Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Spielleiter: Unterschied zwischen den Versionen
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§ 4 Rechtsmittel | § 4 Rechtsmittel |
Version vom 13. Dezember 2007, 15:51 Uhr
Bürokratenspiel ▪
Aktuelle Spielzüge ▪
Vorlagen ▪
Spielregeln ▪
Rahmenregeln ▪
Organe ▪
Spielleiter ▪
Vorgänge (allgemein)
Anträge an den Spielleiter ▪
Verunglimpfung des Spielleiters ▪
Der Spielleiter
Willkommen im Regierungsitz des Spielleiters!
- Anträge können hier gestellt werden.
- Die Besetzung der Position ist hier eingetragen.
- Verunglimpfungen des Spielleiters können hier vorgenommen werden.
Geschäftsordnung des Spielleiters (GOSP)
Der Spielleiter arbeitet nach folgender Geschäftsordnung, geändert am 13.12.2007 nach Genehmigung des Antrags beim Aufsichtsrat:
- (a) Der Spielleiter erfüllt die ihm durch die Spielregeln übertragenen Aufgaben.
- (b) Weiterhin ist er das Ziel von Verunglimpfungen, mit denen frustrierte Kamele Aggressionen abbauen können.
- (c) Der Spielleiter berichtet der Öffentlichkeit wöchentlich über seine Tätigkeit.
§ 2 Anträge
- (a) Anträge an den Spielleiter müssen auf der Antragsseite des Spielleiters eingereicht werden.
- (b) Der Spielleiter bestätigt umgehend den Eingang des Antrags unter Verwendung der Vorlage „in Bearbeitung“.
- (c) Ablehnungen oder Zurückweisungen von Anträgen sowie Ungültigkeitserklärungen von Vorgängen werden vom Spielleiter ausreichend begründet
§ 3 Geschäftsordnung
- (a) Diese Geschäftsordnung kann nur auf Antrag geändert werden, wenn der Antrag von einer Mehrheit der Mitglieder der Spielleitung angenommen wird.
§ 4 Rechtsmittel
- (a) Wird eine Entscheidung des Spielleiters angefochten, so hat er über den Vorgang unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente neu zu entscheiden.
- (b) Wurde eine Entscheidung über einen Zeitraum von mehr als 72 Stunden nicht angefochten, so kann der Spielleiter den Vorgang für abgeschlossen erklären und damit eine spätere Anfechtung ausschließen.