Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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(e) Bei mangelnder Pflege des Spielkommentars können Mitglieder von Spielleiter verwarnt werden. Tritt trotz Verwarnung innerhalb von zwei Tagen keine Besserung ein, können die Mitglieder auf Antrag vom Zentralrat aus dem Organ ausgeschlossen werden. Der Ausschluss zieht den Verlust der Antragstellungsbefugnis nach § 3 (c) nach sich, die ggf. beim Aufsichtsrat neu beantragt werden kann.<br>
 
(e) Bei mangelnder Pflege des Spielkommentars können Mitglieder von Spielleiter verwarnt werden. Tritt trotz Verwarnung innerhalb von zwei Tagen keine Besserung ein, können die Mitglieder auf Antrag vom Zentralrat aus dem Organ ausgeschlossen werden. Der Ausschluss zieht den Verlust der Antragstellungsbefugnis nach § 3 (c) nach sich, die ggf. beim Aufsichtsrat neu beantragt werden kann.<br>
 
Falls dieser Vorschlag Ihre Zustimmung findet, können wir gerne zur Abstimmung schreiten.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 13:40, 25. Sep 2007 (CEST)|}}
 
Falls dieser Vorschlag Ihre Zustimmung findet, können wir gerne zur Abstimmung schreiten.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 13:40, 25. Sep 2007 (CEST)|}}
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|Einrichtung eines Pressegremiums|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Bild:jaja.gif|30px]]|Vorschlag akzeptiert. Dafür. --[[Kamel:Makamelia|Makamelia]] 13:51, 25. Sep 2007 (CEST)}}

Version vom 25. September 2007, 12:51 Uhr

§reiter.jpg

§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 4 ist beendet und wurde geschlossen. Der Sieger wurde noch nicht ermittelt.

Nr. 1 vom 21.9.2007 Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA

Antrag

Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: 1/1
Antragsgegenstand:

Liebe Kollegen,
hiermit beantrage ich die Verabschiedung der GODZILLA.

Begründung:

Da bereits Anträge auf Regeländerungen vorliegen, benötigt der Zentralrat dringend eine Geschäftsordnung, um ordnungsgemäß tätig werden zu können. Ggf. erforderliche Ergänzungen oder Änderungen können wir ja im Nachgang gerne durch entsprechende Änderungsanträge einbringen.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 17:10, 21. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: GODZILLA


Abstimmung
Abstimmung über: Verabschiedung der GODZILLA (Abstimmungsnr. 2/3) 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür. -- Mambres 17:10, 21. Sep 2007 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Ebenso. --Makamelia 18:52, 23. Sep 2007 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Antrag mit 2/3 Mehrheit angenommen

Bemerkungen: Nach LL.6 (c) der beantragten, zukünftigen Geschäftsordnung ist diese Abstimmung hiermit positiv beendet. Die GODZILLA ist ab jetzt rechtskräftig, Änderungen sind den Mitgliedern des Zentralrates selbstverständlich vorbehalten.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Makamelia 11:58, 24. Sep 2007 (CEST)

Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"

Antrag

Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Einrichtung des mit zwei Personen zu besetzenden Organs "Sprachkontrollinstanz", das hauptsächlich zwei Aufgaben wahrnehmen soll:

  1. Festlegen einer verbindlichen Abkürzungliste und Ächten von verwendeten, nicht gelisteten Abkürzungen; Listenänderungen können jederzeit beantragt werden.
  2. Überprüfen der Grammatik der Anträge nach der neusten Ausgabe des Dudens

Für jede dieser beiden Aufgaben soll jeweils eine Person der Instanz zuständig sein, d.h., es gibt einen Abkürzungsaufseher und einen Grammatikprüfkommissionär, die allerdings zusammenarbeiten und dieselben Befugnisse haben werden. Als Regeltext ist Folgendes vorgesehen: §8 <entsprechende Nummer> Sprachkontrollinstanz
(a) Die Sprachkontrollinstanz ist ein zweiköpfiges Gremium, welches den korrekten verbalen Ausdruck der anderen Spielteilnehmer überwacht.
(b) Es setzt sich aus einem Abkürzungsaufseher und einem Grammatikprüfkomissionär zusammen, welche beide befähigt sind, Rügen und Verwarnungen zu erteilen, falls ein Spieler eine nicht genehmigte Abkürzung verwendet oder unerwiesenermassen willentlich Grammatikfehler begeht.
(c) Erweiterungen des Organs um z.B. einen Orthographiekontrolleur können bei einer Vier-Fünftel-Mehrheit des Organs selbst vollzogen werden.
(d) Der Zentralrat hat das Recht, ein Mitglied der Sprachkontrollinstanz abzuwählen, wofür absolutes Mehr vonnöten ist. Daraufhin hat der Aufsichtsrat drei Tage Zeit, um mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit dagegen zu rekurrieren. Verzichtet der Aufsichtsrat auf einen Rekurs, muss der Spielleiter die vakante Stelle neu besetzen.
Ich schlage vor, einen Sitz der Sprachkontrollinstanz mit dem Kamel Kam-aeleon zu besetzen, welches meines Erachtens für diesen Posten bösonders gut geeignet ist.

Begründung:

Gemäss § 0 der Spielregeln muss dafür gesorgt werden, dass alles seine Ordnung hat. Von daher ist die Existenz einer Sprachkontrollinstanz unabdingbar. Ausserdem hat sich eine Abkürzungsaufsicht bereits in der 3. Runde als äusserst nützlich und gut funktionierend erwiesen.

Unterschrift, Datum: -- Kam-aeleon 19:57, 21. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hiermit teile ich mit, dass ich im Falle der Genehmigung obigen Antrages an der Besetzung eines Sitzes der Sprachkontrollinstanz mit Kamelokronf interessiert wäre.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 20:04, 21. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Duden

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag mit Nummer XXVI von Kam-aeleon

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Verehrte Ratsherren!
Entgegen den Argumenten des Antragstellers möchte ich anmerken, dass die Schaffung eines Organs wie vorgeschlagen sehr wohl zu Problemen führt. Es besteht nämlich eine wiki-bedingte Notwendigkeit zur Verwendung von Abkürzungen. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter schlage ich deshalb vor, zuerst eine Regelung für die Entwicklung neuer Technologien zu erlassen oder eine gewisse Übergangsfrist in das Regelwerk aufzunehmen, wo Abkürzungen erlaubt sind, sodass der Sprachkontrollinstanz genügend Zeit bleibt, beim Spielleiter eigene Seiten zu beantragen und ihr Verzeichnis einzurichten mit den nötigen Abkürzungen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mathekamel 20:27, 22. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Anarchie

Nicht-zustaendig.png

Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:14, 22. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Der Zentralrat ist nicht zuständig für die Einrichtung neuer Organe. Ein Organ Sprachkontrollinstanz ist darüber hinaus in den Spielregeln nicht vorgesehen.


Rechtsmittelbelehrung: Dem Antragsteller steht das Verfahren nach § 4 (a) der Spielregeln offen.


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang XXVI-NichtZustaendig01 wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren,
Nach § 4 ist der Zentralrat der Paragraphenreiter zuständig für Erweiterungen der Spielregeln, wozu auch gehört, dass neue Organe gebildet bzw. auf gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Ein Antrag auf eine Übergangsfrist (vgl. 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2), bis die Sprachkontrollinstanz eigene Seiten hat, kann auf der Vorgangsseite der Sprachkontrollinstanz gestellt werden, sobald eine solche existiert.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 08:26, 23. Sep 2007 (CEST)

Anmerkung: Wenn der Zentralrat sich noch länger querstellt, werde ich beim Spielleiter eine Rüge beantragen.

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit weise ich den Antragssteller eindeutig darauf hin, dass dieser auf die grammatikalische und rechtschreibliche Richtigkeit eines Antrages auf die Einrichtung einer Sprachkontrollinstanz zu achten hat, bevor er den Zentralrat der Paragraphenreiter behelligt. Noch dazu, da er sich selbst gerne als Teil des Organs sehen würde! Ich bemerke hiermit, dass in der deutschen Sprache nach Umlauten ein "ß" zu stehen hat, so wie vor langgesprochenen Vokalen und weise den Antragssteller dazu an seinen Antrag sprachlich zu überarbeiten.

Weitere Bemerkungen: Auf weitere Angaben wird verzichtet.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Makamelia aufgrund von akutem Ärgernis gemäß gesunden Sprachkenntnissen. —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm03

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung zu XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren!

Hiermit weise ich den Anweisenden Makamelia eindeutig darauf hin, dass der Antragsteller sehr wohl alle Regeln der für ihn gültigen Schriftsprache eingehalten hat. Wie aus der Einleitung in seinem Kamelbau hervorgeht, stammt es nämlich aus einer EU-freien Zone, in der es kein "ß" gibt. Daher ist die Anweisung nichtig.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 23:00, 23. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Bitte nicht beleidigt sein, Euer Ehren

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller und Urheber voriger Bemerkung

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrte Bürokraten!

Ich habe die Bemerkung zur Kenntnis genommen und werde sie in mein Urteil einfließen lassen. Dennoch stelle ich nun fest, dass es zur Sprache wohl einer genaueren Definition bedarf. Auch wenn man so wohl das Pferd von hinten aufzäumt, weise ich Sie hiermit an, die von Ihnen angestrebte Kontrolle der Sprache näher zu definieren und gewisse zukünftig kontrollierte Regeln bereits im Vorhinein bekannt zu geben. Andernfalls sehe ich mich nicht dazu in der Lage Ihr Organ als nützlich, störend oder eher sinnlos einzuschätzen und kann so auch keinem Antrag stattgeben.

Vielen Dank!

Weitere Bemerkungen: Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Makamelia aufgrund von wachsendem Interesse gemäß geneigter Stimmung. —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Nicht-Zuständigkeitserklärung für den Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz" durch Mambres wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Die Nicht-Zuständigkeit unseres Organs ist an dieser Stelle laut §4 nicht gegeben. Der Antrag ist bereits in Bearbeitung.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:23, 24. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: -


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 3 vom 24. September 2007: Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 1\2
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Präsident, verehrte Ratsherren!
Ich beantrage eine Regeländerung des § 17 gemäß § 4(a) der Spielregeln wie folgt:

§17 Fug
Die Verwendung von ß ist gestrichen.

Begründung:

Um Kamelen außerhalb der vom ß beherrschten EU-Zone die Teilnahme am Spiel zu erleichtern, soll die Nicht-Verwendung dieses abscheulichen Schriftzeichens grundsätzlich erlaubt sein.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 12:23, 24. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten



???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 1/2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obiger Antrag auf Regeländerung

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Soll nun die Verwendung von ß gestrichen werden, oder soll lediglich die Nicht-Verwendung erlaubt sein? (Im Zuge eines Anfluges von Großzügigkeit würde ich automatisch den Antrag ausweiten und eine Schreibung von Umlauten in ue, ae und oe auch grundsätzlich zulassen.) Sobald meine Frage beantwortet ist, erstelle ich ein Gutachten und leite eine Abstimmung ein, um die wir laut LL.6 (b) unserer Geschäftsordnung nicht herumkommen.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Makamelia 12:34, 24. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 3\2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage von Makamelia mit Zeichen 1/2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Verehrte Ratsherrin Makamelia!
Es wäre wohl besser, die Nicht-Verwendung von ß zu erlauben, anstatt die Verwendung zu streichen. Die Schreibung der Umlaute als ae, oe bzw. ue zuzulassen ist ebenfalls sehr zweckmäßig.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 13:18, 24. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 4/2

Thema des Gutachtens: obiger Antrag 1/2

Kurzzusammenfassung: Der Antrag auf eine Zulassung der Nicht-Verwendung von ß wird als legitim eingestuft.

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Eine potenzielle Nicht-Verwendung von ß und eine Verschriftlichung von Umlauten in folgender Form - ue,oe,ae - werden als ungefährlich und die Bürokratie nicht einschränkend empfunden. Für einige Kamele kann eine solche Erlaubnis gar lebensnotwendig sein. Die durch eine solche Verschriftlichung hervorgerufene Reizung der Sehzellen ist nur minimal und kaum Krebserregend. Ich empfehle dem Antrag stattzugeben und den Paragraphen 17 passend zu ergänzen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 16:42, 24. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: -

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Gutachten Nr. 4/2 wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Aktenzeichen: 1/7
Nach LL.5 (i) GODZILLA können Vorgänge nur bearbeitet werden, wenn sie durch eine gültige Akten- und Vorgangsnummer gekennzeichnet sind.
Die vorliegende Akte ist durch einen Antrag von Mathekamel mit der Aktennummer 1 und der Vorgansnummer 2 eröffnet worden.
Die Aktennummer ist nach LL.5 (j) für alle Vorgänge der Akte beizubehalten. Hier ist schon die Anmerkung "3/2" nicht GODZILLA-konform.
Die Vorgangsnummer ist nach LL.5 (k) i. V. m. LL.5 (l) für jeden Vorgang fortzuschreiben. Folgende Nummerierung wäre demnach korrekt:

  • 1/1 Antrag von Mathekamel
  • 1/2 Anfrage von Makamelia
  • 1/3 Anmerkung von Mathekamel
  • 1/5 Gutachten von Makamelia
  • 1/7 diese Ungültigkeitserklärung.

Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:11, 24. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Ihr bringt das ganze Archiv durcheinander!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Aktenzeichen: 1/11
Der Antrag wird wegen Verstoßes gegen LL.5 (m) GODZILLA abgelehnt. Als erster Vorgang einer neuen Akte hätte der Antrag die Vorgangsnummer 1 tragen müssen.


Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:11, 24. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Da der Antrag inhaltlich offenbar von mindestens einem Mitglied des Zentralrates positiv aufgenommen wird, wäre es empfehlenswert, einen korrekten Antrag neu einzureichen. Dabei sollte idealerweise eine klarere Formulierung des Antragsgegenstandes gewählt werden.


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel nach LL.7 GODZILLA sind zulässig.


Nr. 4 vom 25.9.2007: Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2/1
Antragsgegenstand:

Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums

Begründung:

Ich beantrage hiermit die Einrichtung eines Organs "Pressegremiums", das mit höchstens zwei, mindestens aber einer Person zu besetzen ist. Seine Aufgaben sollen wie folgt aussehen:

  • Repräsentation des Bürokratenspiels nach außen hin - also in die Wüste
  • Regelmäßige Vervollständigung des Spielkommentars

Ich halte dieses Gremium für höchstnotwendig, da die Information der Kamelheit über aktuelle Vorgänge im Spiel von größter Wichtigkeit ist. Das Organ soll die Übersicht stärken und Neueinsteigern eine Hilfe sein.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Makamelia 12:06, 25. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: keine - Eventuelle Paragraphen für die Regeln des Spiels arbeite ich gerne persönlich aus.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 2/2

Thema des Gutachtens: Bewertung des o. a. Antrags

Kurzzusammenfassung: Der Antrag ist zustimmungsfähig, bedarf aber der Präzisierung.

Bearbeitendes Organ: Zentralrat

Ausführlicher Gutachtentext:
Ein positives Außenbild des Bürokratenspiels ist unbedingt zu begrüßen und kann auch der Werbung weiterer Bürokraten dienen. Der aktuelle Zustand des Spielkommentars spricht für sich. In der Sache ist der vorgebrachte Antrag daher zu unterstützen. Vor einere positiven Verabschiedung wird jedoch die Ausarbeitung der konkret beantragten Regeländerung für erforderlich gehalten, da sonst hier quasi ein "Freibrief" zur Gestaltung neuer Spielregeln erteilt würde, der sich trotz der Auslegung des Spielleiters zu Anträgen über die Einrichtung neuer Organe kaum mit den Spielregeln vereinbaren ließe.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 12:21, 25. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: Völlig verwahrloster Spielkommentar

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2/3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 2/1 und Gutachten 2/2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

§8 (entsprechende Nummer) Pressegremium

(a) Das Pressegremium ist ein unabhängiges Organ, das die Repräsentation des Bürokratenspiels nach außen hin übernimmt.
(b) Es setzt sich zusammen aus mindestens einem, höchstens aber zwei Mitgliedern, die zwar Spielteilnehmer und Antragsstellungsberechtigt sein müssen, aber keinem Organ angehören müssen, wohl aber können.
(c) Das Organ ist zuständig für die regelmäßige Vervollständigung des Spielkommentars und Pressemitteilungen an die Wüste.
(d) Mitglieder können sich analog zu §2(b) auch in dieses Gremium selbst hineinwählen.
(e) Sollte der Spielkommentar dennoch verwahrlost aussehen, können Mitglieder nach einfacher Antragsstellung beim Zentralrat der Paragraphenreiter von diesem sofort ihres Postens enthoben werden. Die Enthebung führt zu sofortigem Ausschluss aus dem Spiel. (Nach Ausschluss ist vom betroffenen Spieler ein neuer Antrag auf Zulassung zum Spiel zu stellen.)
(f) Sollte ein Mitglied freiwillig seinen Posten niederlegen wollen, so ist dies möglich, wenn ein angemessener und gut begründeter Antrag vom Zentralrat bewilligt wird.
(g) Bei Abwesenheit eines Mitgliedes für eine Zeitspanne die ausreicht um den Spielkommentar verwahrlosen zu lassen, ist von besagtem Mitglied für eine angemessene und präzise eingearbeitete Aushilfskraft zu sorgen.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Makamelia 12:54, 25. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2/5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ergänzung Nr. 2/3 zu Antrag Nr. 2/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Liebe Kollegin,
das liest sich gut - aber ist nicht Ziffer (e) etwas drastisch? Zumindest sehe ich die Gefahr einer zu strengen Auslegung, bei der auch laufende Ämter verloren gingen; dann bestünden sicherlich hohe Missbrauchsmöglichkeiten durch den Zentralrat (und dem sollte man besser nicht trauen).
Deshalb folgender Änderungsvorschlag:
(e) Bei mangelnder Pflege des Spielkommentars können Mitglieder von Spielleiter verwarnt werden. Tritt trotz Verwarnung innerhalb von zwei Tagen keine Besserung ein, können die Mitglieder auf Antrag vom Zentralrat aus dem Organ ausgeschlossen werden. Der Ausschluss zieht den Verlust der Antragstellungsbefugnis nach § 3 (c) nach sich, die ggf. beim Aufsichtsrat neu beantragt werden kann.
Falls dieser Vorschlag Ihre Zustimmung findet, können wir gerne zur Abstimmung schreiten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:40, 25. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch:

Abstimmung
Abstimmung über: Einrichtung eines Pressegremiums 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Vorschlag akzeptiert. Dafür. --Makamelia 13:51, 25. Sep 2007 (CEST)