Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht'' sind alle, die ein ''Rundfunkempfangsgerät'' vorhalten, zur Zahlung der ''gesetzlichen Rundfunkgebühren'' verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob das ''Rundfunkempfangsgerät'' funktioniert und ob sie das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überhaupt nutzen.
  
Werbemotto der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' im Kamelvision sind beispielsweise: "Schon GEZahlt?" (kurz für: ''Sind Sie Ihrer Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren bereits nachgekommen?'') oder auch "Schon abGEZockt worden?" (kurz für: ''Ist Ihnen bereits ein Informationsschreiben der GEZ oder ein Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird, zugegangen?'').
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Da einige ''Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht'' ihrer gesetzlichen Gebührenpflicht nicht nachkommen und die ''gesetzlichen Rundfunkgebühren'' nicht bezahlen, ergreift die ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' besondere Maßnahmen, um auch diese ''Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht'' zur Zahlung ihrer ''gesetzlichen Rundfunkgebühren'' zu bewegen. Diese Maßnahmen umfassen vor allem Werbespots im öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramm, verbunden mit eingängigen gesetzlichen Werbeslogans wie:
  
Ab 2007 werden die <s>GEZ-Gebühren</s> ''gesetzlichen Rundfunkgebühren'' auch für ''neuartige Empfangsgeräte'' wie [[Faxgerät]]e oder [[Toilette]]n fällig. Selbst [[Handy]] und [[PDA]] sind davon betroffen. Diese waren bisher von der ''gesetzlichen Rundfunkgebühr'' ausgenommen. Ob es auch zweckdienlich ist, mit dem [[Handy]] als ''neuartigem Empfangsgerät'' ins [[Internet]] zu gehen, ist fraglich, denn mit dem langen Anstarren des Ladebalkens der in [[98,9%]] der Verbindungsversuche sowieso bei [[98,9%]] hängenbleibt, besteht ein hohes Augenerkrankungs[[Risiko|risiko]]. Außerdem ist die Übertragungsrate mit [[24]] KB/s (= [[Kamel]]Bytes pro Sekunde) auch ohne die <s>GEZ-Gebühren</s> ''gesetzlichen Rundfunkgebühren'' so teuer, dass sich kein <s>[[Schwein]]</s> ''Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht'' sowas leisten kann.  
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* '''Schon GEZahlt?''' (Kurz für: ''Sind Sie Ihrer Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren bereits nachgekommen?''), oder
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* '''Schon AbGEZockt?''' (Kurz für: ''Ist Ihnen bereits ein Informationsschreiben der GEZ oder ein Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird, zugegangen?'').
  
Sollte man sich weigern, an diese Organisation <s>Geld</s> ''gesetzliche Rundfunkgebühren'' zu entrichten, schrecken [[sie]] auch nicht vor Gehirnwäsche in Form von massiver <s>Briefzusendung</s> Zusendung von ''Informationsschreiben der GEZ oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird,'' oder in ganz harten Fällen sogar vor Hausbesuchen durch den ''Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten'' zurück. Die Vorgehensweise der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' erinnert daher ganz stark an die der [[Spam]]mer. Sie lassen sich auch immer wieder neue [[Methode]]n einfallen um den <s>Ottonormalverbraucher abzukassiern</s> ''Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht'' an seine Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren zu erinnern. Dazu gehören Peilwagen erster Güteklasse, sowie modernste Richtantennen. Es ist bis [[heute]] noch umstritten ob das Abhören fremder Empfangsgeräte nicht auch gebührenpflichtig ist.
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Leider können jedoch mit diesen Werbespots nur solche ''Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht'' erreicht und bekehrt werden, die ein funktionsfähiges Rundfunkempfangsgerät bereithalten und dieses auch tatsächlich nutzen. Um auch die schwarzen Schafe zu erreichen, die defekte Rundfunkempfangsgeräte vorhalten oder die von ihnen vorgehaltenen Rundfunksempfangsgeräte überhaupt nicht nutzen, muss die ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' weitere Maßnahmen ergreifen.
  
{{sa}} [[Rundfunk]], [[Mafia]]
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Dazu gehört vor allem die persönliche Aufforderung zur Zahlung durch ''mehrere Informationsschreiben der GEZ oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird''. Diese Schreiben werden Personen, die im Verdacht stehen, ''Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht'' zu sein, in kurzen Abständen zugesandt, um sie ''[http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html unter Androhung eines empfindlichen Übels zur Begleichung ihrer Gebühren zu bewegen]''. Soweit die Schreiben keine Wirkung zeigen, beschäftigt die ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' sogenannte ''Rundfunkgebührenbeauftragte'', die die suspekten Personen durchgängig observieren und mit allerlei technischen Einrichtungen wie Peilgeräten eine [[Online-Durchsuchung]] der verdächtigen Wohnungen durchführen können.
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Um sich neue Märkte zu erschließen, hat die ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' durch den subtilen Einsatz ihres ''Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten'' den Gesetzgeber veranlasst, die gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht ab 2007 auch auf ''neuartige Rundfunkempfangsgeräte'' wie [[Computer|PCs]], [[Telefon]]e, Briefkästen, [[Taube]]nschläge oder [[Ohr]]en zu erweitern.
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Neben den Praktiken des ''Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten'' führt insbesondere diese Erweiterung bei den ''Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht'' immer wieder zu kriminellen Diskussionen. Bisher konnten diese Tendenzen jedoch durch den Einsatz der  ''Rundfunkgebührenbeauftragten'' immer wirksam niedergeschlagen werden.
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Unklar ist zurzeit, ob auch die Peilwagen der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' selbst als ''neuartige Rundfunkempfangsgeräte'' einzustufen sind, für die die entsprechende Gebührenpflicht besteht.
  
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Die Kamelopedia dankt der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' für die hilfreichen [http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmahnung/index.html Hinweise zur Verwendung der korrekten sprachlichen Begriffe].
 
Die Kamelopedia dankt der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' für die hilfreichen [http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmahnung/index.html Hinweise zur Verwendung der korrekten sprachlichen Begriffe].
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{{sa}} [[Rundfunk]], [[Mafia]]
  
 
[[Kategorie:Organisationen]] [[Kategorie:Verschwörungstheorien]] [[Kategorie:Abkürzung]]
 
[[Kategorie:Organisationen]] [[Kategorie:Verschwörungstheorien]] [[Kategorie:Abkürzung]]

Version vom 2. September 2007, 11:16 Uhr

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZ, hat aufgrund des Rundfunkgebührenstaatsvertrages die Aufgabe, von den Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht die gesetzlichen Rundfunkgebühren einzuziehen. Als Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht sind alle, die ein Rundfunkempfangsgerät vorhalten, zur Zahlung der gesetzlichen Rundfunkgebühren verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob das Rundfunkempfangsgerät funktioniert und ob sie das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überhaupt nutzen.

Da einige Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht ihrer gesetzlichen Gebührenpflicht nicht nachkommen und die gesetzlichen Rundfunkgebühren nicht bezahlen, ergreift die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland besondere Maßnahmen, um auch diese Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht zur Zahlung ihrer gesetzlichen Rundfunkgebühren zu bewegen. Diese Maßnahmen umfassen vor allem Werbespots im öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramm, verbunden mit eingängigen gesetzlichen Werbeslogans wie:

  • Schon GEZahlt? (Kurz für: Sind Sie Ihrer Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren bereits nachgekommen?), oder
  • Schon AbGEZockt? (Kurz für: Ist Ihnen bereits ein Informationsschreiben der GEZ oder ein Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird, zugegangen?).

Leider können jedoch mit diesen Werbespots nur solche Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht erreicht und bekehrt werden, die ein funktionsfähiges Rundfunkempfangsgerät bereithalten und dieses auch tatsächlich nutzen. Um auch die schwarzen Schafe zu erreichen, die defekte Rundfunkempfangsgeräte vorhalten oder die von ihnen vorgehaltenen Rundfunksempfangsgeräte überhaupt nicht nutzen, muss die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland weitere Maßnahmen ergreifen.

Dazu gehört vor allem die persönliche Aufforderung zur Zahlung durch mehrere Informationsschreiben der GEZ oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird. Diese Schreiben werden Personen, die im Verdacht stehen, Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht zu sein, in kurzen Abständen zugesandt, um sie unter Androhung eines empfindlichen Übels zur Begleichung ihrer Gebühren zu bewegen. Soweit die Schreiben keine Wirkung zeigen, beschäftigt die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland sogenannte Rundfunkgebührenbeauftragte, die die suspekten Personen durchgängig observieren und mit allerlei technischen Einrichtungen wie Peilgeräten eine Online-Durchsuchung der verdächtigen Wohnungen durchführen können.

Um sich neue Märkte zu erschließen, hat die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland durch den subtilen Einsatz ihres Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Gesetzgeber veranlasst, die gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht ab 2007 auch auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie PCs, Telefone, Briefkästen, Taubenschläge oder Ohren zu erweitern.

Neben den Praktiken des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führt insbesondere diese Erweiterung bei den Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht immer wieder zu kriminellen Diskussionen. Bisher konnten diese Tendenzen jedoch durch den Einsatz der Rundfunkgebührenbeauftragten immer wirksam niedergeschlagen werden.

Unklar ist zurzeit, ob auch die Peilwagen der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland selbst als neuartige Rundfunkempfangsgeräte einzustufen sind, für die die entsprechende Gebührenpflicht besteht.


Die Kamelopedia dankt der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland für die hilfreichen Hinweise zur Verwendung der korrekten sprachlichen Begriffe.

Siehe auch.png Siehe auch:  Rundfunk, Mafia