GEZ: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kamelopedia dankt der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' für die hilfreichen [http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmahnung/index.html Hinweise zur Verwendung der korrekten sprachlichen Begriffe].
 
Die Kamelopedia dankt der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' für die hilfreichen [http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmahnung/index.html Hinweise zur Verwendung der korrekten sprachlichen Begriffe].
  
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Version vom 12. Juli 2009, 18:54 Uhr

Vorlage:Tourismus

Ich hab schließlich Familie.
Schließlich sind meine Ohren immer auf Empfang.

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZtapo, hat aufgrund des Rundfunkgebührenstaatsvertrages die Aufgabe, von den Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht die gesetzlichen Rundfunkgebühren einzuziehen. Als Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht sind alle, die ein Rundfunkempfangsgerät vorhalten, zur Zahlung der gesetzlichen Rundfunkgebühren verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob das Rundfunkempfangsgerät funktioniert und ob sie das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überhaupt nutzen.

Da einige Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht ihrer gesetzlichen Gebührenpflicht nicht nachkommen und die gesetzlichen Rundfunkgebühren nicht bezahlen, ergreift die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland besondere Maßnahmen, um auch diese Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht zur Zahlung ihrer gesetzlichen Rundfunkgebühren zu bewegen. Diese Maßnahmen umfassen vor allem Werbespots im öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramm, verbunden mit eingängigen gesetzlichen Werbeslogans wie:

  • Schon GEZahlt? (Kurz für: Sind Sie Ihrer Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren bereits nachgekommen?), oder
  • Schon AbGEZockt? (Kurz für: Ist Ihnen bereits ein Informationsschreiben der GEZ oder ein Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird, zugegangen?).

Leider können jedoch mit diesen Werbespots nur solche Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht erreicht und bekehrt werden, die ein funktionsfähiges Rundfunkempfangsgerät bereithalten und dieses auch tatsächlich nutzen. Um auch die schwarzen Schafe zu erreichen, die defekte Rundfunkempfangsgeräte vorhalten oder die von ihnen vorgehaltenen Rundfunksempfangsgeräte überhaupt nicht nutzen, muss die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland weitere Maßnahmen ergreifen.

Dazu gehört vor allem die persönliche Aufforderung zur Zahlung durch mehrere Informationsschreiben der GEZ oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird. Diese Schreiben werden Personen, die im Verdacht stehen, Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht zu sein, in kurzen Abständen zugesandt, um sie unter Androhung eines empfindlichen Übels zur Begleichung ihrer Gebühren zu bewegen. Soweit die Schreiben keine Wirkung zeigen, beschäftigt die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland sogenannte Rundfunkgebührenbeauftragte, die die suspekten Personen durchgängig observieren und mit allerlei technischen Einrichtungen wie Peilgeräten eine Onlinedurchsuchung der verdächtigen Wohnungen durchführen können.

Um sich neue Märkte zu erschließen, hat die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland durch den subtilen Einsatz ihres Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Gesetzgeber veranlasst, die gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht ab 2007 auch auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie PCs, Telefone, Briefkästen, Taubenschläge oder Ohren zu erweitern.

Neben den Praktiken des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führt insbesondere diese Erweiterung bei den Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Gebührenpflicht immer wieder zu kriminellen Diskussionen. Bisher konnten diese Tendenzen jedoch durch den Einsatz der Rundfunkgebührenbeauftragten immer wirksam niedergeschlagen werden.

Unklar ist zurzeit, ob auch die Peilwagen der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland selbst als neuartige Rundfunkempfangsgeräte einzustufen sind, für die die entsprechende Gebührenpflicht besteht.


Die Kamelopedia dankt der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland für die hilfreichen Hinweise zur Verwendung der korrekten sprachlichen Begriffe.

Siehe auch.png Siehe auch:  Rundfunk, Mafia, Extraterrestrisch